Die Billigfluggesellschaft Ryanair geht seit vielen Jahren gegen so genannte Online-Travel-Agents gerichtlich vor. Der Erfolg auf dem Rechtsweg ist unterschiedlich. Nun wirft der Carrier vor, dass manche OTAs bis zu 344 Prozent auf die Preise des Lowcosters aufschlagen würden. Mittlerweile kann es für Ryanair-Passagiere durchaus unangenehm werden, wenn diese über einen so genannten Online Travel Agent gebucht haben. Der Carrier zwingt punktuell zu Verifizierungen, die für Reisende mitunter kostenpflichtig sein können. Hintergrund der umstrittenen Maßnahme ist, dass viele OTAs anstatt der realen Kontaktdaten des Fluggastes automatisch generierte eingeben, über die der Carrier den Passagier nicht erreichen kann. Nun legt Ryanair nochmals nach und spricht in einer Medienaussendung gar von „Piraterie“ und „Betrügereien“. Konkret geht es darum, dass viele OTAs eigene Zuschläge wie Bearbeitungsgebühren erheben. Dazu kommt, dass oftmals Aufschläge auf Ryanair-Leistungen wie Sitzplatzreservierungen verlangt werden. „Unsere November-Erhebung deckt weiterhin den Betrug und die überhöhten Gebühren dieser OTA-Piraten auf. Nicht nur, dass sie in einem Akt digitaler Piraterie unrechtmäßig die Website von Ryanair auslesen, sondern sie nutzen diese unrechtmäßig erlangten Informationen auch, um ahnungslose Verbraucher mit Gebühren für Dienstleistungen zu betrügen, die von Ryanair kostenlos angeboten werden, oder sie stellen den Kunden massiv überhöhte Gebühren für Ryanair-Zusatzleistungen in Rechnung, wobei sie häufig das Drei- oder Vierfache des Ryanair-Preises von den ahnungslosen Verbrauchern verlangen. Ryanair setzt ihre Kampagne gegen diese Online-Reisebüros fort und fordert die Regierungen und Verbraucherschutzbehörden weiterhin auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Internetpiraterie und diesen eklatanten, verbraucherfeindlichen Fehlverkauf zu verhindern. Wir finden es außergewöhnlich, dass die britische Regierung, ihre