Zusatzgebühren

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Zusatzgebühren

Konsumentenschutz: Minister Rauch geht gegen Ryanair und AUA vor

In einer Zeit, in der die meisten Menschen ihre Flugreisen online buchen, sorgen undurchsichtige Zusatzgebühren und nachteilige Vertragsklauseln bei Fluggesellschaften für Unmut und Verwirrung. Zu den Hauptbeschwerdepunkten gehören versteckte Kosten wie Check-in-Gebühren, Sitzplatzreservierungsgebühren und Ticket-Service-Gebühren. Aufgrund zahlreicher Beschwerden hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums rechtliche Schritte gegen einige dieser Praktiken eingeleitet. Besonders im Fokus stehen dabei Ryanair und die Austrian Airlines (AUA). Ryanair, bekannt für seine aggressiven Preismodelle, sieht sich mit einer Klage des VKI konfrontiert. Im Mittelpunkt stehen fünfzehn Klauseln, die zusätzliche Gebühren vorsehen. Eine dieser Gebühren betrifft die sogenannte „Kleinkindergebühr“ von 25 Euro, die erhoben wird, obwohl das Kind während des Flugs auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzt. Familien mit minderjährigen Kindern müssen zudem eine Sitzplatzreservierungsgebühr zahlen, um sicherzustellen, dass sie während des Flugs zusammen sitzen können. Diese Praxis führt effektiv zu versteckten Zusatzgebühren für Kinder. Ein weiterer strittiger Punkt ist der Online-Check-In. Dieser ist bei Ryanair nur zwischen 24 Stunden und zwei Stunden vor Abflug kostenlos. Verpasst man dieses Zeitfenster, wird eine Gebühr von 55 Euro fällig, selbst wenn technische Probleme seitens der Fluggesellschaft den Check-In verhindern. Auch Umbuchungen sind mit hohen Kosten verbunden: Zwischen 45 und 100 Euro müssen Reisende zahlen, selbst wenn der neue Flug günstiger ist. Ein besonderes Ärgernis ist das im Flugpreis inkludierte Handgepäck. Dieses entspricht nicht dem Standardmaß, sodass viele Reisende am Flughafen zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn ihr Handgepäck die üblichen Maße überschreitet. AUA: Abmahnung wegen unfairer Vertragsklauseln Auch die Austrian Airlines stehen wegen ihrer Vertragsbedingungen in

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Verbraucherschutzbehörde lehnt Antrag von eDreams gegen Ryanair ab

Die italienische Verbraucherschutzbehörde AGCM hat einen Antrag des Online-Reisebüros eDreams ODIGEO auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Ryanair abgelehnt. eDreams hatte Ryanair des unlauteren Wettbewerbs und der Preisabsprache beschuldigt. Die Behörde stellte fest, dass „keine Gefahr einer ernsthaften und nicht wiedergutzumachenden Schädigung des Wettbewerbs“ bestehe. Ryanair hatte zuvor Vereinbarungen mit mehreren Online-Reisebüros (OTAs) getroffen, darunter loveholidays, Kiwi, TUI, On the Beach, eSky und El Corte Inglés, um das „Scraping“ ihrer Website zu stoppen. Diese OTAs hatten sich auch bereit erklärt, keine überhöhten Flugpreise und Zusatzgebühren mehr zu erheben. Ryanair-CEO Michael O’Leary begrüßte die Entscheidung der AGCM und kritisierte eDreams und andere OTAs scharf für ihre angeblichen unlauteren Praktiken. eDreams hingegen betonte, dass die Entscheidung der AGCM die laufenden Kartellverfahren nicht beeinflusse und man weiterhin an den Ermittlungen beteiligt sei, um Missbräuche von Ryanair zu stoppen. Eine Sprecherin von eDreams sagte: „Diese verfahrensrechtliche Entscheidung lässt den Hauptverlauf des Kartellverfahrens unberührt, und es geht weiter voran. Dieser Fall wurde von der gesamten italienischen Reisebranche und den Verbraucherverbänden vorgebracht und unterstützt. Die AGCM wird ihre Hauptuntersuchung über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Ryanair in Italien fortsetzen. Wir werden uns weiterhin an der Untersuchung beteiligen, um sicherzustellen, dass jeder Missbrauch durch Ryanair, einschließlich der Verleumdungskampagnen, ein Ende hat. Dies kommt allen europäischen Verbrauchern zugute und unterstützt ein offenes und faires Reise-Ökosystem.“ Die erste Anhörung in dem Wettbewerbsverfahren, das von italienischen Verbänden vorangetrieben wird, ist für den 11. Februar 2025 angesetzt.

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Spanische Regierung geht gegen Airline-Zusatzgebühren vor

Das spanische Ministerium für Verbraucherschutz geht gleich gegen mehrere Fluggesellschaften, die Gebühren für die Mitnahme von Handgepäck im IATA-Standardformat verlangen, vor. Zu den Betroffenen zählen unter anderem Volotea, Easyjet, Vueling und Ryanair.  Laut Mitteilung der Behörde wird auch der Umstand, dass Extragebühren verlangt werden, wenn man minderjährige oder körperlich eingeschränkte Mitreisende neben sich sitzen haben möchte, unter die Lupe genommen. Die Verweigerung der Annahme von Bargeld an den Flughafenschaltern soll ebenfalls überprüft werden.  Das Ministerium vertritt die Ansicht, dass die Carrier mit günstigen Preisen werben würden, jedoch Leistungen, die als inkludiert erwartet werden dürfen, ausnimmt und dafür extra zur Kasse bittet. Man sieht darin mögliche Verstöße gegen das spanische Verbraucherschutzgesetz. Pro Fall können Geldstrafen von mindestens 10.000 Euro, aber maximal 1.000.000 Euro verhängt werden. 

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