
Konsumentenschutz: Minister Rauch geht gegen Ryanair und AUA vor
In einer Zeit, in der die meisten Menschen ihre Flugreisen online buchen, sorgen undurchsichtige Zusatzgebühren und nachteilige Vertragsklauseln bei Fluggesellschaften für Unmut und Verwirrung. Zu den Hauptbeschwerdepunkten gehören versteckte Kosten wie Check-in-Gebühren, Sitzplatzreservierungsgebühren und Ticket-Service-Gebühren. Aufgrund zahlreicher Beschwerden hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums rechtliche Schritte gegen einige dieser Praktiken eingeleitet. Besonders im Fokus stehen dabei Ryanair und die Austrian Airlines (AUA). Ryanair, bekannt für seine aggressiven Preismodelle, sieht sich mit einer Klage des VKI konfrontiert. Im Mittelpunkt stehen fünfzehn Klauseln, die zusätzliche Gebühren vorsehen. Eine dieser Gebühren betrifft die sogenannte „Kleinkindergebühr“ von 25 Euro, die erhoben wird, obwohl das Kind während des Flugs auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzt. Familien mit minderjährigen Kindern müssen zudem eine Sitzplatzreservierungsgebühr zahlen, um sicherzustellen, dass sie während des Flugs zusammen sitzen können. Diese Praxis führt effektiv zu versteckten Zusatzgebühren für Kinder. Ein weiterer strittiger Punkt ist der Online-Check-In. Dieser ist bei Ryanair nur zwischen 24 Stunden und zwei Stunden vor Abflug kostenlos. Verpasst man dieses Zeitfenster, wird eine Gebühr von 55 Euro fällig, selbst wenn technische Probleme seitens der Fluggesellschaft den Check-In verhindern. Auch Umbuchungen sind mit hohen Kosten verbunden: Zwischen 45 und 100 Euro müssen Reisende zahlen, selbst wenn der neue Flug günstiger ist. Ein besonderes Ärgernis ist das im Flugpreis inkludierte Handgepäck. Dieses entspricht nicht dem Standardmaß, sodass viele Reisende am Flughafen zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn ihr Handgepäck die üblichen Maße überschreitet. AUA: Abmahnung wegen unfairer Vertragsklauseln Auch die Austrian Airlines stehen wegen ihrer Vertragsbedingungen in

