Verbraucherschutzbehörde lehnt Antrag von eDreams gegen Ryanair ab

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Die italienische Verbraucherschutzbehörde AGCM hat einen Antrag des Online-Reisebüros eDreams ODIGEO auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Ryanair abgelehnt. eDreams hatte Ryanair des unlauteren Wettbewerbs und der Preisabsprache beschuldigt. Die Behörde stellte fest, dass „keine Gefahr einer ernsthaften und nicht wiedergutzumachenden Schädigung des Wettbewerbs“ bestehe.

Ryanair hatte zuvor Vereinbarungen mit mehreren Online-Reisebüros (OTAs) getroffen, darunter loveholidays, Kiwi, TUI, On the Beach, eSky und El Corte Inglés, um das „Scraping“ ihrer Website zu stoppen. Diese OTAs hatten sich auch bereit erklärt, keine überhöhten Flugpreise und Zusatzgebühren mehr zu erheben.

Ryanair-CEO Michael O’Leary begrüßte die Entscheidung der AGCM und kritisierte eDreams und andere OTAs scharf für ihre angeblichen unlauteren Praktiken. eDreams hingegen betonte, dass die Entscheidung der AGCM die laufenden Kartellverfahren nicht beeinflusse und man weiterhin an den Ermittlungen beteiligt sei, um Missbräuche von Ryanair zu stoppen.

Eine Sprecherin von eDreams sagte: „Diese verfahrensrechtliche Entscheidung lässt den Hauptverlauf des Kartellverfahrens unberührt, und es geht weiter voran. Dieser Fall wurde von der gesamten italienischen Reisebranche und den Verbraucherverbänden vorgebracht und unterstützt. Die AGCM wird ihre Hauptuntersuchung über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Ryanair in Italien fortsetzen. Wir werden uns weiterhin an der Untersuchung beteiligen, um sicherzustellen, dass jeder Missbrauch durch Ryanair, einschließlich der Verleumdungskampagnen, ein Ende hat. Dies kommt allen europäischen Verbrauchern zugute und unterstützt ein offenes und faires Reise-Ökosystem.“

Die erste Anhörung in dem Wettbewerbsverfahren, das von italienischen Verbänden vorangetrieben wird, ist für den 11. Februar 2025 angesetzt.

Heckflosse Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
Heckflosse Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
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