Vida und Betriebsrat rufen AUA-Personal erneut zu Betriebsversammlungen auf

Heckflosse einer Boeing 777 (Foto: Jan Gruber).
Heckflosse einer Boeing 777 (Foto: Jan Gruber).

Vida und Betriebsrat rufen AUA-Personal erneut zu Betriebsversammlungen auf

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Die Gewerkschaft Vida und der Betriebsrat Bord rufen das fliegende Personal der Austrian Airlines für Freitag, den 8. März 2024 neuerlich zur Teilnahme an einer Betriebsversammlung auf. Erst am vergangenen Freitag gab es eine solche, die sich gravierend auf den Flugbetrieb ausgewirkt hat: 138 Flüge sind ausgefallen.

Austrian Airlines darf aus gesetzlichen Gründen die Verhandlungen über den neuen Kollektivvertrag nicht selbst führen, sondern muss sich durch die Wirtschaftskammer vertreten lassen. Rein theoretisch könnten WKO und ÖGB auch eine Vereinbarung über den Kopf des AUA-Managements hinweg abschließen, jedoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass dies erfolgen wird.

Erst am vergangenen Freitag hielten der Betriebsrat Bord und die Gewerkschaft Vida eine Betriebsversammlung für das fliegende Personal von Austrian Airlines ab. In dieser wurde über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Verhandlungen über höhere Löhne informiert. Die Veranstaltung mündete in einen spontanen, symbolischen Warnstreik. Dies hat es auch in der Vergangenheit genau in dieser Form schon gegeben.

Nun sind die fliegenden AUA-Mitarbeiter am Freitag, den 8. März 2024 erneut zur Teilnahme an einer Betriebsversammlung, die von den Arbeitnehmervertretern organisiert wird, eingeladen. Es ist damit zu rechnen, dass neuerlich viele Flüge ausfallen werden. Genau dies bringt Wiens Flughafendirektor Günther Ofner in seiner Funktion als Luftfahrt-Fachgruppenobmann in der WKO regelrecht auf die Palme: „Hauptzweck einer Betriebsversammlung ist die Information über Neuigkeiten. Die Gewerkschaft Vida soll den 15.800 von der neuerlichen Störaktion betroffenen Passagieren bitte erklären, was sich binnen einer Woche so Wichtiges getan haben kann, dass sie die AUA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren muss und dabei alle Fluggäste im Regen stehen lässt.“ Die geplante Betriebsversammlung sei „ein reines Krawallereignis“.

Bekanntermaßen ist Austrian Airlines besonders für berufseinsteigende Flugbegleiter nicht gerade ein Ort, an dem Spitzenlöhne bezahlt werden. Die Mitbewerber aus dem Lowcost-Segment bieten höhere Einstiegsgehälter. Allerdings macht sich bei der AUA Loyalität zum Unternehmen bezahlt, denn bei langjähriger Firmenzugehörigkeit liegen die Bezüge dann deutlich über jenen von Lauda Europe und Wizz Air Malta. Die Gewerkschaft fordert auch angesichts des Umstands, dass Austrian Airlines massiv an der Preisschraube gedreht hat und gleichzeitig viele vormals inkludierte Services kostenpflichtig gemacht hat, dass das Personal auch seinen Anteil bekommt. Mit anderen Worten: Hohe Einnahmen haben zu einem Gewinn geführt und folgedessen will man für das fliegende Personal, das wegen Kurzarbeit und Krisen-KV über einen langen Zeitraum finanzielle Abstriche machen musste, Lohnerhöhungen durchsetzen. Auch wird auf die allgemeinen Teuerungen im alltäglichen Leben verwiesen. Die Politik der amtierenden österreichischen Bundesregierung hat auch dazu geführt, dass die Inflation in Österreich erheblich über dem EU-Durchschnitt liegt und die Preise auf hohem Niveau geblieben sind. Selbstredend: Auch die massiven Verteuerungen von Flugtickets machen sich beispielsweise im Verbraucherpreisindex bemerkbar.

Die Wirtschaftskammer, vertreten durch Wiens Flughafenchef Günther Ofner, unterstellt den Arbeitnehmervertrern, dass es gar nicht darum gehen soll, dass das Personal informiert wird, sondern eine Störaktion durchgeführt wird. Den Forderungen der Gewerkschafter erteilt er in seiner Funktion als WKO-Fachgruppenobmann regelrecht eine Absage, denn deutlich äußert sich der Luftfahrtchef zu den laufenden KV-Verhandlungen: „Die Gewerkschaft Vida soll endlich zur Vernunft kommen und an tragbaren Lösungen arbeiten. Flugstreichungen aufgrund von Störaktionen gefährden den Standort und damit die eigenen Arbeitsplätze – zur Freude der Mitbewerber“.

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