Innerhalb der Europäischen Union herrscht bei Schnelltests keinerlei Einigkeit, denn manche Staaten setzen diese bereits für Massentests ein, andere zweifeln an der Zuverlässigkeit. Gemeinsam ist lediglich, dass ein negativer Antigen-Befund zu keinen Einreiseerleichterungen führt. Das soll sich – so der Wille von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen – nun ändern. Zunächst müssen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen werden. Auf deren Grundlage will die Kommission durchsetzen, dass die EU-Mitglieder diese gegenseitig anerkennen müssen. Das ist ein erster, aber wichtiger Schritt, dass Antigen-Befunde im Reiseverkehr den PCR-Ergebnissen gleichgestellt werden könnten. Maßgeblich ist, so Ursula von der Leyen, dass die Testkits bei „mindestens“ vier von fünf Infizierten korrekt anschlagen. Auf Basis dieser Vorgabe sollen einheitliche Qualitätsrichtlinien geschaffen werden, denn momentan gibt es viele verschiedene Kits, die jedoch noch nicht bewertet sind und die Ergebnisse zum Teil nicht einmal im Inland anerkannt sind. Die EU-Kommission will nun auf eigene Kosten eine Bewertung der Angebote vornehmen und so für einheitliche Qualitätsrichtlinien sorgen. Das Leitungsorgan der Europäischen Union bestellte bereits in großer Menge Schnelltests, die explizit für den Reiseverkehr bestimmt sind. Gegen den Einsatz stemmen sich jedoch zahlreiche EU-Staaten, darunter bis zuletzt auch Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland deutet sich jedoch ein vorsichtiges Umdenken an, denn man will die Teststrategien der Reiseindustrie nun doch genauer ansehen und evaluieren, ob man eventuell Einreiserleichterungen gewähren kann. Die Airlinebranche setzt große Hoffnungen darauf, dass Antigen-Schnelltests, die vor dem Abflug oder aber auf dem Landweg am Grenzübergang durchgeführt werden, zu Einreiseerleichterungen führen. Wer negativ getestet wird soll reisen dürfen und keine Quarantäne