Einige werden bereits Urlaubspläne für den heurigen Sommer schmieden. Welche Reisen wohin dann möglich sein werden, ist aus aktueller Sicht noch nicht absehbar. „Wer bereits jetzt für den Sommer bucht, läuft aufgrund der coronabedingten ungewissen Lage Gefahr, dass die Reise letztendlich doch nicht stattfinden kann“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Grundsätzlich am sichersten ist das Buchen einer Pauschalreise – so ist man rechtlich am besten abgesichert, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder auch im Fall einer Insolvenz des Veranstalters.“ Es kann zwar auch dann passieren, dass die Reise vom Veranstalter abgesagt werden muss – dann erhält man allerdings die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Restrisiko bleibt jedoch auch beim Buchen einer Pauschalreise bestehen: „Entscheidet man sich selbst letztlich gegen die Reise, weil z. B. im Reiseland coronabedingte Einschränkungen gelten oder man gesundheitliche Bedenken hat, dann ist eine kostenlose Stornierung eventuell nicht möglich“, erklärt die Juristin des Mobilitätsclubs. „Eine kostenfreie Stornierung der Reise könnte vom Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war.“ Das Argument könnte also lauten: Man musste bereits zum Zeitpunkt der Buchung damit rechnen, dass die Corona-Pandemie weiter grassieren könnte. Ein kostenfreies Storno könnte dann nur wegen neuer außergewöhnlicher Umstände zugestanden werden, z. B. nach einer Naturkatastrophe am Urlaubsort. „Wer trotz der für Sommer noch ungewissen Lage bereits buchen möchte, sollte sich unbedingt vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen, dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist“, empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Die Anzahlung bei Pauschalreisen darf bei Buchung über österreichische Reiseveranstalter nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises ausmachen (bei deutschen Veranstaltern auch oft 25 Prozent). Darüberhinausgehende Zahlungen dürfen