Der Umstand, dass Lufthansa die jüngst gelockerten Einreisebestimmungen Südkoreas nicht so ganz mitbekommen hatte, führte am 25. Mai 2022 zu Chaos im Vorfeld von Flug LH718. Das Bodenpersonal anerkannte gültige Antigen-Schnelltest-Zertifikate nicht und forderte die Passagiere auf nochmals einen Test zu absolvieren. Allerdings räumte der Kranich-Konzern zwischenzeitlich ein, dass man vor dem Flug von München nach Seoul-Incheon falsch gehandelt habe. Südkorea hat mit Wirksamkeit zum 23. Mai 2022 die Einreisbestimmungen gelockert. Anerkannt werden auch Antigen-Ergebnisse, die am Tag der Flugreise, jedenfalls nach Mitternacht, im Ausland vorgenommen wurden. Für die Gültigkeit zieht Südkorea neu nicht mehr den Zeitpunkt des Vorsprechens bei der Einreisekontrolle, sondern den Zeitpunkt des Abflugs heran. Dem Lufthansa-Bodenpersonal in München waren die gelockerten Regeln nicht bekannt. Man meinte stur ein zu müssen und wandte dann auch noch ein südkoreanisches Regelwerk an, das längst überholt war. Nicht weniger als 30 Passagiere wurden von den Agents dazu aufgefordert, dass diese neuerlich einen Schnelltest am Airport München vornehmen lassen müssen oder aber der Mitflug wird verweigert. Pikant: Die Antigen-Befunde der betroffenen Passagiere waren taggleich und berechtigten nicht nur zur Einreise nach Südkorea, sondern hätten die Fluggäste auch von den Tests, die nach der Ankunft vorgesehen sind, entbunden. Südkorea verlangt die Vorlage negativer PCR-Tests, die maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Antigen-Schnelltests dürfen höchstens 24 Stunden alt sein. Neu ist, dass man Testungen, die nach der Ankunft vorgesehen kann, umgehen kann, in dem man sich am Tag des Abflugs – jedenfalls nach Mitternacht – einem Antigen-Schnelltest unterzieht. Am Check-in-Schalter in Ordnung, am