November 30, 2022

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November 30, 2022

FairPlane: Nicht auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung verzichten

Im Jahr 2022 hat der Flugbetrieb nach den von Corona geprägten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Vor der Corona Pandemie waren Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden meist der Grund für Ärger auf Flugreisen. Im Jahr 2022 war die Annullierung das am häufigsten auftretende Problem. Zahlreiche Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Leidtragende waren die Reisenden. In der FairPlane Gesamtbetrachtung der Problem Flüge im Zeitraum Jänner bis November 2022 waren 50,38 Prozent der Flüge annulliert und 35,57 Prozent der Flüge mehr als drei Stunden verspätet. Verpasste Anschlussflüge betrugen 8,21 Prozent, Umgeleitete Flüge 3,98 Prozent und Überbuchungen 1,85 Prozent. Passagierrechte und Ansprüche bei kurzfristigen Annullierungen Wenn die Fluglinie den Passagier weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) bestehen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 250, 400 oder 600 Euro und richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Der von der Annullierung betroffene Passagier hat zusätzlich zu der Ausgleichszahlung einen Anspruch auf : Ticketkostenrückerstattung, eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einen Rückflug zum ersten Abflugort. Wird eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen von der Fluglinie nicht angeboten, kann selbst eine Ersatzbeförderung gebucht werden. Die Fluglinie sollte man vorab informieren und das auch dokumentieren. Die Kosten des Ersatzfluges muss das Luftfahrtunternehmen tragen. Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug muss die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen: Speisen, Getränke, Unterbringung in einem Hotel, Fahrt vom und zum Flughafen. Meist erhalten betroffene Passagiere Gutscheine von der Airline. Müssen diese Ausgaben selbst bezahlt werden, können die Ausgaben bei der Fluglinie zur Erstattung eingereicht werden. Daher sollten alle

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Seychellen lockern Einreisebestimmungen

Die Seychellen lockern zum 1. Dezember ihre Einreisebestimmungen. Ab kommendem Donnerstag benötigen Reisende keinen Nachweis für eine Corona-Impfung und keinen negativen Testbescheid mehr, um das Inselparadies im Indischen Ozean betreten zu dürfen. Demnach entfällt die bisherige Vorgabe, entweder einen Corona-Impfpass nachzuweisen oder einen negativen Test vorzulegen, der beim Abflug nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein darf. Sie galt für alle Reisenden ab zwölf Jahren. An zwei Corona Einreisebestimmungen halten die Seychellen jedoch noch fest. So ist es nach wie vor nötig, vor dem Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung zu beantragen. Dies erfolgt entweder über eine mobile App oder die offizielle Website der seychellischen Regierung. Darüber hinaus müssen Einreisende eine gültige Auslandskrankenversicherung nachweisen, die auch Infektionen mit COVID-19 abdeckt. Das berichtet Check24.

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SZG: Air Serbia streicht fast alle Winter-Flüge

Air Serbia reduziert den Winter-Flugverkehr zwischen Belgrad und Salzburg drastisch. Ursprünglich sah der Plan anders aus: die serbische Fluggesellschaft wollte das beliebte Skigebiet in Österreich eigentlich den ganzen Winter über zweimal pro Woche mit Belgrad verbinden. Nun wurde die Strecke am vergangenen Samstag vorerst vom Programm genommen. Bis zum 23. Dezember 2022 bleibt das auch so. Ab Heiligabend heben zweimal wöchentlich wieder Maschinen nach Salzburg ab – aber auch nur für kurze Zeit. Mit 14. Januar 2023 wird der Betrieb wieder eingestellt. Erst ab März 2023 soll wieder regulär geflogen werden, wie das Onlineportal Ex-Yu-Aviation berichtet.

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Condor fliegt bald nonstop zu den Pyramiden

Condor legt beim Flugangebot nach. Vom März an wird zweimal pro Woche der Sphinx International Airport, der kürzlich eröffnet wurde, angeflogen. Zweimal pro Woche ab Frankfurt bringt Condor dann Urlauber an den neu gebauten und gerade erst eröffneten Flughafen. Die Flüge werden montags und donnerstags mit einem Airbus 320 durchgeführt. Der Airport liegt an der Wüstenstraße zwischen Kairo und Alexandria, lediglich 45 Kilometer von den Pyramiden von Gizeh entfernt. Der Airport soll den Druck des International Airport Kairo mindern, wie fvw.de berichtet. Daneben fliegt Condor in Ägypten noch Hurghada an. Der Badeort am Roten Meer steht 34-mal wöchentlich ab sechs deutschen Airports im Flugplan.

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Air France fliegt öfter nach Ostafrika

Air France fliegt im Sommerflugplan 2023 neu vom Flughafen Paris-CDG in die tansanische Hauptstadt Dar Es Salam. Zudem gibt es mehr Flüge zu beliebten Zielen in Afrika. Ab dem 12. Juni 2023 wird Air France eine neue Strecke von Paris-Charles de Gaulle nach Dar Es Salam als Fortsetzung des Fluges nach Sansibar (ebenfalls in Tansania) bedienen. Der Rückflug erfolgt dann nonstop. Zum Einsatz kommt eine Boeing 787-9 mit 30 Sitzen in der Business Class, 21 Sitzen in der Premium Economy und 225 Sitzen in der Economy Class. Der neue Air-France-Flug hebt montags, mittwochs und samstags um 10.20 Uhr in Paris-CDG ab und landet um 20.15 Uhr in Sansibar. Weiter geht es um 21.45 Uhr mit Ankunft um 22.20 Uhr in Dar Es Salam. Zurück fliegt AF-876 montags, mittwochs und samstags um 23.50 Uhr von Dar Es Salam mit Ankunft um 7.55 Uhr am Folgetag in Paris-CDG. Zudem werden Nairobi (Kenia) und Antananarivo (Madagaskar) im kommenden Sommer verstärkt von Air France angeflogen. Vom 12. Juni 2023 an fliegt Air France täglich nonstop, statt bisher sechsmal pro Woche mit einer Boeing 787-9 in die kenianische Hauptstadt Nairobi. Außerdem startet sie im Sommerflugplan fünf- statt bisher viermal pro Woche nonstop nach Antananarivo. Erstmals kommt ein Airbus 350-900 auf der Strecke nach Madagaskar zum Einsatz, mit 34 Sitzen in der Business Class, 24 Sitzen in der Premium Economy Class und 266 Sitzen in der Economy Class. Auch das US-Angebot wird erweitert: Die täglichen Flüge von Paris-CDG nach Newark, die am 12. Dezember 2022 mit einer Boeing 777-200ER aufgenommen werden, sollen

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FAA erteilt Ruanda Kategorie-1-Einstufung

Die U.S.-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat das Sicherheitsrating der Republik Ruanda in die Kategorie 1 der internationalen Flugsicherheitsbewertung (IASA) angehoben. Dies ermöglicht es Carriern des ostafrikanischen Landes Nonstop-Flüge in die Vereinigten Staaten von Amerika aufzunehmen. „Mit einem Rating der Kategorie 1 sind ordnungsgemäß zugelassene ruandische Luftfahrtunternehmen berechtigt, die Vereinigten Staaten zu bedienen und uneingeschränkt Codesharing-Abkommen mit US-Luftfahrtunternehmen zu schließen“, so die FAA in einer Erklärung. „Die Standards werden von der ICAO, der technischen Agentur der Vereinten Nationen für die Luftfahrt, festgelegt“. Der nationalen Fluggesellschaft Rwandair ist es somit möglich künftig nonstop in die USA zu fliegen. Derzeit bedient man diesen Markt in Kooperation mit Qatar Airways, wobei man auf ein Codeshare-Abkommen zurückgreift. Seit 2. Dezember 2021 bedient man Nonstop-Flüge zum Hamad International Airport, wo die Passagiere auf Maschinen von Qatar Airways in Richtung USA umsteigen können. Weiters kooperiert man auch in Richtung New York, Washington D.C., Dallas und Los Angeles, London, Zürich und Madrid, Singapur, Kuala Lumpur und Bangkok. Dies folgt auch auf die Ankündigung von Qatar Airways, sich zu 49 % an RwandAir zu beteiligen.

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Air Corsica übernimmt erste ATR72-600 mit PW127XT-Triebwerken

Der europäische Flugzeugbauer ATR hat die erste ATR72-600 mit der jüngsten Triebwerksgeneration an Air Corsica ausgeliefert. Diese Maschine ist mit PW127XT ausgerüstet. Nach einer Festbestellung von fünf neuen ATR 72-600, die vor einem Jahr auf der Dubai Airshow bekannt gegeben wurde, stellt diese Auslieferung einen wichtigen Schritt in der Flottenmodernisierung des Carriers dar. Das PW127XT-Turboprop-Triebwerk soll einen um drei Prozent reduzierten Treibstoffverbrauch aufweisen. Weiters erklärt ATR, dass die Wartungskosten um etwa 20 Prozent verringert sein sollen.

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Beförderung verweigert: Lufthansa muss Maskenverweigerern 2,6 Millionen U.S.-Dollar zahlen

Für Lufthansa erweist sich der Umstand, dass man am 4. Mai 2022 insgesamt 128 Passagieren wegen Unstimmigkeiten über die Maskenpflicht die Beförderung verweigert hat, als äußerst teuer. Der Carrier muss jedem Passagier eine Entschädigung in der Höhe von rund 21.000 U.S.-Dollar bezahlen, somit insgesamt rund 2,6 Millionen U.S.-Dollar. Die Reisenden befanden sich auf Lufthansa-Flug LH401 auf dem Weg von New York JFK nach Frankfurt am Main. Dort sollten diese auf LH1334 nach Budapest umsteigen. Es handelte sich überwiegend um orthodoxe jüdische Reisende. Diesen wurde das Einsteigen in den Weiterflug verweigert, da sich aus Sicht des Lufthansa-Personals die Fluggäste nicht an die deutsche Maskenpflicht halten wollen. Der Vorfall führte auch dazu, dass die Bundespolizei dazu geholt wurde, jedoch war diese lediglich präsent und versuchte zwischen den Reisenden und dem Lufthansa-Bodenpersonal zu vermitteln. Den Reisenden wurde an Ort und Stelle mitgeteilt, dass sie „genau wüssten“ warum sie von der weiteren Beförderung ausgeschlossen wurden. Damit war nicht deren jüdischer Glaube gemeint, sondern der Umstand, dass viele keine Masken getragen haben. Darauf ging auch Konzernchef Carsten Spohr in einem nachträglichen Statement ein. Dennoch sorgte der Vorfall für internationales Aufsehen, denn es wurden auch jüdische Passagiere ausgeschlossen, die überhaupt nicht Teil der Reisegruppe waren. Lufthansa soll rein nach Namen und Aussehen entschieden haben, was dem Carrier heftige Kritik einbrachte. Die insgesamt 128 vom Flug ausgeschlossenen Personen wollten das fragwürdige Verhalten der Lufthansa nicht akzeptieren und sind gegen den Carrier vorgegangen. Nun willigte die größte Airline Deutschlands einem Vergleich ein. Dieser sieht vor, dass jeder ausgeschlossenen

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Maus in AUA-Business-Class-Catering gefunden

Während der Catering-Beladung von Austrian-Airlines-Flug OS175 wurde von der Besatzung eine lebendige Maus in einem Brotbehälter entdeckt. Diese und die betroffene Ware wurden nach Angaben der Fluggesellschaft umgehend entfernt. Die Maschine sollte in der Früh von Hamburg nach Wien fliegen. Während der Überprüfung der Cateringwaren für die Business-Class stellten die Flugbegleiter fest, dass sich in einem Schwarzbrotbehälter eine lebendige Maus befindet. Das Tier wurde umgehend dem Bodenpersonal übergeben. Die AUA bestätigte den Vorfall, über den zunächst die Kronen Zeitung berichtete, und erklärte, dass die betroffene Ware vorsorglich entsorgt wurde. Austrian Airlines leitet nun eine Überprüfung ein, die klären soll wie es beim Zulieferer dazu kommen konnte, dass trotz Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften eine lebendige Maus als „blinder Passagier“ in die Waren gelangen konnte.

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Codeshare: IndiGo legt Code auf Turkish-Flüge ab Salzburg

In Kooperation mit Turkish Airlines wird IndiGo ab Frankreich und Österreich zusätzliche Reisemöglichkeiten nach Indien anbieten. Dies ermöglicht ein Codeshare-Abkommen mit dem türkischen Carrier. In Österreich ist dies bereits auf den Wien-Flügen möglich. Ab 1. Dezember 2022 wird der IndiGo-Code auch auf die Turkish-Airlines-Flüge ab Salzburg gelegt. Der Umstieg auf Maschinen der indischen Billigfluggesellschaft erfolgt dabei in Istanbul. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reise in einer Boeing 777 von Turkish Airlines fortgesetzt wird, durchaus hoch, denn einigen Strecken kommen für Indigo Wetlease-Maschinen des türkischen Carriers zum Einsatz. Ebenso Teil der Codeshare-Kooperation sind Flüge nach Paris, Lyon, Nizza und Toulouse. In weiterer Folge soll der IndiGo-Code auf weitere Westeuropa-Strecken von Turkish Airlines gelegt werden.

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