Sanktionen: BOC Aviation einigt sich mit Aeroflot
Eigentlich sollte kein einziges Leasingflugzeug, das an russische Airlines verleast ist, mehr fliegen. Die Sanktionen sahen ursprünglich vor, dass alle Geschäfte beendet werden müssen. Zu Rückgaben ist es aber nur in Ausnahmefällen gekommen, denn die russische Regierung hat Gesetze erlassen, die es Lessoren kompliziert machen an ihr Eigentum zu kommen. Auch wurden enorm viele Maschinen ohne Zustimmung der Leasinggesellschaften ins Luftfahrtregister der Russischen Föderation überführt. Dieser Schritt gilt als enorm umstritten, denn zu formellen Abmeldungen in Irland auf den Bermuda-Inseln ist es nicht gekommen. Wohlaber haben die Behörden die Registrierungen suspendiert. Einige Staaten, die sich an den Sanktionen nicht beteiligen, verweigern Fluggerät, das aus ihrer Sicht „doppelt“ registriert ist, die Nutzung des Luftraums. Wegen der Sanktionen, die den Zahlungsverkehr mit Russland betreffen, können einige Carrier die Leasingraten nicht mehr bezahlen. Auch daran hat die russische Regierung gedacht, um zumindest den Anschein zu wahren. Die Gelder landen auf so genannten C-Konten, die von den Lessoren – zumindest in der Theorie – jederzeit abgerufen werden können. In der Praxis funktioniert das aber nicht, weil es ein Verstoß gegen die Sanktionen wäre und obendrein das Geld nicht aus Russland herausgebracht werden kann. Mit Russischen Rubeln können westliche Leasinggeber wenig bis überhaupt nichts anfangen. Die EU-Sanktionen sehen vor, dass die Möglichkeit besteht, dass der defacto-Diebstahl der Flugzeuge legalisiert werden kann. Konkret bedeutet das, dass eine finanzielle Ablöse für die Maschinen vereinbart werden kann. Einige Leasinggeber setzen auf Klagen, die sich mitunter auch gegen die Versicherungen setzen, andere auf Verhandlungen und wieder andere auf








