
Lufthansa und Condor: Ein erbitterter Rechtsstreit um Zubringerflüge
Inmitten einer der größten Krisen der Luftfahrtindustrie, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, entfachte ein hitziger Rechtsstreit zwischen den deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Condor. Im Zentrum des Konflikts steht die Kündigung der Kooperation über Zubringerflüge durch die Lufthansa und die darauf folgende Klage von Condor. Nach ersten Erfolgen für Condor wendet sich das Blatt nun zugunsten der Lufthansa. Lufthansa kündigte vor einigen Jahren ihre Kooperation mit Condor, die vorsah, dass Condor-Passagiere zu günstigen Konditionen Zubringerflüge zum Drehkreuz Frankfurt nutzen konnten. Diese Entscheidung, getroffen inmitten der Pandemie im Jahr 2020, wurde von Condor angefochten. Das Bundeskartellamt entschied daraufhin, dass die Kündigung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Lufthansa darstelle und verhängte die Verpflichtung, das Special Prorate Agreement (SPA) fortzusetzen. In einer jüngsten Wendung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einer Beschwerde der Lufthansa stattgegeben. Das Gericht äußerte Zweifel an der Befangenheit der Richter in der vorherigen Entscheidung und setzte den Beschluss des Bundeskartellamts vorerst außer Kraft. Dies bedeutet, dass die Lufthansa vorerst nicht verpflichtet ist, Condor Zubringerflüge zu den festgelegten Konditionen zu gewähren. Lufthansa-Sprecherin Anja Lindenstein begrüßte die Entscheidung und erklärte, dass diese den bisherigen Beschluss des Bundeskartellamts aufhebe. Auch Condor bestätigte die vorläufige Aussetzung der Entscheidung, betonte jedoch, dass bereits gebuchte Tickets weiterhin gültig seien und neue Tickets inklusive Zubringerflüge weiterhin gebucht werden könnten. Beide Fluggesellschaften haben sich auf eine befristete Fortführung des SPA zu angepassten Konditionen bis zum Ende des Sommerflugplans 2024 geeinigt. Reaktionen und Implikationen Die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird von der Lufthansa als wichtiger rechtlicher Sieg gefeiert. Allerdings








