Januar 21, 2025

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Januar 21, 2025

Ryanair reduziert Angebot in Spanien: Konflikt um Flughafengebühren und Anreizsysteme

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair hat angekündigt, ihr Angebot in Spanien im Sommer 2025 um 18 % zu reduzieren. Die Entscheidung betrifft insgesamt 800.000 Passagiersitze sowie 12 Strecken auf sieben Regionalflughäfen. Diese drastische Maßnahme wird von Ryanair mit überhöhten Gebühren und fehlenden Anreizen durch den spanischen Flughafenbetreiber Aena begründet. Der Konflikt zwischen der Fluggesellschaft und dem Betreiber wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der Luftfahrtbranche und die wachsende Konkurrenz unter europäischen Flughäfen. Die Kürzungen von Ryanair betreffen vor allem kleinere, weniger frequentierte Flughäfen. So wird der Flugbetrieb an den Flughäfen Jerez (XRY) und Valladolid (VLL) komplett eingestellt. Ein in Santiago stationiertes Flugzeug wird außer Dienst gestellt, und die Flugpläne auf fünf weiteren Flughäfen – Vigo (VGO), Santiago (SCQ), Zaragoza (ZAZ), Asturien (OVD) und Santander (SDR) – werden deutlich reduziert. Diese Flughäfen, die oft als wichtige Verkehrsknotenpunkte für ihre Regionen fungieren, verlieren damit nicht nur an Passagieraufkommen, sondern auch an wirtschaftlicher Bedeutung. Vor allem für kleinere Städte und ländliche Regionen sind solche Streckenstreichungen ein herber Rückschlag, da sie die Konnektivität und den Tourismus beeinträchtigen können. Kritik an Aena und den Gebührenstrukturen Ryanair macht die Entscheidung des Flughafenbetreibers Aena für die Kürzungen verantwortlich. Aena, der 48 Flughäfen in Spanien verwaltet, wird von der Fluggesellschaft beschuldigt, keine ausreichenden Anreize für Fluggesellschaften zu schaffen, um ungenutzte Kapazitäten auf Regionalflughäfen zu nutzen. Stattdessen, so Ryanair, bevorzuge Aena Investitionen in Flughäfen außerhalb Spaniens, etwa in der Karibik oder in Nord- und Südamerika. Eddie Wilson, CEO von Ryanair, kritisierte besonders die Gebührenpolitik von Aena. Obwohl die spanische Nationale

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Deutschland, Österreich und die Schweiz vertiefen Zusammenarbeit der Luftstreitkräfte

Am 17. Jänner 2025 unterzeichneten die Luftwaffenchefs von Deutschland, der Schweiz und Österreich eine Kooperationsvereinbarung, die auf eine engere Zusammenarbeit der Luftstreitkräfte der drei Nachbarländer abzielt. Generalleutnant Ingo Gerhartz (Deutschland), Divisionär Peter Merz (Schweiz) und Generalmajor Gerfried Promberger (Österreich) legten in ihrem Treffen den Grundstein für eine umfassendere Kooperation, die insbesondere auf die Weiterentwicklung der bodengebundenen Luftverteidigung, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die Stärkung der Interoperabilität fokussiert. Die unterzeichnete Vereinbarung sieht eine engere Verzahnung der Luftwaffen in mehreren Schlüsselbereichen vor. Dazu gehören: Ein wichtiger Teil der Vereinbarung ist die jährliche Durchführung eines sogenannten Air Chiefs‘ Meeting im D-A-CH-Format, bei dem die Fortschritte der Zusammenarbeit evaluiert und weitere Schritte festgelegt werden. Bedeutung der Kooperation Die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz wird von politischer Seite ausdrücklich begrüßt. Österreichs Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hob die Relevanz des Abkommens hervor und bezeichnete es als wichtigen Schritt, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen sei eine enge Kooperation zwischen den europäischen Nachbarn unerlässlich. Die Schweiz, die traditionell eine neutrale Haltung in internationalen Konflikten einnimmt, sieht in der Zusammenarbeit ebenfalls einen Mehrwert. Divisionär Merz betonte, daß die Schweiz ihre Fähigkeiten weiter stärken und gleichzeitig von den Erfahrungen der Partner profitieren könne. Generalleutnant Gerhartz aus Deutschland hob hervor, wie wichtig eine enge Abstimmung innerhalb Europas sei, um auf mögliche Bedrohungen vorbereitet zu sein. Gemeinsame Übungen und Austauschprogramme Ein zentraler Bestandteil der Kooperation sind gemeinsame Übungen und Ausbildungsprogramme, die es den beteiligten Ländern ermöglichen, voneinander zu lernen

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Genf: Flughafen erreicht fast wieder Vor-Corona-Niveau

Der Flughafen Genf hat im Jahr 2024 insgesamt 17,8 Millionen Passagiere abgefertigt und liegt damit nur 0,73 Prozent unter dem Niveau von 2019. Dabei konnte der Flughafen die Zahl der Flugbewegungen um 3,73 Prozent senken, was auf den Einsatz größerer Flugzeuge und eine bessere Auslastung zurückzuführen ist. Finanzielle Anreize trugen dazu bei, die Effizienz weiter zu steigern. Moderne Flugzeugtypen machen mittlerweile 31,85 Prozent aller Starts und Landungen in Genf aus, ein Anstieg von 208 Prozent im Vergleich zu 2017. Gleichzeitig testete der Flughafen Gebühren für verspätete Starts nach 22 Uhr. Diese Maßnahme führte bereits im Testbetrieb zu einem Rückgang der nächtlichen Flugbewegungen um 36,16 Prozent. Eine vollständige Einführung dieser Regelung ist für 2025 geplant. Auch im Frachtverkehr verzeichnete der Flughafen ein starkes Wachstum: Das Frachtvolumen stieg um 41,8 Prozent auf 90.705 Tonnen und erreichte damit den zweithöchsten Wert in der Geschichte des Flughafens. Mit 146 Zielen rechnet der Flughafen Genf für das Jahr 2025 mit einer vollständigen Erholung und dem Überschreiten der Passagierzahlen von 2019.

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Rassismusvorwürfe gegen American Airlines: Klage nach mutmaßlicher Diskriminierung auf Hochzeitsreise

Ein frisch verheiratetes Paar aus Phoenix, Arizona, hat American Airlines wegen Rassendiskriminierung und falscher Inhaftierung verklagt. Der Vorfall ereignete sich im September 2022 auf einem Flug von Phoenix nach Miami und hat laut der Klage zu erheblichen emotionalen Belastungen bei dem Ehepaar geführt. Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die anhaltenden Vorwürfe systematischer Diskriminierung bei der Fluggesellschaft. Anthony Williams, ein 63jähriger Afroamerikaner und ehemaliger Polizeibeamter, und seine 34jährige russische Ehefrau Katsiaryna Shasholka befanden sich auf ihrer Hochzeitsreise, als sie Opfer eines Verdachts auf Menschenhandel wurden. Ein Mitreisender meldete Williams der Flugbesatzung, da er glaubte, Shasholka werde gegen ihren Willen festgehalten. Die Klage, die vor einem Gericht in Florida eingereicht wurde, wirft der Fluggesellschaft vor, den Vorwurf nicht ordnungsgemäß untersucht und die Situation stattdessen eskaliert zu haben. Nach der Landung in Miami wurde das Paar von der Polizei abgeführt und verhört – ein Vorfall, der vor den Augen anderer Passagiere stattfand und von einer Kamera aufgezeichnet wurde. Laut Williams gab es während des gesamten Fluges keinerlei Anzeichen für Zwang oder Bedrohung. Das Paar hatte Selfies gemacht und sich offensichtlich amüsiert. Emotionale Folgen In der Klage schildert das Ehepaar die demütigenden und traumatischen Folgen des Vorfalls. Williams und Shasholka berichten von Schlaflosigkeit, Panikattacken und anhaltender Angst. Besonders Shasholka erlitt kurz darauf eine Panikattacke während eines weiteren Fluges nach Dubai. Obwohl das Paar eine Beschwerde bei American Airlines einreichte, erhielten sie laut Williams keine Antwort. Dies habe die Frustration und die emotionale Belastung zusätzlich verstärkt. American Airlines erklärte, die Vorwürfe der Klage

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EuGH: Rückzahlung statt Gutscheine bei Flugabsagen ohne Zustimmung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Fluggesellschaften bei annullierten Flügen Ticketpreise innerhalb von sieben Tagen erstatten müssen, wenn die betroffenen Passagiere keine ausdrückliche Zustimmung zu Gutscheinen als Erstattungsform gegeben haben. Dies entspricht der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Ein Treuekonto allein gilt nicht als Zustimmung, wie die Richter in Luxemburg entschieden (Rechtssache: C-642/23). Laut Urteil muss die Zustimmung zu Gutscheinen auf freiwilliger Basis erfolgen, etwa durch das Ausfüllen eines Formulars auf der Website der Airline. Das bloße Anlegen eines Kundenkontos, das zur Teilnahme an Treueprogrammen dient, reicht hingegen nicht aus, um Reisegutscheine als Erstattungsform zu rechtfertigen. Mit dieser Entscheidung stärkt der EuGH die Rechte von Flugreisenden und schränkt die Möglichkeiten der Airlines ein, Kunden zu Alternativen zur Geldrückerstattung zu drängen. Der Fall wurde dem EuGH vom Landgericht Düsseldorf vorgelegt, das nun unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsauslegung über den konkreten Streitfall entscheiden muss. Geklagt hatte das Fluggastrechte-Portal Flightright im Namen eines Passagiers, der seine Rechte an das Portal abgetreten hatte. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten in Europa.

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Lockheed Super Star: Lufthansa präsentiert restauriertes Flugzeugjuwel der 1950er-Jahre

Ein bedeutendes Kapitel der Luftfahrtgeschichte kehrt zurück: Lufthansa Technik präsentierte am 17. Januar 2025 in Hamburg den finalen Roll-out einer aufwendig restaurierten Lockheed L-1649A Super Star. Dieses Langstreckenflugzeug, das in den späten 1950er-Jahren als technische Meisterleistung galt, wird künftig als Teil einer Ausstellung an das goldene Zeitalter der Propellerflugzeuge erinnern. Die Lockheed Super Star trat 1957 der Lufthansa-Flotte bei und setzte Maßstäbe im transatlantischen Flugverkehr. Mit ihrer Fähigkeit, nonstop von Deutschland nach New York zu fliegen, verkürzte sie die Reisezeit erheblich und bot erstmals die exklusive Senator-Klasse an Bord an. Ausgestattet mit vier leistungsstarken Kolbenmotoren, war sie eines der letzten großen Propellerflugzeuge, bevor die Jet-Ära begann. Historisch verankert ist die Lockheed L-1649A vor allem in Hamburg, wo sich einst die Wartungsbasis der Lufthansa befand. Diese symbolische Verbindung machte den Roll-out am Hauptsitz von Lufthansa Technik zu einem besonderen Ereignis. Eine technische Herausforderung Die Restaurierung der Lockheed Super Star war eine Aufgabe von beachtlicher Komplexität. Seit Oktober 2023 arbeiteten die Teams von Lufthansa Technik an der Montage mehrerer Großbaugruppen, darunter Rumpf, Tragflächen und das markante Dreifach-Leitwerk. Insgesamt wurden 292 Holzkisten mit kleineren Bauteilen angeliefert, die präzise zusammengesetzt werden mussten. Besonderes Augenmerk galt dem Cockpit, das im Originalzustand der 1950er-Jahre wiederhergestellt wurde. Funktionierende Beleuchtung, Steuerungselemente und bewegliche Seilzüge, die Ruder und Klappen bedienen, demonstrieren die Ingenieurskunst dieser Ära und machen das Flugzeug zu einem eindrucksvollen Zeugnis historischer Technik. Weiterreise nach Münster/Osnabrück Obwohl das Flugzeug nicht flugfähig ist, wird es in den kommenden Monaten erneut in Segmente zerlegt, um den Transport zum Flughafen

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