
US-Justizministerium will Strafverfahren gegen Boeing einstellen – Familien der Opfer empört
Das US-Justizministerium (DOJ) hat am 29. Mai 2025 die Familien der Opfer der zwei fatalen Abstürze von Boeing 737 Max 8 informiert, dass es einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens wegen Betrugs gegen den Flugzeughersteller eingereicht hat. Anstelle eines Prozesses schlägt das DOJ eine Vereinbarung ohne Strafverfolgung (Non-Prosecution Agreement, NPA) vor, was bei den Familien, die bei den Abstürzen 346 Angehörige verloren haben, auf Empörung stößt. Die Familien, vertreten durch den unentgeltlichen Anwalt Paul Cassell, kündigten vor dem Bundesgericht an, formell gegen den Antrag Einspruch zu erheben. Sie argumentieren, dass die NPA keine wirkliche Rechenschaftspflicht biete, kritisieren sie als politisch motiviert und betonen Boeings eigenes Schuldeingeständnis als Beweis für eine wahrscheinliche Verurteilung. Angehörige und ihre Anwälte wiesen die Behauptungen des DOJ zurück, die Vereinbarung bringe „bedeutsame Rechenschaftspflicht“ oder „öffentlichen Nutzen“, und verwiesen auf anhaltende Sicherheitsprobleme bei Boeing sowie darauf, dass die Regierung die Rechte der Opfer gemäß dem Crime Victims’ Rights Act ignoriere. Der Schritt des DOJ würde den für den 23. Juni 2025 angesetzten Strafprozess hinfällig machen, obwohl Boeing zuvor Betrug im Zusammenhang mit der FAA-Zertifizierung der in die Abstürze verwickelten Flugzeuge eingeräumt hatte. Die Familien betonen, der Fall sei eindeutig und müsse vor Gericht verhandelt werden, um Gerechtigkeit und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie sehen in dem geplanten Abkommen einen unzureichenden Umgang mit dem schwersten Unternehmensverbrechen in der US-Geschichte.








