2025

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Mariazeller Bürgeralpe feiert erfolgreiche Premiere des neuen „Lichterzaubers“

Mit großem Andrang und positiver Resonanz ist am 20. November 2025 der neue „Lichterzauber Bürgeralpe“ gestartet. Das neue Wintererlebnis auf dem Mariazeller Hausberg feiert das 25-jährige Jubiläum des Mariazeller Advents und hat bereits zur Eröffnung zahlreiche Besucher angelockt. Das Konzept, das Licht, Klang und Natur in einer einzigartigen Atmosphäre verbindet, stieß auf breite Begeisterung. Bis zum 6. Jänner 2026 verwandelt sich die Bürgeralpe auf 1.267 Metern Höhe in eine magische Winterwelt. Highlights des „Lichterzaubers“ sind festlich beleuchtete Lichtpfade, glitzernde Bäume, ein schimmernder Bergsee sowie eine spezielle Sound-to-Light-Lasershow am Aussichtsturm. Die barrierefreie Auffahrt erfolgt bequem mit der Seilbahn Bürgeralpe Express direkt vom Mariazeller Adventmarkt aus, was eine einfache Verbindung zwischen dem traditionellen Marktgeschehen und dem neuen Höhen-Highlight ermöglicht. Der Lichterzauber dient als neues touristisches Zugpferd in der Steiermark, ergänzend zum überregional bekannten Mariazeller Advent. Die Berggasthöfe und die Arche des Waldes auf dem Gipfel laden die Besucher zum Verweilen bei Heißgetränken und regionalen Schmankerln ein. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die Tickets online unter buergeralpe.at mit einem Rabatt von 10 Prozent erworben werden können, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Initiative zur Inszenierung der Bürgeralpe in der Wintersaison folgt dem Trend vieler europäischer Wintersportorte, die Attraktivität ihrer Regionen durch spezielle Lichtinstallationen und Erlebniswelten auch außerhalb der Skipisten zu steigern. Mit der Öffnung der Winterwelt in den Ferienzeiten täglich ist eine hohe Besucherfrequenz über die gesamten Feiertage zu erwarten. Für die Anreise wird das Kombiticket der Mariazellerbahn empfohlen, was die Erreichbarkeit des Berges aus der umliegenden Region erleichtert.

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Fracht-Jumbo stürzt in Hongkonger Bucht: Triebwerk-Hochlauf als mögliche Ursache

Nach dem schweren Unfall einer Boeing 747-400F der türkischen Frachtfluggesellschaft ACT Airlines (Flug Emirates 9788) am 20. Oktober 2025 am Flughafen Hongkong liegt nun ein erster Untersuchungsbericht vor. Die Maschine, die aus Dubai kam, schoss nach der Landung über die Landebahn hinaus, durchbrach den Flughafenzaun und rutschte in die angrenzende Bucht. Bei dem Unfall kamen zwei Mitarbeiter des Flughafensicherheitsdienstes ums Leben, die Crew des Frachtflugzeugs konnte sich retten. Die Hongkonger Flugunfallbehörde AAIA konzentriert sich in ihrem Erstbericht auf ein auffälliges Verhalten des vierten Triebwerks unmittelbar nach dem Aufsetzen. Dem Bericht zufolge verzögerten die Piloten die Maschine routinemäßig mit 95 Prozent Umkehrschub auf den Triebwerken 2 und 3. Triebwerk 1 befand sich im Leerlauf. Den Piloten war bekannt, dass die Schubumkehr von Triebwerk 4 defekt war. Die entscheidende Anomalie trat auf, als Triebwerk 4 ungesteuert auf eine Volllast hochlief. Zuerst erreichte es 90 Prozent N1 und zwölf Sekunden später sogar 107 Prozent N1, was deutlich über der regulären Leistung liegt. Dieses ungesteuerte Hochlaufen des Triebwerks riss die 747-400F, die mit dem Kennzeichen TC-ACF betrieben wurde, aus der Spur und führte zur Katastrophe. Der Defekt im Triebwerk 4 und der daraus resultierende asymmetrische Schub werden als mögliche primäre Unfallursache intensiv untersucht. Der Unfallflug war bereits der dritte Umlauf der Frachtmaschine zwischen Dubai und Hongkong in ebenso vielen Tagen. Die weiteren Untersuchungen durch die AAIA werden nun fortgesetzt, um die genaue Fehlerkette zu klären, die zu dem Kontrollverlust nach der Landung führte. Solche Unfälle mit asymmetrischem Schub nach dem Aufsetzen sind selten, aber

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Air Astana: Memorandum of Understanding über bis zu 50 Airbus A320neo-Maschinen

Die kasachische Fluggesellschaft Air Astana hat einen weiteren umfassenden Schritt zur Modernisierung und Erweiterung ihrer Flugzeugflotte unternommen. Das Unternehmen unterzeichnete ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Airbus über die mögliche Beschaffung von bis zu 50 Flugzeugen der A320neo-Familie. Die Vereinbarung umfasst 25 Festbestellungen und 25 Kaufoptionen und stellt die größte einzelne Flottenverpflichtung in der Unternehmensgeschichte dar. Die Akquisition zielt darauf ab, die betriebliche Effizienz und das langfristige Wachstum der Fluggesellschaft und ihrer Billigflugtochter FlyArystan in Zentralasien und auf mittleren Langstrecken zu sichern. Die Erstauslieferungen sind ab dem Jahr 2031 vorgesehen und müssen noch durch die Zustimmung der Anteilseigner formalisiert werden. Duale Flottenstrategie für Wachstum und Effizienz Die nun angekündigte Großbestellung bei Airbus ist die zweite massive Investitionsentscheidung innerhalb weniger Wochen und unterstreicht die ambitionierte Wachstumsstrategie des Luftfahrtkonzerns. Erst Anfang November 2025 hatte Air Astana eine Vereinbarung mit Boeing über bis zu 15 787 Dreamliner getroffen, die fünf Festbestellungen der 787-9 und zehn Optionen umfasste. Diese Großraumflugzeuge sind primär dazu bestimmt, die bestehenden drei Boeing 767-300ER zu ersetzen und zukünftiges Langstreckenwachstum zu unterstützen, einschließlich einer möglichen Ausweitung des Dienstes nach Nordamerika. Die neue Schmalrumpfbestellung bei Airbus ergänzt diese Langstreckenentscheidung und skizziert einen umfassenden Erneuerungsplan, der nahezu alle Segmente der Flotte abdeckt. Die Bestellung umfasst sowohl die A320neo– als auch die größere A321neo-Variante. Ein signifikanter Anteil der neuen Flugzeuge soll voraussichtlich der Langstreckenversion A321LR (Long Range) zugewiesen werden. Air Astana setzt diesen Flugzeugtyp bereits seit fünf Jahren erfolgreich für die Erweiterung ihrer Mittel- und Langstreckendienste nach Europa und Asien ein. Peter Foster,

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Digitalisierung der Schengen-Grenzkontrollen: Flughafen Innsbruck startet Testphase für EES

Der Flughafen Innsbruck (INN) hat am Freitag Tag die Testphase für das neue digitale Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit-System, EES) der Europäischen Union begonnen. Das EES, das den bisherigen Pass-Stempel ersetzt und bis zum 9. April 2026 schrittweise eingeführt werden soll, erfasst künftig die biometrischen Daten von Reisenden aus Drittstaaten an den Schengen-Außengrenzen. Das System ist für den drittgrößten Verkehrsflughafen Österreichs von besonderer Bedeutung, da er einen hohen Anteil an nicht-europäischen Wintergästen, insbesondere aus Großbritannien, abfertigt. Das automatisierte IT-System betrifft alle Drittstaatsangehörigen, die einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum planen. Neben den Reisedokumentendaten werden auch Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild der Reisenden erfasst und gespeichert. Offiziell gilt das EES in Innsbruck bereits seit dem 19. November 2025. In den kommenden Wochen werden operative und technische Erfahrungen gesammelt, um die Abläufe optimal auf die bevorstehende Wintersaison abzustimmen, die für den saisonal stark frequentierten Flughafen eine hohe Relevanz besitzt. Flughafengeschäftsführer Marco Pernetta sieht das EES als große Herausforderung für die Wintersaison, zeigte sich aber zuversichtlich, dass sich das System nach der Startphase gut einspielen wird. Aufgrund der erwarteten längeren Kontrollzeiten für Non-Schengen-Gäste sind am Flughafen Innsbruck zusätzliche Grenzkontrollstellen bei der Ein- und Ausreise eingerichtet worden. Mit der verpflichtenden Anwendung des EES ab dem 12. Oktober 2025 sollen die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen effizienter überwacht und das korrekte Einhalten der Aufenthaltsdauer kontrolliert werden. Der Flughafen Innsbruck, der 2024 862.202 Jahrespassagiere beförderte und in Besitz der Innsbrucker Kommunalbetriebe, des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck ist, gilt

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Gerichtsurteil definiert Grenzen der Hinweispflicht: Reisebüros müssen Kunden nur bei konkreter Gefahr vor Insolvenz warnen

Ein Urteil des Amtsgerichts Nordhorn hat die rechtliche Verantwortung von Reisebüros in Deutschland im Kontext drohender Insolvenzen von Reiseveranstaltern präzisiert. Die Entscheidung, die im Nachgang der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters FTI besondere Brisanz erlangt, besagt, dass Reisebüros grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihre Kunden vor allgemeinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Vertragspartners zu warnen. Eine solche Warnpflicht bestehe demnach nur bei konkreter Kenntnis einer unmittelbar drohenden Zahlungsunfähigkeit oder systematischer Zahlungsausfälle. Das Urteil weist die Schadensersatzklage eines Kunden ab und bestätigt damit die Rechtsauffassung des Deutschen Reiseverbandes (DRV), wonach die betriebswirtschaftliche Analyse von Veranstaltern nicht zur Kernkompetenz von Reisevermittlern gehört. Dieses Urteil schafft vorerst Klarheit in einer lange diskutierten Grauzone der Beratungsverpflichtung, wobei aufgrund der angekündigten Berufung mit einer obergerichtlichen Klärung zu rechnen ist. Der konkrete Streitfall: Venedig-Reise und Einzelleistung Der Klage, die vor dem Amtsgericht Nordhorn verhandelt wurde, lag die Buchung einer Venedig-Reise im März 2024 zugrunde. Ein Kunde hatte über ein Reisebüro eine Reise beim Veranstalter FTI gebucht und dafür einen Betrag von 1.602 Euro entrichtet. Drei Monate später, im Juni 2024, meldete die FTI Touristik GmbH Insolvenz an. Da der Kunde eine sogenannte Einzelleistung – und keine Pauschalreise – gebucht hatte, war sein gezahlter Betrag nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreissicherungsschein abgesichert. Der Kunde musste sein Hotel kurzfristig neu buchen und forderte vom vermittelnden Reisebüro Schadensersatz in Höhe von 1.970 Euro. Der Kern der Klage war der Vorwurf, das Reisebüro hätte den Kunden vor der Buchung aktiv über die schlechte finanzielle Verfassung von FTI informieren müssen. Hierbei verwies der Kläger auf Berichte

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Alltours startet mit größtem Sommerprogramm 2026: Fokus auf Familien und All-inclusive

Der Reiseveranstalter Alltours sieht einem starken Reisesommer 2026 entgegen und präsentiert das umfangreichste Reiseprogramm seiner Firmengeschichte. Nach einem Umsatzwachstum von 48 Prozent in den letzten zwei Jahren setzt das Unternehmen verstärkt auf preissensible Familien und baut sein Angebot an Pauschalreisen in über 200 Destinationen weltweit massiv aus. Die beliebtesten Reiseländer für die kommende Saison sind nach wie vor Spanien, die Türkei und Griechenland. Inhaber Willi Verhuven betont, dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Familien, eine Anpassung des Reisebudgets erforderten. Alltours reagiert darauf mit einem gezielten Ausbau preisgünstiger Pauschalreisen und All-inclusive-Angeboten, da diese Reiseform Sicherheit und planbare Gesamtkosten bietet. Der Trend zu All-inclusive wird durch die Erweiterung familienfreundlicher Anlagen in allen wichtigen Zielgebieten unterstützt, wobei hohe Kinder- und Jugendermäßigungen, teilweise sogar kostenfreie Aufenthalte für Kinder bis 14 Jahre, angeboten werden. Der bereits in den Vorjahren starke Frühbuchertrend setzt sich fort, wobei Alltours mit Rabatten von bis zu 50 Prozent Anreize schafft. Zentrales Element der Expansion ist der deutliche Ausbau des Exklusivangebots. Erstmals erscheint ein separater Katalog für die Eigenmarken allsun Hotels und alltoura Club Hotels, die ausschließlich über Alltours buchbar sind. Die Kette der alltoura Club Hotels wächst um acht neue Anlagen in der Türkei, Griechenland, Tunesien und Bulgarien auf insgesamt 14 Hotels. Zusätzlich eröffnet die allsun Hotelkette, die auf All-inclusive-Hotels in direkter Strandlage spezialisiert ist, drei neue Anlagen in Griechenland, darunter das erste 5-Sterne-Hotel der Marke, das allsun Hotel Carolina Sun Beach auf Kreta. Insgesamt ist allsun im Jahr 2026 mit 32 Hotels in Spanien, Griechenland und der Türkei vertreten.

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Fusion im US-Regionalflugverkehr: Mesa Air Group und Republic Airways besiegeln Zusammenschluss

Die Aktionäre der Mesa Air Group, der Muttergesellschaft der Regionalfluggesellschaft Mesa Airlines, haben mit überwältigender Mehrheit dem Fusionsvorschlag mit Republic Airways zugestimmt. Mit 29,6 Millionen Ja-Stimmen bei nur 185.635 Gegenstimmen wurde der Weg für einen Zusammenschluss geebnet, der eine der größten Regionalfluggesellschaften in den Vereinigten Staaten schaffen wird. Obwohl die Genehmigung durch die US-Verkehrsbehörde (Department of Transportation) bereits erteilt wurde, steht die formelle Vollendung der Transaktion noch unter dem Vorbehalt weiterer behördlicher Zustimmungen und der abschließenden Erfüllung von Abschlussbedingungen. Das Unternehmen erwartet den Abschluss des Zusammenschlusses in den kommenden Tagen. Die fusionierte Einheit wird weiterhin als wichtiger Partner für die größten US-Fluggesellschaften im Rahmen von Kapazitätsabnahmeverträgen (Capacity Purchase Agreements) agieren. Ein Luftfahrtgigant im Regionalverkehr entsteht Durch die Fusion entsteht ein integrierter Carrier mit einer Flotte von etwa 310 Regionaljets der Typen Embraer E170 und E175. Die Größe dieser kombinierten Flotte wird die neue Gesellschaft zu einem der führenden Akteure im US-Regionalflugverkehr machen, der eine entscheidende Rolle bei der Anbindung kleinerer und mittlerer Städte an die großen nationalen und internationalen Drehkreuze spielt. Die strategische Bedeutung des Zusammenschlusses liegt in der Stärkung der Position beider Unternehmen als verlängerter Arm der drei großen Netzwerkträger der USA: Beide Fluggesellschaften, Mesa und Republic, sind spezialisiert auf sogenannte Capacity Purchase Agreements (CPAs), bei denen sie Flüge unter dem Markennamen ihrer Partner (wie American Eagle, Delta Connection oder United Express) durchführen. Die Fusion ermöglicht es der neuen Einheit, Größenvorteile zu realisieren, die betriebliche Effizienz zu steigern und die Verhandlungsposition gegenüber den Großkunden zu verbessern. Die Finanzielle und

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Flugsicherungskosten: Bund verlängert Unterstützung für Regionalflughäfen

Der Bund hat in der Bereinigungssitzung der Haushaltspolitiker am 13. November 2025 entschieden, die Regionalflughäfen im sogenannten Gebührenkreis 2 auch im Jahr 2026 mit 50 Millionen Euro zu unterstützen. Diese Mittel dienen als Ausgleich für die Flugsicherungskosten und kommen auch Standorten wie dem Flughafen Mönchengladbach (MGL) zugute. Die Verlängerung der Finanzierung um ein Jahr wurde von den Regionalflughäfen und dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) massiv gefordert, nachdem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zuvor eine Einstellung der Mittel in Aussicht gestellt hatte. Der Gebührenkreis 2, der im Rahmen der Flugsicherungs-An- und Abflug-Kostenerstattungsverordnung (FSAAKV) eingeführt wurde, soll strukturelle Wettbewerbsnachteile kleinerer Flughäfen gegenüber den großen Verkehrsflughäfen des Gebührenkreises 1 reduzieren. Ohne diese Unterstützung müssten die regionalen Flughäfen ihre Flugsicherungskosten wieder vollständig selbst tragen, was bei einzelnen Standorten zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnte. Für den Flughafen Mönchengladbach, der mit knapp 50.000 Flugbewegungen jährlich zu den bedeutendsten Flughäfen der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland zählt, würde der Wegfall dieser Mittel einen massiven externen Kostenblock darstellen, der zukünftige Entwicklungen erschwert. Obwohl die Bewilligung der Mittel für 2026 als wichtiger erster Erfolg gewertet wird, fordern Stadt und Flughafengesellschaft Mönchengladbach eine dauerhafte Sicherung der Finanzierung über das kommende Jahr hinaus. Oberbürgermeister Felix Heinrichs, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des MGL, betonte, dass der Flughafen ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftsstruktur der Region sei und eine klare Perspektive für Verlässlichkeit unerlässlich sei. MGL-Geschäftsführer Andreas Ungar unterstrich, dass Planungs- und Investitionssicherheit nur durch eine permanente Finanzierung des Gebührenkreises 2 gewährleistet sei. Der MGL wird von den Verantwortlichen als bedeutender Innovations- und Wirtschaftsmotor der

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Triebwerksprobleme zwingen Delta 767 zur Notlandung in Los Angeles: Ölverlust auf Honolulu-Flug

Ein Flug der Delta Air Lines von Honolulu nach Salt Lake City musste am Morgen des 19. November 2025 aufgrund von Triebwerksproblemen unplanmäßig in Los Angeles (LAX) landen. Der Zwischenfall ereignete sich an Bord einer Boeing 767-300ER des Fluges DL357, die über dem Pazifik einen Notfall erklärte. Berichten zufolge verlor das rechte Triebwerk (Triebwerk Nummer zwei) Öl, woraufhin die Flugbesatzung eine kontrollierte Landung auf dem größten Delta-Drehkreuz an der Westküste initiierte. Die Maschine, eine 28 Jahre alte 767 mit der Kennung N190DN, landete sicher in Los Angeles, wo die Passagiere umgehend auf Ersatzflüge umgebucht wurden. Die schnelle Entscheidung zur Notlandung und die routinierte Abwicklung unterstreichen die hohen Sicherheitsstandards der Luftfahrtbranche, auch wenn technische Defekte an Bord auftreten. Der Notfall über dem Pazifik Der Nachtflug DL357 war planmäßig um 23:25 Uhr Ortszeit in Honolulu (Daniel K. Inouye International Airport) gestartet und befand sich auf Reiseflughöhe von 35.000 Fuß, als die Cockpit-Crew nach knapp vier Stunden Flugzeit Alarme bezüglich des Triebwerks Nummer zwei (ein Pratt & Whitney PW4060 Turbofan) erhielt. Flugdaten von Flightradar24 zeigen, dass der Öldruck im Triebwerk abfiel, was auf einen signifikanten Verlust von Schmiermittel hindeutete. Der Pilotenkabine wurde die Störung primär über das EICAS (Engine Indicating and Crew Alerting System) der Boeing 767 signalisiert. Nach einer umgehenden Bewertung der Lage und der Abarbeitung der Notfallchecklisten traf die Crew die Entscheidung, das Triebwerk abzuschalten und unverzüglich zum nächstgelegenen großen Flughafen auszuweichen. Die Piloten erklärten den Notfall, setzten den Transponder auf den Notfallcode 7700 und leiteten den Umleitungsflug zum Los Angeles

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„Moments of Taste“ 2026 erscheint: Gourmet-Gutscheinbuch setzt auf 2for1-Angebote

Die Edition 2026 des Gourmet- und Gutscheinbuchs „Moments of Taste“ ist veröffentlicht und fokussiert stärker als je zuvor auf die Vielfalt der österreichischen Genusslandschaft. Das Buch, das sich als Entdeckungsbegleiter positioniert, beinhaltet über 100 „2for1“-Gutscheine, die es den Besitzern ermöglichen, Menüs für zwei Personen zum Preis von einem zu genießen. Die Herausgeber versprechen eine potenzielle Ersparnis von rund 6.000 Euro, wenn alle Gutscheine im Laufe des Jahres genutzt werden. Das Konzept wurde von den Kuratoren maßgeblich erweitert: Erstmals werden neben Spitzenküchen auch Boutique-Hotellerie und ausgewählte Weingüter integrativ eingebunden. Die neue Ausgabe versteht Kulinarik als ganzheitliches Erlebnis, das Handwerk, Herkunft und Atmosphäre verbindet. Die Auswahl der Betriebe, die sich bewusst vom klassischen Restaurantführer abgrenzt, legt Wert auf regionale Küchenphilosophien, individuelle Gastgeberschaft und Innovationskraft. Vertreten sind dabei sowohl urbane Signature-Küchen als auch traditionsbewusste Landgasthäuser. Laut den Herausgebern, der Culinarius und der House of Viva Verlags GmbH, markiert die neue Edition eine „nächste Entwicklungsstufe des Projekts“. Sie biete Gästen finanziell attraktiven Zugang zu Genusswelten, die sonst oft schwer leistbar wären. Die im Buch vertretenen Küchen spiegeln einen kulinarischen Zeitgeist wider, der weniger formal, dafür persönlicher und regionaler ausgerichtet ist, aber gleichzeitig internationale Inspirationen aufgreift. Für die teilnehmenden Betriebe stellt die Listung im hochwertigen Printprodukt einen wichtigen Vorteil dar, da sie zusätzliche Sichtbarkeit und neue Zielgruppen anspricht. Die Mischung aus Restaurant-, Hotel- und Weinerlebnissen soll gezielt Inspiration für Wochenendausflüge und kulinarische Entdeckungen in den eigenen Bundesländern schaffen und damit die Qualität der österreichischen Gastronomie nachhaltig stärken.

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