Januar 21, 2026

Weitere Artikel aus der Rubrik

Januar 21, 2026

Ausweitung der Zugangsgebühren für Tagestouristen in Venedig und Rom

Die Verwaltung der italienischen Lagunenstadt Venedig hat eine signifikante Ausweitung des Eintrittsgeldes für das Jahr 2026 beschlossen. Nachdem das System im Vorjahr in einer Testphase an 29 Tagen erprobt wurde, verdoppelt die Stadt die Anzahl der gebührenpflichtigen Tage nun auf insgesamt 60 Termine zwischen dem 3. April und dem 26. Juli. Betroffen sind alle Tagestouristen ab 14 Jahren, die das historische Zentrum in der Kernzeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr betreten möchten. Der Standardpreis für den Zugang wurde auf zehn Euro festgesetzt. Reisende können die Kosten jedoch halbieren, indem sie ihr Ticket mindestens drei Tage vor dem geplanten Besuch online buchen und sich registrieren, um einen verpflichtenden QR-Code zu erhalten. Übernachtungsgäste, die in Hotels oder Ferienwohnungen innerhalb der Stadt registriert sind, bleiben von der direkten Eintrittsgebühr befreit, müssen jedoch ebenfalls einen QR-Code zur Identifikation bei Kontrollen vorweisen. Die Stadtverwaltung reagiert mit dieser Maßnahme auf die anhaltend hohen Besucherströme an Wochenenden und Feiertagen. Zusätzliche Recherchen im kommunalen Haushalt Venedigs zeigen, dass die Einnahmen zweckgebunden für die Instandhaltung der Infrastruktur und die Reinigung der Kanäle verwendet werden sollen. Kritiker innerhalb der Stadt bemängeln jedoch, dass die Gebühr bisher kaum zu einer spürbaren Reduzierung des Andrangs geführt hat, weshalb der Preis für kurzentschlossene Besucher nun angehoben wurde. Auch in der italienischen Hauptstadt Rom gibt es Neuerungen für Besucher bekannter Sehenswürdigkeiten. Am Trevi-Brunnen wird im Jahr 2026 eine Zugangsgebühr in Höhe von zwei Euro eingeführt. Diese Maßnahme dient der Regulierung der Menschenmassen an dem barocken Monument, an dem das traditionelle Werfen von Münzen

weiterlesen »

Embraer übernimmt Gemeinschaftsunternehmen EZAir vollständig von Safran

Die globale Luftfahrtindustrie erlebt zu Beginn des Jahres 2026 eine signifikante Verschiebung in ihren Zulieferstrukturen. Wie die Konzerne Safran und Embraer am 19. Januar 2026 gemeinsam bekannt gaben, wird die französische Safran-Gruppe ihre Anteile an dem Joint Venture EZAir an den brasilianischen Flugzeugbauer Embraer veräußern. Damit endet eine langjährige Partnerschaft im Bereich der Flugzeuginnenausstattung am Standort Chihuahua in Mexiko. Das Abkommen sieht vor, dass Embraer künftig alleiniger Eigentümer der Fertigungsstätte wird, in der rund 1.100 Mitarbeiter mit der Produktion von Kabinenelementen beschäftigt sind. Die Transaktion umfasst neben dem Werk in Mexiko auch Engineering- und Fertigungsaktivitäten in Brasilien sowie den Bereich des Aftermarket-Service. Während Embraer durch diesen Schritt die vertikale Integration seiner Produktion stärkt und die Kontrolle über die Innenausstattung seiner Regionaljets der E-Jet-Familie erhöht, konzentriert sich Safran künftig auf andere Geschäftsbereiche innerhalb des mexikanischen Luftfahrtclusters. Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Regulierungsbehörden, gilt jedoch als wegweisend für die künftige Aufteilung der Kompetenzen zwischen den beiden Branchenriesen. Strukturelle Details der Übernahme und operative Reichweite Das Gemeinschaftsunternehmen EZAir wurde ursprünglich als 50/50-Joint-Venture konzipiert, um die spezifischen Anforderungen von Embraer an moderne Flugzeugkabinen effizient zu bedienen. Das Produktportfolio am Standort Chihuahua umfasst die komplette Innenausstattung für die Regionalflugzeugtypen E1 und E2. Dazu gehören unter anderem Gepäckfächer, Bordküchen (Galleys), Toiletteneinheiten, Seitenwände und Bodenpaneele. Durch die vollständige Übernahme sichert sich Embraer den direkten Zugriff auf diese essenziellen Komponenten und minimiert potenzielle Risiken in der Lieferkette. Neben der physischen Produktion in Mexiko integriert Embraer auch die Aktivitäten von Safran Cabin

weiterlesen »

Eurowings erzielt Spitzenplatzierung beim Deutschen Kunden-Award 2026

Die Kölner Fluggesellschaft Eurowings wurde im Rahmen des „Deutschen Kunden-Awards 2026“ als Branchensiegerin unter den Discount-Airlines ausgezeichnet. In der aktuellen Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) belegte die Lufthansa-Tochter in allen drei Hauptkategorien – Kundenzufriedenheit, Kundenservice sowie Preis-Leistungs-Verhältnis – den ersten Platz. Das Ergebnis basiert auf einer umfangreichen Befragung, in die rund 589.000 Kundenurteile zu Unternehmen aus über 250 Branchen eingeflossen sind. Die Auszeichnung stützt die Marktpositionierung des Unternehmens als Value-Carrier, der sich preislich im Wettbewerb behauptet, gleichzeitig aber einen höheren Servicestandard als klassische Billigflieger anstrebt. Zusätzliche Marktanalysen der Branche zeigen, dass Eurowings insbesondere durch die Flexibilität ihrer Buchungsoptionen und das dichte Streckennetz an deutschen Flughäfen punktet. Mit einer Flotte von rund 100 Flugzeugen bedient die Airline zirka 150 Ziele und unterhält 13 internationale Basen. Besonders die starke Präsenz am Flughafen Palma de Mallorca festigt die Rolle des Unternehmens als einer der führenden Ferienflieger in Europa. Laut Branchenexperten ist die positive Wahrnehmung des Preis-Leistungs-Verhältnisses auch auf die Integration in das Miles & More Programm sowie die verfügbaren Tarifklassen zurückzuführen, die von Basisleistungen bis hin zu Business-Class-Optionen auf Kurzstrecken reichen. Der wirtschaftliche Erfolg der Airline spiegelt sich in den Passagierzahlen wider, die sich stabil bei über 20 Millionen Fluggästen pro Jahr bewegen. Das Unternehmen beschäftigt aktuell etwa 5.500 Mitarbeiter und profitiert operativ von der Zugehörigkeit zur Lufthansa Group, dem größten Luftverkehrskonzern Europas. Diese Einbindung ermöglicht Synergieeffekte bei Wartung, Bodenabfertigung und Vertrieb, die letztlich zur Stabilität des Kundenservice beitragen. Der dreifache Sieg beim Kunden-Award wird in Fachkreisen als Beleg dafür gewertet,

weiterlesen »

Boarding in Manchester: 35 Passagiere in Stiegenhaus vergessen

Ein beispielloser Vorfall im operativen Flugbetrieb sorgt derzeit in der britischen Luftfahrtbranche für Aufsehen und wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit und Protokollführung bei der Passagierabfertigung auf. Am Montagmorgen, den 19. Januar 2026, wurden 35 rechtmäßig eingecheckte Fluggäste der Fluggesellschaft Jet2 am Flughafen Manchester (MAN) in einem Treppenhaus eingeschlossen, während ihre Maschine ohne sie in Richtung Spanien abhob. Trotz korrekter Pass- und Boardingpass-Kontrolle am Gate bemerkte weder das Bodenpersonal noch die Besatzung an Bord das Fehlen einer so erheblichen Anzahl an Passagieren. Die Betroffenen, die für den Flug LS879 zum Flughafen Alicante-Elche (ALC) gebucht waren, verbrachten rund 40 Minuten in einem abgesperrten Bereich, bevor sie über den Abflug ihres Flugzeugs informiert wurden. Die Fluggesellschaft hat eine dringende Untersuchung eingeleitet, um zu klären, wie ein Airbus A321neo trotz einer Differenz von 35 Personen zwischen der Gate-Liste und der tatsächlichen Bordpräsenz die Startfreigabe erhalten konnte. Ablauf des Boarding-Prozesses und die Entstehung der Blockade Der Vorfall ereignete sich während der regulären Abfertigung des morgendlichen Fluges nach Alicante, einer der am stärksten frequentierten Strecken für britische Urlaubsreisende. Laut Zeugenberichten verlief der Prozess am Gate zunächst nach den standardisierten Vorgaben. Das Personal rief die Passagiere in Gruppen entsprechend ihrer Sitzreihen auf, scannte die Dokumente und wies den Weg in Richtung des Flugzeugs. Eine Gruppe von 35 Personen folgte daraufhin der Beschilderung und den Anweisungen in ein Treppenhaus, das direkt zum Vorfeld oder zu einem Transferbus führen sollte. Dort angekommen, fanden die Reisenden jedoch verschlossene Sicherheitstüren vor. Da der Zugang zum Gate-Bereich hinter ihnen ebenfalls verriegelt war,

weiterlesen »

Emirates forciert pflanzliche Bordverpflegung durch Verzicht auf Fleischersatz

Die Fluggesellschaft Emirates kündigt eine strategische Neuausrichtung ihres kulinarischen Angebots an, die ab dem Jahr 2027 vollständig umgesetzt sein soll. Im Zentrum der Entwicklung steht ein „Back-to-Basics“-Ansatz, der konsequent auf den Einsatz industriell hergestellter Fleischersatzprodukte verzichtet. Stattdessen setzt das Team um Doxis Bekris, Vice President Food & Beverage Design, auf vollwertige pflanzliche Zutaten wie Hülsenfrüchte, Getreide, Nüsse und saisonales Gemüse. Diese Philosophie soll die wachsende Nachfrage nach gesundheitsbewusster Ernährung und unverarbeiteten Lebensmitteln bedienen, wobei kulinarische Traditionen aus dem Mittelmeerraum, Asien und Afrika als Inspiration dienen. Bereits heute verzeichnet die Airline ein massives Wachstum im Segment der veganen Bordverpflegung. Mit 488 verfügbaren Rezepten auf Flügen zu 140 Destinationen hat sich das Angebot im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent erhöht. Jährlich serviert Emirates rund eine halbe Million pflanzliche Mahlzeiten, wobei insbesondere auf Strecken nach London, Sydney und Frankfurt eine überdurchschnittliche Nachfrage registriert wird. Interessant ist hierbei die Beobachtung des Bordpersonals, dass sich zunehmend auch Passagiere ohne veganen Lebensstil für diese Optionen entscheiden, da pflanzliche Gerichte während langer Flugreisen oft als leichtere und besser bekömmliche Alternative wahrgenommen werden. Ein wesentlicher Pfeiler für die Qualitätssicherung der neuen Menüs ist die Einbindung regionaler Produktionskapazitäten. Emirates nutzt für die Verpflegung Erzeugnisse von Bustanica, der weltweit größten hydroponischen vertikalen Farm in Dubai. Das Gemeinschaftsprojekt liefert chemiefreies Blattgemüse direkt an die Cateringbetriebe der Fluggesellschaft und sichert so die Frische der Zutaten für alle Reiseklassen. In der First und Business Class werden künftig komplexe Kreationen wie Kürbis-Graupen-Risotto oder geschmorte Pilze in Sojasauce serviert, während in der Economy Class

weiterlesen »

Rechtsstreit um Grand Hotel Wien: Eigentümer Al Jaber kündigt Widerstand gegen Verkauf an

Der langjährige Eigentümer des traditionsreichen Grand Hotel Wien am Kärntner Ring, Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber, geht juristisch gegen den gerichtlich genehmigten Verkauf des Hauses vor. Nach Angaben des Unternehmers weist die Entscheidung zur Veräußerung gravierende wirtschaftliche und rechtliche Mängel auf. Al Jaber argumentiert, dass der operative Betrieb des ältesten Fünf-Sterne-Hotels der Stadt im Jahr 2025 trotz technischer Refinanzierungsschwierigkeiten der Holdinggesellschaft EWH AG stabil geblieben sei und hohe Überschüsse erwirtschaftet habe. Er sieht in der gerichtlichen Freigabe einen unzulässigen Notverkauf, der den tatsächlichen Marktwert des Luxushotels massiv unterschätze und alternative Sanierungsoptionen vorzeitig abgeschnitten habe. Ein zentraler Kritikpunkt Al Jabers richtet sich gegen die Bewertungsgrundlage des Verfahrens. Laut dem Eigentümer habe sich das herangezogene Gutachten lediglich auf den Immobilienwert konzentriert und den Wert des laufenden Betriebs – einschließlich der renommierten Markenrechte und des Inventars – ausgeblendet. Zudem wird die Geschwindigkeit des Verkaufsprozesses moniert, der ausgerechnet in die Ferienzeiten im Sommer und Winter gelegt worden sei, was einen Fokus auf ein rasches Closing statt auf den Werterhalt vermuten lasse. Al Jaber verweist darauf, dass er sich bereits in fortgeschrittenen Gesprächen über ein Finanzierungspaket von 220 Millionen Euro befunden habe, welches alle Gläubigerforderungen vollständig abgedeckt und Mittel für Renovierungen bereitgestellt hätte. Zusätzliche Recherchen im Wiener Hotelmarkt verdeutlichen die Tragweite des Falls für den Tourismusstandort. Das Grand Hotel, das 1870 eröffnet wurde, gilt als Flaggschiff der Wiener Luxushotellerie. Branchenexperten verfolgen mit Skepsis, dass die Käuferseite Berichten zufolge einer spanischen Hotelgruppe nahesteht, die bisher vornehmlich im Drei- bis Vier-Sterne-Segment agiert. Al Jaber warnt davor,

weiterlesen »

Wintertourismus im Süden Österreichs: Optimale Bedingungen durch Kälte und Sonnenschein in Kärnten

Das südlichste Bundesland Österreichs verzeichnet im Januar 2026 eine außergewöhnliche Wetterlage, die dem Tourismussektor der Region eine ideale Ausgangslage für die anstehende Hochsaison verschafft. Unter der meteorologischen Konstellation von stabilen Hochdruckgebieten über dem Alpenhauptkamm und polaren Kaltlufteinflüssen in den Nachtstunden präsentiert sich Kärnten derzeit als Zentrum für winterliche Aktivitäten. Während die nächtlichen Temperaturen tief in den Minusbereich sinken und damit die technische Präparierung der Abfahrten sowie das Gefrieren der Stillgewässer begünstigen, sorgen überdurchschnittlich viele Sonnenstunden am Tag für attraktive Bedingungen für Gäste und Einheimische. Diese Kombination, die unter der regionalen Kampagne als charakteristisches Merkmal des Standorts hervorgehoben wird, erstreckt sich über sämtliche touristischen Segmente – vom alpinen Skisport über das Eislaufen auf Naturgewässern bis hin zur Wellness-Infrastruktur. Die aktuelle Datenlage der Wetterdienste deutet auf eine Fortdauer dieser stabilen Bedingungen hin, was insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Semesterferien eine positive Buchungsentwicklung für die Beherbergungsbetriebe erwarten lässt. Technische Pistenpräparierung und alpine Infrastruktur In den Kärntner Bergregionen hat die aktuelle Wetterphase zu einer signifikanten Qualitätssteigerung der Wintersportinfrastruktur geführt. Die Betreiber der Bergbahnen nutzen die klaren, frostigen Nächte, um die Pistenoberflächen mit moderner Technik zu festigen und griffige Schneeverhältnisse zu schaffen, die auch bei hoher Beanspruchung tagsüber stabil bleiben. Auf den Bergen, von der Turracher Höhe über das Nassfeld bis hin zur Gerlitzen Alpe, berichten die Liftgesellschaften von einer vollen Auslastung der Beförderungsanlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf dem Ausbau von mehrtägigen Angeboten wie dem Nockberge Trail. Diese Form des alpinen Wanderns und Skitourengehens profitiert massiv von der hohen Sichtweite

weiterlesen »

Hotelkongress der Österreichischen Hotelvereinigung kehrt 2027 nach Bregenz zurück

Der Hotelkongress der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) wird im Frühjahr 2027 erneut im Festspielhaus Bregenz stattfinden. Die Veranstalter legten den Zeitraum für das Branchentreffen auf den 25. bis 27. April 2027 fest. Damit kehrt das Event nach sieben Jahren an den Bodensee zurück, nachdem bereits im Jahr 2020 eine erfolgreiche Durchführung in der Vorarlberger Landeshauptstadt verzeichnet wurde. ÖHV-Präsident Walter Veit begründet die Standortwahl mit der hohen Qualität der Infrastruktur und der kulturellen Bedeutung der Region, die den passenden Rahmen für die Diskussion über touristische Perspektiven und wirtschaftliche Herausforderungen biete. Erwartet werden mehrere hundert Entscheidungsträger aus der Beherbergungsindustrie, der Politik und angrenzenden Dienstleistungsbereichen. Der Kongress gilt als wichtigste Netzwerkplattform der privaten Hotellerie in Österreich und dient dem Austausch über aktuelle Markttrends sowie betriebswirtschaftliche Strategien. Für den Tourismusstandort Vorarlberg bedeutet die Ausrichtung eine signifikante Stärkung des regionalen Veranstaltungswesens. Oswald Jäger, ÖHV-Landesvorsitzender für Vorarlberg, wertet die Entscheidung als Bestätigung für die Kompetenz des Bundeslandes bei der Abwicklung hochkarätiger Fachentwicklungen im Kongresswesen. Zusätzliche Recherchen zeigen, dass der Hotelkongress 2027 voraussichtlich einen Schwerpunkt auf die fortschreitende Digitalisierung im Gastgewerbe und die Bewältigung des Arbeitskräftemangels legen wird. Branchenexperten gehen davon aus, dass auch die Preisgestaltung in der Ferienhotellerie angesichts volatiler Betriebskosten ein zentrales Thema der Fachvorträge sein wird. Das Festspielhaus Bregenz, das für seine Lage direkt am See bekannt ist, bietet neben den Plenarsälen auch umfangreiche Ausstellungsflächen für Partnerunternehmen aus der Zulieferindustrie, wodurch der Kongress auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion für Messeaussteller übernimmt. Die lokale Tourismusorganisation Bodensee Vorarlberg betont die Wertschöpfung, die durch die Unterbringung und Verpflegung

weiterlesen »

Flughafen Münster/Osnabrück weitet Flugangebot für den Sommer 2026 aus

Der Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) hat seinen Sommerflugplan für das Jahr 2026 vorgestellt, der eine deutliche Kapazitätsausweitung und die Einbindung neuer Destinationen vorsieht. Ab Ende März werden insgesamt zehn Fluggesellschaften zwölf verschiedene Ziele bedienen. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuausrichtung ist die Kooperation mit der Kölner Fluggesellschaft Leav Aviation. Das Unternehmen fungiert als neuer Home Carrier am Standort und stationiert einen Airbus A320 am FMO. Damit werden erstmals regelmäßige Verbindungen nach Fuerteventura und Rhodos angeboten sowie die Kapazitäten nach Kreta ausgebaut. Durch die Stationierung vor Ort können für diese Strecken attraktivere Abflugzeiten in den frühen Morgenstunden realisiert werden. Im Bereich des touristischen Charterverkehrs bleibt die Nachfrage nach Zielen rund um das Mittelmeer stabil hoch. Besonders die Verbindung nach Antalya wird massiv bedient: Bis zu sieben tägliche Flüge durch Anbieter wie SunExpress, Corendon und Pegasus gewährleisten eine hohe Flexibilität für Pauschalreisende. Auch Mallorca bleibt mit fünf täglichen Rotationen durch Ryanair, Eurowings und Condor eine tragende Säule des Flugplans. Ergänzt wird das Angebot durch Ryanair-Verbindungen nach Málaga, Alicante, Korfu und Zadar sowie die Strecke nach Pristina, die bereits seit fünf Jahren erfolgreich durch GP Aviation betrieben wird. Für Städtereisende bleibt die Verbindung nach London-Stansted fester Bestandteil des Portfolios. Ein strategischer Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Anbindung an das internationale Luftverkehrsnetz über das Drehkreuz München. Die Deutsche Lufthansa bedient diese Strecke viermal täglich. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass über 40 Prozent der Passagiere auf dieser Route in München auf Langstreckenflüge umsteigen. Um die Konnektivität zu verbessern, wurden die Flugzeiten optimiert, wodurch sich die Transitzeiten zu globalen

weiterlesen »

Europäischer Gerichtshof: Fluggesellschaften müssen bei Annullierung auch Vermittlungsprovisionen erstatten

Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Flugreisenden massiv gestärkt und eine langjährige Rechtsunsicherheit im Bereich der Ticketrückerstattungen beendet. In einem Verfahren, das vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums angestrengt wurde, entschieden die Richter in Luxemburg, dass Fluggesellschaften im Falle einer Flugannullierung den vollständigen vom Kunden gezahlten Betrag zurückerstatten müssen. Dies schließt ausdrücklich auch jene Gebühren und Provisionen ein, die von Online-Buchungsportalen oder Reisevermittlern aufgeschlagen wurden. Die Fluglinien können sich laut dem Urteil nicht mehr darauf berufen, dass diese Zusatzkosten außerhalb ihres Einflussbereichs liegen oder ihnen die exakte Höhe der Vermittlungsprovision zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt war. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte europäische Luftfahrtbranche und die Geschäftsmodelle von Drittanbietern, da sie die finanzielle Verantwortung für den gesamten Transaktionswert eindeutig der ausführenden Fluggesellschaft zuweist. Hintergrund des Rechtsstreits und der konkrete Anlassfall Auslöser für das Grundsatzurteil war ein Vorfall, bei dem zwei Passagiere ihre Reise von Wien nach Lima über das bekannte Buchungsportal Opodo organisiert hatten. Die Flüge sollten von der niederländischen Fluggesellschaft KLM durchgeführt werden. Der Gesamtpreis der Buchung belief sich auf 2.053,48 Euro, wobei in diesem Betrag eine Vermittlungsprovision in Höhe von 95,14 Euro enthalten war. Als KLM den Flug kurzfristig annullierte, forderte das Ehepaar die Rückzahlung des gesamten Betrages. Die Fluggesellschaft erstattete jedoch lediglich den reinen Flugpreis und weigerte sich, für die über das Portal angefallene Provision aufzukommen. Der Verein für Konsumenteninformation sah darin eine unzulässige Verkürzung der Fluggastrechte-Verordnung und leitete ein Musterverfahren ein. Nach dem Gang durch

weiterlesen »