Februar 9, 2026

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Februar 9, 2026

Kritik an Fischer Air und Kassel-Calden verschärft sich nach Flugausfällen

Der geplante Betrieb der neuen Fluggesellschaft Fischer Air am Flughafen Kassel-Calden sorgt für zunehmende Unruhe und scharfe Kritik seitens des Verbraucherschutzes. Obwohl die Airline bereits ab Ende 2025 regelmäßige Verbindungen auf die Kanaren und ans Rote Meer fest im Flugplan verankert hatte, ist bislang kein einziges Flugzeug abgehoben. Betroffene Fluggäste, die ihre Tickets bereits im Voraus bezahlt haben, berichten von kurzfristigen Stornierungen und ausbleibenden Rückerstattungen. Die Verbraucherzentrale Hessen stuft das Geschäftsgebaren als höchst fragwürdig ein und prüft derzeit rechtliche Schritte wegen des Verdachts auf irreführende Werbung. Besonders kritisch wird dabei die mangelnde Erreichbarkeit des Unternehmens bewertet, das auf Anfragen lediglich mit automatisierten Standardnachrichten reagiert. Zusätzliche Recherchen offenbaren Unstimmigkeiten bei den Unternehmensangaben. Während Fischer Air im Impressum einen Sitz am Flughafen Friedrichshafen angibt, existieren dort laut lokalen Berichten keine unterzeichneten Mietverträge oder bezogene Büroräume. Auch an anderen Standorten wie Hamburg tauchen die angekündigten Verbindungen nicht in den offiziellen Flugplänen auf, was die Zweifel an der operativen Fähigkeit der Gesellschaft verstärkt. Branchenkenner weisen darauf hin, dass für den Betrieb einer Fluggesellschaft komplexe Genehmigungsverfahren und Sicherheitszertifikate notwendig sind, über deren Vorliegen im Fall von Fischer Air derzeit keine belastbaren Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Die Verschiebung des Erstfluges in den März 2026 lässt die Skepsis bei Reisebüros und Kunden weiter wachsen. Der Flughafen Kassel-Calden gerät unterdessen selbst ins Kreuzfeuer der Kritik. Trotz der anhaltenden Probleme bewirbt der Airport die Ziele von Fischer Air weiterhin auf seinen Kanälen. Flughafengeschäftsführer Lars Ernst verteidigt dieses Vorgehen als übliche Praxis und betont, dass keine exklusiven Verträge

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Expansion und Servicequalität als Wachstumstreiber im zentraleuropäischen Schienenverkehr

Der tschechische Mobilitätsanbieter RegioJet verzeichnet im Segment der Fernverkehrszüge eine anhaltend positive Entwicklung und festigt seine Position als Akteur im privaten Eisenbahnsektor Zentraleuropas. Mit einem Anstieg der Fahrgastzahlen um 19 Prozent auf fast 7,2 Millionen Reisende im vergangenen Geschäftsjahr demonstriert das Unternehmen die wachsende Akzeptanz privater Alternativen zu staatlichen Bahngesellschaften. Neben der reinen Beförderungsleistung investiert der Konzern massiv in die Infrastruktur am Boden und eine weitreichende Erneuerung der Fahrzeugflotte, um dem steigenden Bedürfnis nach Komfort und integrierten Serviceleistungen gerecht zu werden. Insbesondere die Expansion in den polnischen Markt sowie die Aufwertung des Aufenthaltserlebnisses in eigenen Lounges stehen dabei im Fokus der Unternehmensstrategie für die kommenden Jahre. Strukturelle Entwicklung des Streckennetzes in Mitteleuropa Das Rückgrat des operativen Geschäfts bilden die Intercity-Verbindungen, die Prag mit wichtigen Metropolen in den Nachbarländern sowie bedeutenden regionalen Zentren verknüpfen. Eine zentrale Rolle nimmt die Achse zwischen Prag, Brünn, Wien und Budapest ein, die Geschäftsreisende und Touristen gleichermaßen anspricht. Auch die Anbindung in Richtung Osten über Ostrava nach Žilina und Košice in der Slowakei sowie die Verbindung nach Przemysl an der polnisch-ukrainischen Grenze verzeichnen eine stabile Nachfrage. Diese Korridore ermöglichen nicht nur eine schnelle Verbindung zwischen den Hauptstädten, sondern stärken auch die Mobilität in den Grenzregionen durch getaktete Fahrpläne und aufeinander abgestimmte Umstiege. Ein wesentlicher Pfeiler der künftigen Ausrichtung ist die schrittweise Erschließung des polnischen Schienennetzes. RegioJet weitet sein Angebot auf tschechisch-polnischen Relationen sowie innerhalb Polens kontinuierlich aus. Zu den Schlüsselstrecken zählen hierbei Verbindungen von Warschau nach Krakau, Danzig und Gdynia an der Ostseeküste. Auch die Verbindung

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Deutsches Gericht verhängt Ordnungsgelder gegen Reiseportal eDreams wegen irreführender Preisangaben

Das Landgericht Hamburg hat eine erneute finanzielle Sanktion gegen das Online-Reiseportal eDreams verhängt. Grund für das Ordnungsgeld sind wiederholte Verstöße gegen gerichtliche Beschlüsse aus dem Jahr 2023. Das Gericht stellte fest, dass die von eDreams betriebene Plattform Opodo.de weiterhin unzulässige Geschäftspraktiken anwendet, indem sie Rabatte bewirbt, die für den Endverbraucher in der Praxis nicht realisierbar sind. Zudem wurde bemängelt, dass die tatsächlichen Kosten für Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierungen gegenüber den Kunden verschleiert wurden, anstatt die Originalpreise der Fluggesellschaften transparent auszuweisen. Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Billigflieger Ryanair und verschiedenen Online-Reisevermittlern (OTAs) verschärft sich damit weiter. Während Wettbewerber wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi mittlerweile Kooperationsverträge mit Ryanair unterzeichnet haben und deren Preistransparenzstandards garantieren, beharrt eDreams auf seinem bisherigen Geschäftsmodell. Branchenexperten weisen darauf hin, dass solche Portale oft automatisierte Programme nutzen, um Flugdaten von Airline-Webseiten abzugreifen, was häufig zu fehlerhaften Preisdarstellungen führt. Das Hamburger Urteil bestätigt die Rechtsauffassung, dass die beworbenen Einsparungen auf Opodo.de oft fiktiv sind oder durch versteckte Gebühren an anderer Stelle kompensiert werden. Die Entscheidung in Deutschland erfolgt zeitnah zu massiven regulatorischen Eingriffen in anderen europäischen Märkten. Erst kürzlich verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM eine Strafe in Höhe von 9 Millionen Euro gegen eDreams wegen manipulativer Praktiken im Zusammenhang mit dem Abonnement-Dienst „Prime“. Auch dort kritisierten die Aufseher die Undurchsichtigkeit der Preisgestaltung und die gezielte Irreführung der Nutzer. Die Summe der gegen das Unternehmen verhängten Ordnungsgelder steigt durch die fortgesetzten Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen in Deutschland nun weiter an, da das Gericht die bisherigen Maßnahmen als nicht ausreichend ansah, um

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