Februar 26, 2026

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Februar 26, 2026

El Al bilanziert Geschäftsjahr 2025: Moderater Umsatzzuwachs bei sinkendem Gewinn

Die israelische Fluggesellschaft El Al hat ihre Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2025 vorgelegt und blickt auf ein Jahr zurück, das maßgeblich von geopolitischen Spannungen und operativen Herausforderungen geprägt war. Trotz der instabilen Lage am Flughafen Ben Gurion und der Auswirkungen der „Operation Rising Lion“ konnte die Airline ihren Jahresumsatz leicht um ein Prozent auf rund 3,48 Milliarden US-Dollar steigern. Dieser Zuwachs wurde durch eine kontinuierliche Ausweitung der Flugzeugflotte und eine Erhöhung der verfügbaren Sitzkilometer (ASK) um drei Prozent ermöglicht. Die Passagierauslastung verharrte mit 94 Prozent auf einem im Branchenvergleich sehr hohen Niveau, wenngleich im vierten Quartal ein Rückgang der Nachfrage im Vergleich zum außergewöhnlich starken Vorjahreszeitraum zu verzeichnen war. Auf der Ergebnisseite musste die Fluggesellschaft hingegen Einbußen hinnehmen. Das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Leasingraten (EBITDAR) sank um 15 Prozent auf 947 Millionen US-Dollar. Der Nettogewinn belief sich am Ende des Jahres auf 410 Millionen US-Dollar, was einem Rückgang von etwa 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Neben den militärischen Auseinandersetzungen belasteten vor allem gestiegene Produktionskosten das Ergebnis, die unter anderem durch die Aufwertung des israelischen Schekels (NIS) gegenüber dem US-Dollar sowie höhere Einmalaufwendungen verursacht wurden. Positiv wirkte sich hingegen die deutliche Reduktion der Nettofinanzierungskosten aus, die dank hoher Zinserträge aus den gestiegenen Liquiditätsbeständen von 95 Millionen auf nur noch 4 Millionen US-Dollar fielen. Ein zentraler Pfeiler der Bilanz ist die signifikante Stärkung des Eigenkapitals, das sich zum Jahresende auf über eine Milliarde US-Dollar verdoppelte. Dies ist sowohl auf den erzielten Jahresgewinn als auch auf Kapitalmaßnahmen durch Optionsscheine zurückzuführen.

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Österreichische Gegenwartskunst als internationale Visitenkarte: Flughafen Wien setzt Ausstellungsreihe im VIP Terminal fort

Der Flughafen Wien festigt seine Rolle als kultureller Botschafter und transformiert seinen exklusivsten Bereich erneut in eine Galerie für zeitgenössische Kunst. Am 25. Februar 2026 wurde im VIP Terminal die zweite Ausgabe des Formats VIP Terminal Art Lounge unter dem Titel Fly & Float feierlich eröffnet. Die Ausstellung präsentiert Werke von vier renommierten österreichischen Künstlern und ist strategisch so platziert, dass sie ein internationales Publikum aus Diplomatie, Wirtschaft und Kultur erreicht. Kuratiert von Günther Oberhollenzer, zielt das Projekt darauf ab, die kreative Substanz des Landes an einem Ort hoher globaler Fluktuation sichtbar zu machen. Die Vorstände der Flughafen Wien AG, Julian Jäger und Günther Ofner, betonten bei der Vernissage die Bedeutung des Flughafens als erste und letzte Visitenkarte Österreichs. Das Konzept integriert Kunst nicht als bloßes Dekor, sondern als festen Bestandteil eines hochwertigen Reiseerlebnisses für rund 18.000 Passagiere jährlich. Mit der Eröffnung vor über 100 geladenen Gästen unterstreicht der Standort seine Ambition, exklusiven Service mit kulturellem Anspruch zu verbinden und österreichischen Positionen eine Plattform von weltweiter Relevanz zu bieten. Künstlerische Positionen zwischen Abstraktion und Figuration Die aktuelle Schau Fly & Float vereint vier markante Zugänge der österreichischen Kunstszene. Die Auswahl umfasst Arbeiten von Christian Bazant-Hegemark, Franziska Maderthaner, Thomas Riess und Martin Veigl. Die Werke bespielen den gesamten Bereich des Terminals, von den weitläufigen Foyers bis zu den intimen Salons. Christian Bazant-Hegemark nutzt in seinen Bildern oft eine Kombination aus zeichnerischen Elementen und malerischer Dichte, um komplexe psychologische Räume zu öffnen. Franziska Maderthaner hingegen ist bekannt für ihre virtuose Verschmelzung von

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Luftsicherheit im Fokus der Gesetzgebung: Bundestag berät über verschärfte Regeln gegen Drohnen und unbefugtes Eindringen

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über eine weitreichende Reform des Luftsicherheitsgesetzes. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes reagiert die Bundesregierung auf die veränderten Bedrohungsszenarien an deutschen Verkehrsflughäfen, die in der jüngeren Vergangenheit vermehrt durch unbefugte Drohnenflüge und Blockadeaktionen in sicherheitskritischen Bereichen beeinträchtigt wurden. Kern der Neuregelung ist einerseits die Klärung der staatlichen Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr sowie andererseits die Schaffung eines neuen Straftatbestandes für das Eindringen in die sogenannte Luftseite von Flughäfen. Während Störungen bisher häufig als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, drohen künftig empfindliche Freiheitsstrafen. Der Flughafenverband ADV begrüßt diesen Schritt als notwendige Stärkung der Resilienz kritischer Verkehrsinfrastrukturen. In einer Zeit, in der die Luftfahrt eine zentrale Säule der globalen Logistik und Mobilität darstellt, zielt die Gesetzesanpassung darauf ab, die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern und die wirtschaftlichen sowie sicherheitsrelevanten Risiken durch illegale Eingriffe zu minimieren. Drohnenabwehr als hoheitliche Aufgabe des Staates Die Zunahme von Drohnensichtungen im Umfeld großer Verkehrsflughäfen hat die Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren vor massive Herausforderungen gestellt. Jede unidentifizierte Drohne im sensiblen Luftraum eines Flughafens erzwingt aus Sicherheitsgründen die sofortige Einstellung des Flugbetriebs. Dies führt nicht nur zu massiven Verzögerungen für tausende Reisende, sondern verursacht auch immense Kosten für Fluggesellschaften und Bodenabfertigungsdienste. Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, betont in diesem Zusammenhang, dass Drohnen längst kein reines Freizeitphänomen mehr sind. Vielmehr könnten sie gezielt zur Destabilisierung betrieblicher Abläufe eingesetzt werden. Da Flughafenbetreiber im Moment der Sichtung nicht zwischen einem harmlosen Hobbyflug und einer böswilligen Absicht unterscheiden können, ist eine

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Tarifkonflikt bei Lufthansa Cityline: Piloten stimmen mit überwältigender Mehrheit für Arbeitskampfmaßnahmen

Die tarifliche Auseinandersetzung zwischen der Vereinigung Cockpit und der Lufthansa-Tochtergesellschaft Cityline hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. In einer am 26. Februar 2026 abgeschlossenen Urabstimmung haben sich die Pilotinnen und Piloten mit einer beispiellosen Geschlossenheit für die Unterstützung ihrer Tarifkommission ausgesprochen. Bei einer Beteiligungsquote von 95 Prozent votierten 99 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder für die Einleitung sämtlicher notwendiger Schritte, was explizit auch Streikmaßnahmen einschließt. Dieser deutliche Rückhalt verschafft der Group-Tarifkommission ein massives Mandat für die weiteren Verhandlungen über den Vergütungstarifvertrag. Trotz eines kurz vor Ende der Abstimmung unterbreiteten Angebots der Arbeitgeberseite sieht die Gewerkschaft keine Basis für eine Einigung. Die Forderungen nach einer signifikanten Gehaltsanpassung und besseren strukturellen Bedingungen stehen einer vom Unternehmen geforderten langen Friedenspflicht gegenüber, welche die Handlungsfähigkeit der Arbeitnehmervertreter bis Ende 2027 einschränken würde. Der Konflikt steht zudem im Kontext einer neuen gewerkschaftlichen Strategie, welche die Interessen aller Cockpit-Besatzungen innerhalb der Lufthansa Group flugbetriebsübergreifend bündeln soll. Hintergründe der Urabstimmung und die neue Geschlossenheit Der Abschluss der Urabstimmung markiert den vorläufigen Höhepunkt einer monatelangen Phase erfolgloser Verhandlungen. Die Vereinigung Cockpit betont, dass das Ergebnis weit über dem erforderlichen Quorum liegt und ein klares Signal an den Vorstand der Lufthansa Group sendet. Andreas Pinheiro, Präsident der Vereinigung Cockpit, wertete das Votum als Beweis für das tiefe Vertrauen der Belegschaft in die gewählte Tarifkommission. Die Cityline-Piloten fordern insbesondere einen Ausgleich für die Reallohnverluste der vergangenen Jahre sowie eine Angleichung der Arbeitsbedingungen an die Standards innerhalb des Gesamtkonzerns. Ein zentraler Aspekt der aktuellen Situation ist die Rolle der 2023 gegründeten Group-Tarifkommission. Diese

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Wirtschaftsstandort unter Druck: Massive Kritik an der österreichischen Luftverkehrssteuer und Forderungen nach Reformen

Die Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Luftverkehrsstandortes hat am heutigen Mittwoch eine neue Eskalationsstufe erreicht. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Forderung nach einer sofortigen Abschaffung der Luftverkehrssteuer, die derzeit mit 12 Euro pro Passagier zu Buche schlägt. Während europäische Nachbarländer wie Ungarn, Italien und die Slowakei durch die Senkung von Abgaben und Gebühren versuchen, den Flugverkehr aktiv anzukurbeln, sieht sich die österreichische Bundesregierung mit dem Vorwurf der politischen Untätigkeit konfrontiert. Kritiker weisen darauf hin, dass der Flughafen Wien für das Jahr 2026 einen Rückgang des Passagieraufkommens um etwa 10 Prozent auf unter 30 Millionen Reisende prognostiziert. In diesem Marktumfeld warnen Branchenvertreter vor einer Abwanderung von Kapazitäten in kostengünstigere Regionen, was nicht nur den Tourismus, sondern auch den Arbeitsmarkt und regionale Investitionen nachhaltig schädigen könnte. Die kommenden Monate gelten als entscheidend, da im Juni der neue Haushaltsentwurf präsentiert wird und eine finale Abstimmung im Parlament für Juli vorgesehen ist. Die europäische Wettbewerbslandschaft im Wandel Die Luftfahrtbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess, bei dem die Kostenstrukturen der Standorte zunehmend über die Verteilung von Flugzeugflotten entscheiden. Während Österreich an seiner Steuer von 12 Euro festhält, haben Länder wie die Slowakei, Ungarn und Italien ihre Luftverkehrsabgaben bereits abgeschafft oder signifikant reduziert. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, die steuerliche Last für Fluggesellschaften zu senken, um den Anschluss an das internationale Wachstum nicht zu verlieren. Schweden hat ebenfalls Schritte unternommen, um durch die Streichung von Sonderabgaben die Attraktivität seiner Flughäfen zu steigern. Diese Entwicklungen setzen Österreich unter Zugzwang. Fluggesellschaften wie Ryanair, Wizz

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Bundesregierung lehnt Schlichtungspflicht für Reiseveranstalter ab

Die Bundesregierung hält an dem Prinzip der Freiwilligkeit bei außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für die Reisewirtschaft fest. In einer aktuellen Stellungnahme betont die Regierung, dass Reiseveranstalter, Vermittler und Anbieter von Einzelleistungen weiterhin nicht gesetzlich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet werden sollen. Damit erteilt die Koalition Forderungen nach einer Ausweitung des Modells der Luftverkehrsschlichtung, das bereits seit 2013 für Fluggesellschaften verbindlich ist, eine Absage. Als Begründung werden die strukturellen Besonderheiten der Branche angeführt, die im Gegensatz zum standardisierten Flugverkehr durch hochkomplexe und individuelle Vertragsgestaltungen sowie eine kleinteilige Unternehmensstruktur geprägt ist. Obwohl die Regierung die Vorteile der außergerichtlichen Einigung – wie Kostenfreiheit für Verbraucher und geringere Belastung für die Justiz – ausdrücklich anerkennt, sieht sie keinen Anlass für neue gesetzliche Vorgaben. Der Fokus liegt stattdessen auf der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten bis März 2028 dazu, Maßnahmen zur Förderung der Schlichtungsteilnahme zu ergreifen, lässt jedoch Spielraum bei der Ausgestaltung. Die Reisebranche wird künftig lediglich dazu angehalten, striktere Antwortfristen bei Beschwerden einzuhalten: Ein Eingangsbescheid muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen, eine inhaltliche Rückmeldung binnen 60 Tagen. Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V. (SRUV) verzeichnete zuletzt eine Einigungsquote von rund 90 Prozent bei den abgeschlossenen Verfahren, was die Effektivität des Instruments unterstreicht. Dennoch verweist die Regierung auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Betriebe mit geringen Gewinnmargen, denen durch eine Teilnahmepflicht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand zugemutet werden soll. Kritik an dieser Haltung kommt von der Opposition. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen werfen der Regierung vor, den Verbraucherschutz zugunsten von

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Gefahr durch unkontrollierte Hitzeentwicklung: Luftfahrtbehörde ordnet Sofortmaßnahmen für Boeing 737 Max an

Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat eine dringliche Lufttüchtigkeitsanweisung für die Flugzeugtypen Boeing 737 Max 8, Max 9 und die Sonderkonfiguration Max 8200 erlassen. Grund für die behördliche Intervention ist eine schwerwiegende Fehlfunktion im Klimasystem, die zu einer sprunghaften und unkontrollierten Überhitzung von Cockpit und Passagierkabine führen kann. Nach zwei dokumentierten Zwischenfällen, bei denen die Temperaturen an Bord innerhalb kürzester Zeit gefährliche Werte erreichten, müssen Piloten weltweit nun spezifische Notfallprotokolle befolgen. Die technische Ursache wurde in einem fehlerhaften Erdungskabel identifiziert, das dazu führt, dass Schutzschalter im Umweltkontrollsystem unbeabsichtigt auslösen. In der Folge wird ungekühlte Zapfluft direkt in den Innenraum geleitet. Während Boeing an einer dauerhaften technischen Lösung arbeitet, sieht die Anweisung drastische Verfahrensweisen vor: Sollten erste Korrekturmaßnahmen in der Luft nicht greifen, müssen die Maschinen in niedrige Flughöhen sinken und den nächsten geeigneten Flughafen ansteuern, um die Sicherheit der Insassen nicht zu gefährden. Technische Hintergründe der Systemfehlfunktion Das Umweltkontrollsystem (Environmental Control System, ECS) eines modernen Verkehrsflugzeugs wie der Boeing 737 Max ist eine hochkomplexe Anlage, die für den Druckausgleich und die Thermoregulierung verantwortlich ist. Hierbei wird sogenannte Zapfluft aus den Triebwerken entnommen. Diese Luft ist im Ursprungszustand extrem heiß und muss durch Wärmetauscher und Kühleinheiten, die sogenannten Packs, geleitet werden, bevor sie in die Kabine gelangt. Die FAA-Anweisung beschreibt nun ein Szenario, in dem ein Schutzschalter aufgrund eines fehlerhaften Erdungskabels ohne Notwendigkeit auslöst. Dieser elektrische Impuls führt dazu, dass zwei kritische Klappen im Kühlsystem der Zapfluft automatisch schließen. Sobald diese Klappen geschlossen sind, wird der Kühlprozess unterbrochen. Die Folge ist die direkte

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Lufthansa präsentiert Airbus A380 im Jubiläumsdesign zum 100-jährigen Bestehen

Die Deutsche Lufthansa hat die Feierlichkeiten zu ihrem 100-jährigen Gründungsjubiläum mit einem optischen Höhepunkt auf der Langstrecke fortgesetzt. Am Mittwochabend traf der Airbus A380 mit der Registrierung D-AIMH am Flughafen München ein, nachdem das Flugzeug in Shannon, Irland, eine aufwendige Sonderlackierung erhalten hatte. Das Design wird dominiert von einem tiefblauen Rumpf, einem 47 Meter langen stilisierten Kranich sowie den markanten Jahreszahlen „1926 | 2026“. Insgesamt arbeiteten 35 Spezialisten über einen Zeitraum von 34 Tagen an der Fertigstellung der Oberfläche, die mit über 4.000 Quadratmetern die Dimension von etwa 16 Tennisplätzen umfasst. Der Airbus wird ab März 2026 wieder in den regulären Liniendienst integriert und stellt das bisher größte Flugzeug in der Jubiläumsflotte dar. Die Traditionsfluggesellschaft nutzt das Jubiläumsjahr, um insgesamt sieben Maschinen unterschiedlicher Typen mit diesem speziellen Erscheinungsbild auszustatten. Neben dem nun in München stationierten A380 befinden sich bereits ein Airbus A350-900, eine Boeing 787-9 und ein Airbus A320neo im Einsatz. In den kommenden Wochen sollen zudem eine Boeing 747-8 sowie ein fabrikneuer Airbus A350-1000 folgen. Um die wirtschaftliche Belastung für den Konzern gering zu halten, erfolgt die Umgestaltung primär im Rahmen turnusgemäßer Wartungsintervalle oder direkt bei der Erstauslieferung neuer Flugzeuge ab Werk. Damit reagiert das Management auf die Notwendigkeit einer effizienten Kostenstruktur, während gleichzeitig die Markenpräsenz an den Drehkreuzen Frankfurt und München gestärkt wird. Hintergrund der Feierlichkeiten ist die Gründung der „Luft Hansa“ am 6. Januar 1926 durch den Zusammenschluss des Deutschen Aero Lloyd und der Junkers Luftverkehr. Obwohl die heutige Lufthansa AG rechtlich erst 1953 neu gegründet wurde,

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American Airlines untersucht mutmaßlichen Beschuss einer Boeing 737 Max 8

Sicherheitsprobleme im internationalen Flugverkehr haben in dieser Woche eine neue, besorgniserregende Dimension erreicht. Nach der Landung eines regulären Linienfluges aus Kolumbien stellten Techniker der US-Fluggesellschaft American Airlines am Montag schwerwiegende Schäden an einer Boeing 737 Max 8 fest. Bei einer Routineinspektion am Miami International Airport wurden Einschusslöcher an einer kritischen Tragflächenkomponente identifiziert. Das betroffene Flugzeug, das zuvor die Route von Miami nach Medellín und zurück bedient hatte, weist Puncturen auf, die nach Expertenmeinung eindeutig mit ballistischen Projektiltreffern übereinstimmen. Während die Besatzung während des dreistündigen Überflugs keine technischen Anomalien meldete, wirft der Vorfall dringende Fragen zur Sicherheit an kolumbianischen Verkehrsflughäfen und den potenziellen Risiken durch Bodenbeschuss in instabilen Regionen auf. Die betroffene Maschine wurde umgehend aus dem Betrieb genommen und für eine umfassende technische Analyse in die Hauptwerft nach Dallas überführt. Details zum Schadensbild und dem Flugverlauf Die betroffene Maschine mit dem Kennzeichen N342SX – eine erst zwei Jahre alte Boeing 737 Max 8 – war am Sonntagabend als Flug AA923 von Miami zum internationalen Flughafen José María Córdova in Medellín geflogen. Dort verbrachte das Flugzeug die Nacht auf dem Vorfeld, bevor es am Montagmorgen um 12:00 Uhr Ortszeit den Rückflug als AA924 antrat. Die Landung in Miami erfolgte planmäßig gegen 15:30 Uhr. Erst bei der anschließenden Nachflugkontrolle am Boden in Florida entdeckte das Wartungspersonal mehrere Eintritts- und Austrittspunkte am rechten Querruder (Aileron). Das Querruder ist eine essenzielle Komponente des Steuerungssystems, die für die Rollbewegung und die Querlage des Flugzeugs verantwortlich ist. Trotz der Durchschüsse blieb die strukturelle Integrität der Maschine

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Flugbetrieb am Flughafen Kapstadt nach Brand auf dem Gelände massiv gestört

Ein folgenschwerer Brand auf der Landseite des internationalen Flughafens Kapstadt (CPT) hat am Dienstag zu erheblichen Beeinträchtigungen im globalen Luftverkehr geführt. Der südafrikanische Flughafenbetreiber Airports Company South Africa (ACSA) sah sich gezwungen, sämtliche internationalen Abflüge vorübergehend auszusetzen. Gleichzeitig mussten ankommende Maschinen auf andere Standorte umgeleitet werden, da die Abwicklung der Passagiere vor Ort nicht mehr gewährleistet werden konnte. Obwohl die Feuerwehr den Brandherd zügig unter Kontrolle bringen und löschen konnte, blieb die Betriebsfähigkeit des Terminals aufgrund massiver Schäden an den Netzwerk- und IT-Systemen über Stunden eingeschränkt. Zusätzliche Berichte lokaler Behörden verdeutlichen das Ausmaß des technischen Ausfalls: Da die Feuerbrunst in einem Bereich ausbrach, der kritische Infrastruktur für die Datenverarbeitung beherbergte, fielen wichtige Kommunikationsleitungen zwischen den Check-in-Schaltern und den zentralen Datenbanken aus. Dies führte zu langen Warteschlangen und Chaos in den öffentlichen Hallen des Flughafens. Passagiere wurden angewiesen, sich vor der Anreise über den Status ihrer Verbindungen zu informieren, da auch die Anzeigenmonitore im Terminal zeitweise keine aktuellen Daten lieferten. Betroffene Fluggesellschaften, darunter South African Airways und internationale Partner der Star Alliance, mussten ihre Flugpläne kurzfristig anpassen. Sicherheitskräfte und Techniker der ACSA arbeiteten unter Hochdruck an der Wiederherstellung der digitalen Infrastruktur. Da die landseitige Brandentwicklung auch den Zugang zu bestimmten Bereichen des internationalen Terminals blockierte, kam es zu Verzögerungen bei der Sicherheitsüberprüfung und Gepäckabfertigung. Inzwischen laufen die Ermittlungen zur Brandursache durch die südafrikanische Polizei und die Brandschutzbehörden. Ersten Erkenntnissen zufolge könnte ein technischer Defekt in einem Versorgungsraum den Brand ausgelöst haben, eine offizielle Bestätigung steht jedoch noch aus. Der wirtschaftliche Schaden

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