
Rechtliche Grundsatzentscheidung zur Veranstalterhaftung bei Verzögerungen am Flughafen-Check-in
Das Oberlandesgericht Celle hat mit einem richtungsweisenden Beschluss eine wichtige rechtliche Klärung für den Bereich des Pauschalreiserechts herbeigeführt. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 U 31/25 stellten die Richter fest, dass Reiseveranstalter grundsätzlich für die Folgen übermäßig langer Wartezeiten am Check-in-Schalter haften müssen, wenn Passagiere dadurch ihren Flug verpassen. Die Entscheidung rückt die organisatorische Verantwortung der Reiseunternehmen in den Fokus und entlastet die Urlauber von der Pflicht, sich in Stresssituationen am Flughafen sozial unangemessen zu verhalten. Das Gericht stellte klar, dass Reisende nicht dazu verpflichtet sind, sich vorzudrängen oder andere Passagiere zu bedrängen, um rechtzeitig zum Gate zu gelangen. Vielmehr wird das reibungslose Funktionieren der Abfertigungsprozesse als Teil der vertraglich geschuldeten Reiseleistung gewertet. Damit trägt der Veranstalter das Risiko für organisatorische Mängel der von ihm beauftragten Fluggesellschaften oder deren Dienstleister am Boden. Chronologie eines verpassten Urlaubsstarts Der Entscheidung liegt ein konkreter Vorfall zugrunde, der die typischen Probleme moderner Flugreisen widerspiegelt. Zwei Urlauber hatten eine Pauschalreise gebucht und sich für ihren Abflug um 6:55 Uhr morgens bereits rund zwei Stunden vorher am Flughafen eingefunden. Zu diesem Zeitpunkt herrschte in der Abfertigungshalle jedoch bereits erheblicher Andrang. An lediglich zwei geöffneten Schaltern sollten gleichzeitig die Passagiere für zwei kurz hintereinander startende Flüge abgefertigt werden. Die Schätzung des Gerichts ging von etwa 150 wartenden Personen aus. Der eigentliche Check-in-Vorgang nahm für die betroffenen Kläger etwa eine volle Stunde in Anspruch. Die anschließende Sicherheitskontrolle beanspruchte weitere 50 Minuten, sodass die Reisenden erst kurz nach der offiziellen Boarding-Zeit das Abfluggate erreichten. Zu diesem Zeitpunkt war




