August 5, 2026

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August 5, 2026

Lufthansa will CRJs verkaufen und Swiss will A220-100 loswerden

Der Lufthansa-Konzern treibt die Umgestaltung seiner Flottenstruktur bei den Regional- und Zubringerflugzeugen voran und trennt sich schrittweise von kleineren Flugzeugtypen. Nach der Einstellung des Flugbetriebs der Tochtergesellschaft Lufthansa Cityline steht die gesamte Flotte von 23 Flugzeugen des Typs CRJ-900 zum Verkauf. Parallel dazu hat die Konzernschwester Swiss International Air Lines entschieden, ihre Teilflotte von neun Flugzeugen des Typs Airbus A220-100 nicht mehr reaktivieren zu wollen und mittelfristig vollständig auszumustern. Beide Maßnahmen stehen im Kontext einer breiter angelegten Anpassung des Zubringernetzes an den Drehkreuzen Frankfurt, München und Zürich, mit der die betriebliche Komplexität verringert und die Wirtschaftlichkeit auf den Kurzstrecken verbessert werden soll. Verkauf der Canadair-Regionaljets nach Ende von Lufthansa Cityline Die Entscheidung, die 23 Flugzeuge des Typs CRJ-900 der bisherigen Tochtergesellschaft Lufthansa Cityline abzustoßen, folgt auf die vorzeitige Einstellung des Flugbetriebs dieses Bereiches im April 2026. Als Gründe für die Beendigung des Cityline-Betriebs nannte der Konzern gestiegene Treibstoffkosten sowie anhaltende Verluste im Zubringersystem. Konzernchef Carsten Spohr bestätigte am 4. August 2026 im Rahmen einer Pressekonferenz, dass sich das Unternehmen bereits in Verkaufsverhandlungen mit mehreren interessierten Parteien befindet. Ziel sei es, die Flugzeuge mit einer Kapazität von jeweils 90 Sitzplätzen zum bestmöglichen Preis am Markt zu platzieren. Der Übergang im Zubringerverkehr erfolgt schrittweise. Die Aufgaben im Kurzstreckennetz rund um die zentralen Drehkreuze Frankfurt am Main und München übernimmt die neu aufgestellte Tochtergesellschaft Lufthansa City Airlines. Diese setzt auf ein anderes Flottenkonzept, wodurch die Canadair-Regionaljets im internen Betrieb nicht mehr benötigt werden. US-Markt als Zielregion für gebrauchte Regionalflugzeuge Bei der Suche nach

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Condor baut Cargo-Sparte aus und bereitet Eignerwechsel vor

Die deutsche Fluggesellschaft Condor bereitet sich unter der Führung von Vorstands-Chef Peter Gerber auf einen Wechsel im Gesellschafterkreis vor. Der bisherige Mehrheitseigentümer, der Finanzinvestor Attestor, der im Rahmen der Neuausrichtung rund 450 Millionen Euro in die Airline investiert hat und derzeit 51 Prozent der Firmenanteile hält, strebt perspektivisch den Ausstieg an. Gerber wirbt bei potenziellen Investoren nicht nur mit dem touristischen Passagiergeschäft, sondern zunehmend mit dem Ausbau der Unterdeckfracht. Der Manager, der zuvor langjährig als Vorstandsvorsitzender bei Lufthansa Cargo tätig war, sieht im Frachtbereich ungenutzte Ertragspotenziale für die Airline. Als wesentliche Grundlage für den Ausbau des Beiladefrachtgeschäfts führt Condor die modernisierte Langstreckenflotte des Typs Airbus A330-900 an. Durch die Umstellung des Streckennetzes auf ganzjährige Verbindungen in Märkte mit hohem Frachtaufkommen, darunter Nordamerika und Asien, sollen die Frachträume in den Flugzeugbäuchen kontinuierlich ausgelastet werden. Das Frachtgeschäft dient der Fluggesellschaft als Stabilisator gegen die stark saisonalen Schwankungen im touristischen Passagierverkehr. Finanziell steht der Eignerwechsel vor dem Hintergrund einer abgeschlossenen Restrukturierung. Nach dem Zusammenbruch des früheren Mutterkonzerns Thomas Cook im Jahr 2019 und den anschließenden Einbrüchen während der Corona-Pandemie war die Fluggesellschaft durch staatliche Kredite und Bürgschaften von Bund und dem Land Hessen in dreistelliger Millionenhöhe abgesichert worden. Die verbliebenen Verbindlichkeiten aus dem staatlichen KfW-Kredit in Höhe von 175 Millionen Euro konnte das Unternehmen im Frühjahr 2026 vorzeitig tilgen. Der Staat ist weiterhin über eine Treuhandgesellschaft mit 49 Prozent der Anteile beteiligt, was die Verhandlungen über eine neue Eigentümerstruktur beeinflusst. Hinsichtlich der künftigen Gesellschafterstruktur hält sich das Management Optionen offen. Neben Finanzinvestoren gelten

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Sicherheitsbedingte Unterbrechung am Flughafen Leipzig/Halle nach Drohnensichtung und Fund eines verdächtigen Gegenstandes

Am Flughafen Leipzig/Halle ist es in der Nacht auf den 5. August 2026 zu einer mehrstündigen Unterbrechung des Flugbetriebs gekommen. Ursache für die Maßnahme war die Sichtung einer unautorisierten Drohne im Nahbereich des Betriebsgeländes sowie der anschließende Fund eines verdächtigen Gegenstandes auf der südlichen Start- und Landebahn. Die Flugsicherung verhängte aus Sicherheitsgründen ab etwa Mitternacht ein vorübergehendes Start- und Landeverbot für den gesamten Flughafen. Während der Sperrung mussten mehrere Flugzeuge, darunter auch der Passagier- und Frachtverkehr, zu umliegenden Ausweichflughäfen umgeleitet werden. Spezialeinheiten der Bundespolizei und der Polizeidirektion Leipzig sicherten das Areal und untersuchten den Gegenstand unter Einsatz von Spezialgerät. Der Vorfall fällt in eine Phase erhöhter Wachsamkeit an dem Frachtdrehkreuz, an dem derzeit auch die juristische Aufarbeitung eines früheren Sabotageversuchs mit Brandsätzen läuft. Sicherheitsbedingte Sperrung und Einsatz der Entschärfer Der Zwischenfall begann in den ersten Minuten des 5. August 2026, als im Luftraum des Flughafens Leipzig/Halle eine unbemannte Drohne festgestellt wurde. Gemäß den geltenden Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehr führt die unbefugte Anwesenheit von Drohnen im Kontrollsektor von Verkehrsflughäfen zur unmittelbaren Einstellung des Flugbetriebs, um Kollisionen und Gefährdungen für Luftfahrzeuge abzuwenden. Die Deutsche Flugsicherung und die zuständigen Luftfahrtbehörden reagierten umgehend mit einem Start- und Landeverbot für das gesamte Areal. Im Zuge der darauffolgenden Sicherheitsüberprüfung des Betriebsgeländes entdeckten Einsatzkräfte der Polizei auf der Südbahn des Flughafens einen verdächtigen Gegenstand. Zur Überprüfung und Sicherung des Fundstücks zog die Bundespolizei spezialisierte Entschärfungsdienste hinzu, die unter Einsatz von Ferngesteuerten Robotern und Schutzausrüstung die Untersuchung des Objektes auf der Startbahn übernahmen. Aus Sicherheitsgründen blieb die Südbahn auch

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Aufnahme von Linienflügen nach Israel: Condor verbindet Frankfurt täglich mit Tel Aviv

Die deutsche Fluggesellschaft Condor hat eine neue tägliche Flugverbindung zwischen dem Flughafen Frankfurt am Main und dem Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv aufgenommen. Am Samstag führte das Unternehmen den ersten Umlauf auf dieser Strecke durch. Für den Flugbetrieb kommen Mittelstreckenflugzeuge der Airbus-A320-Familie zum Einsatz, die mit einer Zwei-Klassen-Konfiguration aus Business Class und Economy Class ausgestattet sind. Der Flugplan sieht einen täglichen Nachmittagsabflug ab Frankfurt sowie einen Rückflug am darauffolgenden Morgen ab Tel Aviv vor. Mit diesem Schritt baut Condor ihr Flugangebot im Nahen Osten aus und ergänzt ihr bisheriges Portfolio, das überwiegend von klassischen Urlaubs- und Touristikzielen geprägt war. Über das Drehkreuz Frankfurt bietet der Carrier Umsteigeverbindungen für Passagiere aus Nordamerika und Nordeuropa an. Zugleich geht die Fluggesellschaft auf dieser Route in direkten Wettbewerb mit etablierten Anbietern wie der Lufthansa-Gruppe und der israelischen El Al, die den Markt zwischen Deutschland und Israel seit Jahren dominiert bedienen. Die Wiederaufnahme und der Ausbau von Flugverbindungen nach Israel erfolgen in einem komplexen Marktumfeld. Die Nachfrage auf Routen im Nahen Osten zeigt sich aufgrund der regionalen Lage veränderlich und reagiert sensibel auf geopolitische Entwicklungen. Zudem erfordert die Abwicklung von Verbindungen nach Tel Aviv besondere Sicherheitsvorkehrungen und operative Abstimmungen an den Flughäfen, was die Kostenstruktur für die ausführenden Fluggesellschaften beeinflussen kann. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die dauerhafte Profitabilität der neuen Strecke von einer kontinuierlichen Auslastung durch eine Mischung aus Geschäftsreisenden, Städtereisenden und VFR-Verkehr (Visiting Friends and Relatives) abhängt. Ob Condor gegen die starke Konkurrenz am Drehkreuz Frankfurt dauerhaft ausreichende Erträge auf dieser Route erzielen

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Bamboo Airways stoppt Ticketverkauf für Inlandsflüge

Die vietnamesische Fluggesellschaft Bamboo Airways hat ihren regulären Linienflugbetrieb weitgehend eingestellt und verkauft seit dem 1. August 2026 keine Einzeltickets mehr für wichtige heimische Strecken. Auf den Hauptverbindungen des Landes, darunter die Trassen zwischen Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi, Hanoi und Da Nang sowie Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang, melden die Buchungssysteme der Gesellschaft keine verfügbaren Flüge mehr. Die Flotte des Unternehmens, die in Spitzenzeiten bis zu 44 Flugzeuge umfasste, ist auf lediglich drei Maschinen geschrumpft. Nach Branchenberichten befindet sich davon aktuell nur noch ein einziges Flugzeug im aktiven Flugdienst. Bei dieser verbliebenen Maschine handelt es sich um einen Airbus A321-200 mit dem Kennzeichen VN-A227, der primär für einzelne Charterverbindungen eingesetzt wird. Über den 22. August 2026 hinaus hat das Unternehmen bislang keinen operativen Flugplan veröffentlicht. Die Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund massiver finanzieller Altlasten, juristischer Verflechtungen der ehemaligen Muttergesellschaft sowie anhaltender Beschwerden von Passagieren und Reisebüros über ausstehende Rückerstattungen. Charterbetrieb als vorübergehendes Restgeschäft Der derzeitige Flugbetrieb von Bamboo Airways beschränkt sich im Wesentlichen auf vertraglich vereinbarte Gruppenreisen. Der verbliebene Airbus A321-200 wird hauptsächlich auf einer Charterroute zwischen dem internationalen Flughafen Da Nang und dem internationalen Flughafen Macau eingesetzt. Diese Flüge führt die Fluggesellschaft im Auftrag eines Reiseunternehmens durch, das das gesamte Flugzeug für Reisegruppen anmietet. Nach der Durchführung des Fluges QH9588 von Da Nang nach Macau am 1. August 2026 ist ein weiterer Hin- und Rückflug für den 20. August 2026 terminiert. Die voraussichtlich letzte Rotation auf dieser Strecke, ein Flug von Da Nang nach Hanoi, soll am 22. August 2026 stattfinden.

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Discover Airlines kündigt Routen nach Ostfinnland an

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Discover Airlines erweitert ihr Streckennetz in Nordeuropa und nimmt zwei neue Direktverbindungen von ihrem Drehkreuz Frankfurt am Main nach Ostfinnland auf. Wie die Tochtergesellschaft des Lufthansa-Konzerns mitteilte, wird ab dem 19. Juni 2027 die Stadt Savonlinna im Rahmen eines saisonalen Sommerflugplans einmal wöchentlich jeweils samstags angeflogen. Die Region im finnischen Seenland gilt vor allem in den Sommermonaten als Ziel für Natur- und Kulturtourismus. Ergänzend dazu führt die Fluggesellschaft eine saisonale Winterverbindung nach Kajaani ein. Ab dem 17. Dezember 2027 soll die nordostfinnische Stadt einmal pro Woche – jeweils freitags – bedient werden. Kajaani dient als Zugang zu den Wintersport- und Arealen der Region Kainuu. Für beide Strecken setzt der Anbieter Flugzeuge der Airbus-A320-Familie ein. Durch die Einbindung am Frankfurter Drehkreuz können Passagiere zudem das Umsteigernetz des Konzerns nutzen. Mit den neuen Routen besetzt Discover Airlines Nischensegmente im skandinavischen Markt, die bislang primär über Inlandsanschlüsse ab Helsinki abgedeckt wurden. Direktverbindungen aus Mitteleuropa in kleinere finnische Regionalflughäfen galten für europäische Linienfluggesellschaften in der Vergangenheit oft als wirtschaftlich verhalten zu bewerten, da die Nachfrage stark saisonal schwankt und stark von touristischen Einzelbuchungen abhängt. Der Einsatz von Kapazitäten auf diesen Routen erfordert daher eine hohe Mindestauslastung in den kurzen Saisonfenstern. Die Entscheidung fügt sich in die Ausrichtung von Discover Airlines ein, das Angebot an dezentralen Urlaubs- und Nischenzielen schrittweise auszubauen. Branchenkenner verweisen jedoch darauf, dass der dauerhafte Erfolg solcher Routen von der Stabilität der Buchungszahlen sowie den Gebührenstrukturen an den kleineren Zielhäfen abhängt. Wie sich die Auslastung auf den Strecken nach

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Alexander Schott übernimmt Präsidentschaft des Luftfahrt-Bundesamtes

Die Führungsfrage beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist nach mehrmonatiger Vakanz geklärt. Seit dem 1. August 2026 steht Alexander Schott an der Spitze der zivilen Luftfahrtbehörde. Der Volljurist und bisherige Ministerialdirigent folgt auf Jörg Werner Mendel, der bereits Ende Januar 2026 in die passive Phase der Altersteilzeit getreten war. Schott wechselt aus dem Bundesministerium der Verteidigung nach Niedersachsen, wo er zuletzt als Direktor für Forschung und Innovation sowie für Cyber- und KI-Konzeptionen verantwortlich zeichnete. Er ist der achte Präsident seit der Gründung der Behörde. Der Führungswechsel beim LBA erfolgt in einer Phase organisatorischer Herausforderungen. Die Aufsichtsbehörde war im Jahr 2025 durch Vorwürfe einer ehemaligen Führungskraft unter Druck geraten. Diese hatte dem flugmedizinischen Referat der Behörde Mängel bei den Prüfverfahren und eine Missachtung verwaltungsrechtlicher Grundsätze vorgehalten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr reagierte auf den Vorgang mit der Anordnung eines Maßnahmenbündels zur Anpassung der Arbeitsabläufe und zur Vereinheitlichung der Prüfpraxis. In seiner neuen Funktion steht Schott vor der Aufgabe, die bundesweite Aufsicht über die Sicherheit der zivilen Luftfahrt zu steuern. Zu den Kernaufgaben des Amtes mit seinen rund 1.000 Mitarbeitern gehören die Zulassung von Luftfahrzeugen, die Lizenzierung von Flugpersonal sowie die Zertifizierung von Luftfahrtunternehmen und Ausbildungsbetrieben. Neben der Abwicklung des Tagesgeschäfts gilt die Modernisierung der behördlichen Verwaltungsprozesse als eine der vordringlichen Aufgaben für die Behördenleitung. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass der Wechsel von einem Experten aus dem Verteidigungskontext an die Spitze einer zivilen Regulierungsinstitution ein genaues Ausbalancieren der behördlichen Aufgaben erfordert. Während die Einbindung moderner Informationstechnologien in die Verwaltungspraxis vorangetrieben werden muss,

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WestJet: Fluggesellschaft und Kabinenpersonal verständigen sich auf vorläufiges Abkommen

Die kanadische Fluggesellschaft WestJet und die Vertretung ihres Kabinenpersonals haben nach einem kurzen, aber wirkungsvollen Arbeitsausstand eine vorläufige Tarifvereinbarung erzielt. Wie das Unternehmen am 3. August 2026 mitteilte, führt die Einigung zur sofortigen Einstellung der Streikmaßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs und zahlreichen Flugstreichungen geführt hatten. Die Gewerkschaft Canadian Union of Public Employees (CUPE) Local 8125 wies darauf hin, dass die Arbeitsniederlegung maßgeblich dazu beigetragen habe, eine Lösung am Verhandlungstisch herbeizuführen. Im Zentrum des Konflikts standen Fragen der Entlohnung für Tätigkeiten außerhalb der reinen Flugzeiten, insbesondere bei Bodendiensten und Vorbereitungsarbeiten. Die Vereinbarung sieht Anpassungen am bisherigen Vergütungssystem sowie allgemeine Lohnsteigerungen vor. Das Abkommen muss nun noch von den Mitgliedern der Gewerkschaft im Rahmen einer Abstimmung ratifiziert werden. Unterdessen arbeitet die Fluggesellschaft daran, den regulären Flugbetrieb schrittweise wiederherzustellen. Hintergründe des Tarifkonflikts und Ursachen der Arbeitsniederlegung Der Streik des Kabinenpersonals bei WestJet begann am 2. August 2026, nachdem die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag ins Stocken geraten waren. Die Vertretung der Beschäftigten hatte im Vorfeld betont, dass die unbezahlte Arbeitszeit einen zentralen Streitpunkt darstellte. Im traditionellen Vergütungssystem vieler Fluggesellschaften wird das Kabinenpersonal vorrangig für die reine Flugzeit entlohnt, während Zeiten für das Boarding der Passagiere, Sicherheitskontrollen an Bord oder Verzögerungen am Boden oft nur eingeschränkt oder gar nicht berücksichtigt werden. Gewerkschaftspräsidentin Alia Hussain betonte nach Erreichen der vorläufigen Einigung, dass das Abkommen wesentliche Fortschritte enthalte. Das bestehende System der Fluggutschriften werde dahingehend weiterentwickelt, dass mehr der tatsächlich geleisteten Arbeitsaufgaben des Kabinenpersonals anerkannt und vergütet werden. Zudem enthalte die Vereinbarung eine Prämie

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Air Nostrum tilgt Corona-Schulden nach Rückkehr in die Gewinnzone

Die spanische Regionalfluggesellschaft Air Nostrum hat im Geschäftsjahr 2025 Verbindlichkeiten aus der Zeit der Corona-Pandemie in Höhe von insgesamt 53,4 Millionen Euro zurückgezahlt. Dies geht aus Daten des Brachendienstes „CH-Aviation“ hervor. Die Tilgung umfasst eine vorzeitige Rückzahlung von 20 Millionen Euro an die staatliche Industrieholding SEPI (Sociedad Estatal de Participaciones Industriales) sowie 20,4 Millionen Euro für Kredite des staatlichen Kreditinstituts ICO (Instituto de Crédito Oficial). Zusätzlich leistete die Airline Zinszahlungen in Höhe von 13 Millionen Euro auf ihre ausstehenden Pandemieschulden. Die Tilgung der staatlich abgesicherten Kredite wurde durch eine Verbesserung der operativen Geschäftszahlen im Jahr 2025 ermöglicht. Nach einem Verlust von 3,3 Millionen Euro im Jahr 2024 erwirtschaftete das Unternehmen im darauffolgenden Geschäftsjahr einen Gewinn vor Steuern von 10,5 Millionen Euro. Der Jahresumsatz der Fluggesellschaft, die unter der Marke Iberia Regional operiert und vorwiegend Zubringer- und Regionalstrecken bedient, kletterte im gleichen Zeitraum um elf Prozent auf 690,1 Millionen Euro. Der Abbau der Verbindlichkeiten erfolgt vor dem Hintergrund behördlicher Auflagen und der angestrebten Reduzierung staatlicher Beihilfen im europäischen Luftverkehrsmarkt. Während der Pandemie hatte Air Nostrum wie zahlreiche andere europäische Fluggesellschaften umfangreiche staatliche Stützungsmaßnahmen in Anspruch genommen, um Liquiditätsengpässe und den Einbruch des Passagieraufkommens auszugleichen. Die vorzeitige Rückführung von Teilen des SEPI-Darlehens verringert die Zinsbelastung der Fluggesellschaft für die kommenden Geschäftsjahre. Trotz der erreichten Rückkehr in die Profitabilität verweisen Marktbeobachter auf die verbleibende Verschuldung und die moderaten Gewinnmargen im europäischen Regionalflugsegment. Steigende Personal- und Betriebskosten sowie die Abhängigkeit von Muttergesellschaften im Kapazitäts- und Wet-Lease-Geschäft erfordern eine kontinuierliche Auslastung der Flotte. Die vollständige

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Übernahmeverhandlungen bei Easyjet: Fristverlängerung schafft gleiche Bedingungen für Apollo und Castlelake

Die britische Fluggesellschaft Easyjet hat die Frist für ein mögliches Übernahmeangebot der US-Investmentgesellschaft Castlelake verlängert und zeitlich mit der Frist des Mitbewerbers Apollo Management zusammengeführt. Wie das Unternehmen am 3. August 2026 bekannt gab, läuft die Frist für die Abgabe eines verbindlichen Kaufs- oder Verzichtsangebots für beide Bieter nun bis zum 7. August 2026 um 17:00 Uhr Ortszeit. Diese Maßnahme erfolgte auf Antrag des Vorstands von Easyjet und mit Genehmigung der britischen Übernahmebehörde, dem Panel on Takeovers and Mergers, jedoch ohne vorherige Zustimmung der beiden Interessenten. Ziel dieser Terminangleichung ist es, Marktverzerrungen zu vermeiden und eine faire Verhandlungsgrundlage für die Führung der Fluggesellschaft zu schaffen. Derzeit liegt das Angebot von Apollo Management finanziell vor dem Vorschlag von Castlelake. Die Führung von Easyjet betont jedoch, dass weiterhin Unsicherheit über das Zustandekommen einer Transaktion besteht und empfiehlt den Aktionären vorerst kein Handeln. Neuausrichtung der Fristen und Rolle der Regulierungsbehörde Ursprünglich lief die Frist für Castlelake nach den Regeln des britischen Übernahmerechts bis zum 3. August 2026 um 17:00 Uhr. Nach den Bestimmungen der zuständigen Aufsichtsbehörde hätte die Investmentgesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt entweder ein verbindliches Übernahmeangebot vorlegen oder öffentlich erklären müssen, kein Angebot abgeben zu wollen. Durch die Entscheidung des Vorstands von Easyjet, eine Angleichung der Termine beim Panel on Takeovers and Mergers zu beantragen, erhielten beide Kaufinteressenten dieselbe Zeitspanne bis zum 7. August 2026. Die Gleichstellung der beiden Verhandlungspartner verhindert, dass ein Bieter durch eine frühere Frist unter Zeitdruck gerät oder der andere von der Reaktionszeit des Konkurrenten profitiert. Indem Easyjet

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