
WestJet: Fluggesellschaft und Kabinenpersonal verständigen sich auf vorläufiges Abkommen
Die kanadische Fluggesellschaft WestJet und die Vertretung ihres Kabinenpersonals haben nach einem kurzen, aber wirkungsvollen Arbeitsausstand eine vorläufige Tarifvereinbarung erzielt. Wie das Unternehmen am 3. August 2026 mitteilte, führt die Einigung zur sofortigen Einstellung der Streikmaßnahmen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flugbetriebs und zahlreichen Flugstreichungen geführt hatten. Die Gewerkschaft Canadian Union of Public Employees (CUPE) Local 8125 wies darauf hin, dass die Arbeitsniederlegung maßgeblich dazu beigetragen habe, eine Lösung am Verhandlungstisch herbeizuführen. Im Zentrum des Konflikts standen Fragen der Entlohnung für Tätigkeiten außerhalb der reinen Flugzeiten, insbesondere bei Bodendiensten und Vorbereitungsarbeiten. Die Vereinbarung sieht Anpassungen am bisherigen Vergütungssystem sowie allgemeine Lohnsteigerungen vor. Das Abkommen muss nun noch von den Mitgliedern der Gewerkschaft im Rahmen einer Abstimmung ratifiziert werden. Unterdessen arbeitet die Fluggesellschaft daran, den regulären Flugbetrieb schrittweise wiederherzustellen. Hintergründe des Tarifkonflikts und Ursachen der Arbeitsniederlegung Der Streik des Kabinenpersonals bei WestJet begann am 2. August 2026, nachdem die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag ins Stocken geraten waren. Die Vertretung der Beschäftigten hatte im Vorfeld betont, dass die unbezahlte Arbeitszeit einen zentralen Streitpunkt darstellte. Im traditionellen Vergütungssystem vieler Fluggesellschaften wird das Kabinenpersonal vorrangig für die reine Flugzeit entlohnt, während Zeiten für das Boarding der Passagiere, Sicherheitskontrollen an Bord oder Verzögerungen am Boden oft nur eingeschränkt oder gar nicht berücksichtigt werden. Gewerkschaftspräsidentin Alia Hussain betonte nach Erreichen der vorläufigen Einigung, dass das Abkommen wesentliche Fortschritte enthalte. Das bestehende System der Fluggutschriften werde dahingehend weiterentwickelt, dass mehr der tatsächlich geleisteten Arbeitsaufgaben des Kabinenpersonals anerkannt und vergütet werden. Zudem enthalte die Vereinbarung eine Prämie






