August 31, 2026

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August 31, 2026

Analyse zu Wartezeiten an US-Flughäfen: Passagieraufkommen bestimmt die Sicherheitskontrollen nur bedingt

Eine Auswertung von Daten der US-Transportsicherheitsbehörde Transportation Security Administration (TSA) zeigt erhebliche Unterschiede bei den Wartezeiten an den Sicherheitskontrollstellen der 50 größten US-Flughäfen. Während Passagiere an den untersuchten Standorten im Durchschnitt knapp zehn Minuten an den Kontrollpunkten verbringen, variieren die tatsächlichen Zeiten je nach Flughafen erheblich. Die Untersuchung, über die unter anderem Travelbulletin.com berichtet, zeigt auf, dass ein hohes Passagieraufkommen nicht zwangsläufig mit langen Wartezeiten gleichzusetzen ist. Technische Ausstattung, Personaleinsatz und Infrastruktur vor Ort beeinflussen die Durchlaufzeiten maßgeblich. Die Spitzenreiter bei den Wartezeiten im US-Luftverkehr Der New Yorker Flughafen John F. Kennedy International weist mit durchschnittlich 23,1 Minuten die längste Wartezeit unter den 50 analysierten Standorten auf. An zweiter Stelle folgt der Chicago O’Hare International Airport mit durchschnittlich 20,2 Minuten. Dies sind die einzigen beiden Großflughäfen in den Vereinigten Staaten, an denen Reisende im Schnitt mehr als 20 Minuten an den Kontrollstellen einplanen müssen. Auf den weiteren Plätzen mit erhöhten Wartezeiten rangieren der Newark Liberty International Airport mit 17,9 Minuten sowie der Ted Stevens Anchorage International Airport in Alaska mit 16,3 Minuten. Am anderen Ende des Spektrums verzeichnet der San Antonio International Airport in Texas mit durchschnittlich 3,7 Minuten die kürzeste Abfertigungszeit an den Sicherheitskontrollen. Der Zeitaufwand am Flughafen John F. Kennedy ist damit mehr als sechsmal so hoch wie in San Antonio. Sehr kurze Abfertigungszeiten weisen ebenfalls der Louis Armstrong New Orleans International Airport und der William P. Hobby Airport in Houston mit jeweils 4,1 Minuten sowie der Kansas City International Airport mit 4,2 Minuten auf. Der Gesamtdurchschnitt über

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Milliardenkonflikt auf den Kanaren beigelegt: Regionalregierung zahlt 485 Millionen Euro Entschädigung an Hotelkonzerne

Die Regionalregierung der Kanarischen Inseln hat einen seit dem Jahr 2001 andauernden Rechtsstreit um das sogenannte Hotelmoratorium durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen zahlt die Autonome Gemeinschaft insgesamt 485 Millionen Euro an geschädigte Touristikunternehmen. Den größten Teil dieser Vergleiche nimmt die spanische Hotelgruppe Lopesan in Anspruch, auf die eine Entschädigungssumme von 300 Millionen Euro entfällt. Der Konzern zeichnete für 31 der insgesamt 45 anhängigen Klagen verantwortlich und hatte ursprünglich Forderungen in Höhe von 843 Millionen Euro geltend gemacht. Insgesamt beliefen sich die Ansprüche aller Kläger auf fast eine Milliarde Euro, womit die Einigung etwa die Hälfte des geforderten Volumens abdeckt. Der Konflikt geht auf gesetzliche Beschränkungen der kanarischen Führung aus den Jahren 2001 und 2003 zurück, mit denen der Zuwachs an neuen Beherbergungskapazitäten im Archipel reglementiert werden sollte. Von den Bauverboten betroffen waren zahlreiche Investoren und Eigentümer, die bereits über Baurechte auf ausgewiesenen Grundstücken verfügten. Im Zuge der getroffenen Vereinbarung wird die automatische Rückstufung der betroffenen Areale zu nicht bebaubarem Land für eine Dauer von fünf Jahren ausgesetzt. Damit wird der Weg frei, mehr als 20 bislang blockierte Projektvorhaben für Hotels und Resorts auf Gran Canaria und Fuerteventura im Rahmen der aktuellen Raumordnungspläne neu zu bewerten. Branchenexperten und Rechtsanalysten weisen darauf hin, dass die Entschädigungszahlungen eine erhebliche Belastung für den Haushalt der Kanarischen Inseln darstellen. Die Summe muss über öffentliche Mittel finanziert werden, was den finanziellen Handlungsspielraum der Inselverwaltung in den kommenden Jahren einschränkt. Auf der anderen Seite sichert der Vergleich die rechtliche Ausweisung von Bauzonen in

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Wenn das Fliegen eine eigene Adresse bekommt

Mit Fly-Domains erhält die Luftfahrt einen neuen Namensraum im Internet Manchmal genügt ein einziges Wort, um eine ganze Welt von Bildern entstehen zu lassen. „Fly“ ist ein solches Wort. Es erinnert an Flughäfen und Flugzeuge, an den nächsten Urlaub, an ferne Städte und Geschäftsreisen. Zugleich steht es für eine der faszinierendsten technischen Leistungen der Menschheit: das Fliegen. Bald kann dieses Wort auch ganz am Ende einer Internetadresse stehen. Mit den neuen Fly-Domains erhält die Welt des Fliegens einen eigenen Namensraum im Domain Name System. Aus klassischen Internetadressen können dann Adressen wie berlin.fly, discover.fly, holiday.fly oder business.fly werden. Das Interessante daran ist weniger die technische Neuerung als die Wirkung solcher Adressen. Bereits die Domainendung rechts vom Punkt enthält die entscheidende Information, worum es geht. Bei anderen Domains muss man diese Information umständlich in den Domainnamen packen. Eine Fly-Domain ist sozusagen eine „sprechende“ Domain und kann oft einen Teil jener Aufgabe übernehmen, für die Unternehmen ansonsten Namen, Slogans und Marken benötigen. Die Fly-Domain schafft unmittelbar eine Assoziation Für die Luftfahrtbranche eröffnet das eine ungewöhnlich breite Palette möglicher Anwendungen. Fluggesellschaften und Flughäfen gehören ebenso zur potenziellen Zielgruppe wie Flugschulen, Flugzeughersteller oder Unternehmen aus der Business Aviation. Hinzu kommen Anbieter von Drohnen, Luftfahrttechnik und Flugzeugteilen, Reiseveranstalter, Reisebüros, Paragliding-Anbieter, Hotelportale und Tourismusorganisationen. Gerade die internationale Verständlichkeit des Wortes dürfte dabei eine Rolle spielen. „Fly“ ist kurz, leicht auszusprechen und wird weit über den englischen Sprachraum hinaus mit Fliegen und Reisen verbunden. Eine Flugschule könnte beispielsweise ihren Namen mit .fly verbinden. Tourismusorganisationen könnten besondere Angebote für

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Last-Minute-Nachfrage stärkt Online-Portale zu Lasten des stationären Reisebürogeschäfts

Das Geschäft mit kurzfristig gebuchten Veranstalterreisen hat im Juli 2026 deutliche Zuwächse verzeichnet und zu einer Verschiebung der Marktanteile zugunsten des digitalen Vertriebs geführt. Nach aktuellen Auswertungen des Marktforschungsunternehmens Travel Data + Analytics buchten deutsche Verbraucher im Juli Pauschal- und Bausteinreisen im Gesamtwert von rund 2,1 Milliarden Euro, was einem Anstieg von zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Davon entfielen 39 Prozent der Umsätze auf Abreisen in den Monaten Juli und August sowie weitere 29 Prozent auf die anstehenden Herbstferien im September und Oktober. Besonders das Segment der sehr kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt generierte im Juni und Juli ein Umsatzvolumen von knapp 1,1 Milliarden Euro. Von diesen Last-Minute-Umsätzen wurden etwa 65 Prozent über Online-Plattformen der Reiseveranstalter und digitale Reiseagenturen abgewickelt. Diese Entwicklung schlägt sich in der Gesamtbilanz für die Sommersaison nieder: Der Online-Vertrieb steigerte seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent und hält nun einen Marktanteil von 46 Prozent. Der stationäre Vertrieb in Reisebüros verzeichnete hingegen im selben Zeitraum ein Minus von vier Prozent. Branchenanalysten führen das veränderte Buchungsverhalten auf eine Kombination aus Nachholeffekten und Preisbewusstsein der Konsumenten zurück. Da kurzfristige Angebote und Preisvergleiche im Internet schneller abrufbar sind, nutzen Verbraucher bevorzugt digitale Kanäle für spontane Entscheidungen. Dies setzt traditionelle Reisebüros unter Druck, ihre Beratungskompetenz stärker auf komplexe und höherpreisige Reiseformen auszurichten, da der reine Vermittlungsmarkt für Standard-Pauschalreisen zusehends in den digitalen Raum abwandert. Im Gegenzug zu den Zuwächsen im Sommergeschäft zeigt sich die Buchungslage für die kommende Wintersaison 2026/27 verhalten. Trotz eines Anstiegs

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Dämpfer für Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes im Amtshaftungsprozess vor dem Landgericht Braunschweig

Mehr als elf Jahre nach der Flugkatastrophe in den französischen Alpen stehen rechtliche Fragen zur behördlichen Aufsicht und medizinischen Flugtauglichkeitsprüfung erneut im Zentrum eines Zivilgerichtsverfahrens. Vor dem Landgericht Braunschweig haben 30 Angehörige von Opfern eine Amtshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Kläger fordern ein zusätzliches Schmerzensgeld von jeweils bis zu 110.000 Euro und werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, die Kontrollpflichten bei der flugmedizinischen Überwachung des Copiloten vernachlässigt zu haben. Zum Auftakt der verhandelten Klage am 28. August 2026 ließ das Gericht durchblicken, dass es von geringen Erfolgsaussichten ausgeht. Die juristische Auseinandersetzung offenbart anhaltende Meinungsverschiedenheiten über staatliche Aufsichtspflichten und den Schutz von Fluggästen. Der Vorwurf der unzureichenden flugmedizinischen Überwachung Die Klage stützt sich auf eine angebliche Pflichtverletzung des Luftfahrt-Bundesamtes mit Hauptsitz in Braunschweig. Nach Auffassung der Kläger hätte die Behörde aufgrund der vorliegenden psychiatrischen Vorerkrankungen des Copiloten intensiver prüfen oder dessen Flugtauglichkeitszeugnis aussetzen müssen. Der damals 27-jährige Co-Pilot hatte am 24. März 2015 den Airbus A320 der Lufthansa-Tochter Germanwings auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf vorsätzlich in ein Bergmassiv gesteuert. Bei dem Vorfall kamen alle 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder ums Leben, darunter 16 Schülerinnen und Schüler einer Schulklasse aus Haltern am See. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland sowie des Luftfahrt-Bundesamtes wies die Vorwürfe im Gerichtssaal zurück und beantragte die Abweisung der Klage. Die Behörde argumentiert, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gehandelt zu haben. Die Verantwortung für flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen liege bei den zugelassenen Fliegerärzten und den Luftfahrtunternehmen, während dem Amt keine konkreten Anhaltspunkte für eine akute Fremdgefährdung vorlagen. Rechtliche Abwägung

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French Bee nutzt Wet-Lease-Maschinen von Wamos Air während Streik des Kabinenpersonals

Die französische Langstrecken-Billigfluggesellschaft French Bee setzt während eines mehrtägigen Streiks ihres Kabinenpersonals auf Ersatzkapazitäten der spanischen Chartergesellschaft Wamos Air. Die Arbeitsniederlegung der Flugbegleiter hat am Donnerstag begonnen und soll nach Gewerkschaftsangaben bis zum 31. August andauern. Hintergrund des Ausstands sind festgefahrene Tarifverhandlungen, in denen die Arbeitnehmervertretungen höhere Grundgehälter, bessere Dienstplanregelungen sowie Anpassungen bei den Arbeitsbedingungen auf den Langstreckenverbindungen einfordern. Trotz des Streiks versucht die Fluggesellschaft, das reguläre Flugprogramm weitgehend aufrechtzuerhalten. Durch den Einsatz von Wamos-Air-Flugzeugen samt Besatzungen im Wege des sogenannten Wet-Lease sollen Flugstreichungen auf den stark frequentierten Routen minimiert werden. Dennoch treten im Streckennetz Beeinträchtigungen auf. Nach Angaben der Gewerkschaft musste ein für Freitag geplanter Kurs von Paris-Orly nach Los Angeles abgesagt werden. Hauptsächlich betroffen sind Verbindungen über den Atlantik sowie Strecken in die französischen Überseegebiete. Nach Gewerkschaftsschätzungen belaufen sich die Aufwendungen für die kurzfristige Anmietung der Wamos-Air-Maschinen und deren Personal auf rund acht Millionen Euro für die Dauer der Streikwoche. Luftfahrtbranchenkenner verweisen darauf, dass der Rückgriff auf externe Wet-Lease-Kapazitäten in Tarifauseinandersetzungen zwar die unmittelbaren Ausfallkosten reduziert, jedoch zu erheblichen operativen Zusatzbelastungen führt. Zudem stößt das Ausweichen auf fremde Fluggesellschaften bei den eigenen Beschäftigten auf Kritik und erschwert die Verhandlungen für eine finale Einigung. Der Tarifkonflikt fällt in eine Phase hoher Nachfrage im Urlaubsreiseverkehr der Sommermonate. French Bee, die zur Dubreuil-Gruppe gehört und ausschließlich Langstreckenflugzeuge vom Typ Airbus A350 betreibt, steht unter Druck, die Flotte maximal auszulasten. Längere Arbeitskämpfe und die damit verbundenen Kosten für Ersatzkapazitäten belasten die Ertragslage des Low-Cost-Langstreckenanbieters, der in starkem Wettbewerb mit etablierten Netzwerk-Carriers auf

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Freischaltung des Sommerprogramms 2027 bei den Veranstaltermarken der Anex-Gruppe

Die Touristikgruppe Anex hat das Sommerprogramm für das Jahr 2027 für ihre vier Reiseveranstaltermarken freigeschaltet. Nach Unternehmensangaben sind derzeit bereits rund 60 Prozent der Unterkünfte im Gesamtportfolio für Buchungen zugänglich. Neben der schrittweisen Freischaltung des Hotelangebots verzeichnet die Unternehmensgruppe einen deutlichen Ausbau der Flugkapazitäten in der Mittelmeerregion außerhalb des Stammmarktes Türkei. Frühbucherrabatte sowie flexible Stornierungskonditionen sollen die Nachfrage in einem von veränderten Konsumgewohnheiten und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägten Marktumfeld stärken. Die kapazitäre Aufstockung erfolgt vor dem Hintergrund eines intensiven Wettbewerbs unter den europäischen Reiseveranstaltern um Flugkontingente und Hotelbetten. Umfang des Hotelportfolios und regionale Schwerpunkte Das Angebot der vier Konzernmarken Anex Tour, Bucher Reisen, Neckermann Reisen und Öger Tours umfasst im Endausbau rund 12.000 Hotels in 42 Zielgebieten. Zum Zeitpunkt der Freischaltung im Spätsommer 2026 ist davon ein Anteil von rund 60 Prozent über die Buchungssysteme verfügbar. Das Portfolio wird nach Angaben der Gruppe täglich um weitere Unterkünfte ergänzt. Der geografische Schwerpunkt des Angebots liegt weiterhin auf den etablierten Ferienzielen im Mittelmeerraum sowie in Nordafrika, darunter die Türkei, Spanien, Griechenland und Ägypten. Innerhalb des Zielgebiets Türkei, das historisch das Kerngeschäft der Gruppe bildet, erweitert der Spezialreiseveranstalter Öger Tours sein Angebot um Unterkünfte in der Region Riviera. Neu im Programm sind unter anderem das Aquamarin Side Resort, der Club Kastalia, das Yetkin Club sowie das Hotel Oleander. Ergänzend dazu sind bei allen vier Veranstaltermarken Unterkünfte bekannter Hotelketten wie der Delphin Hotels, des Miracle Resort Hotel und des Seashell Resort & Spa buchbar. Im Ägypten-Portfolio wurden für die Sommersaison 2027 erstmals das Fantazia Royal

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Abra Group schließt Vereinbarung mit chilenischer Sky Airline

Die südamerikanische Luftfahrtholding Abra Group und die chilenische Fluggesellschaft Sky Airline haben nach dem Erhalt grundlegender behördlicher Genehmigungen eine Vereinbarung über einen Aktientausch unterzeichnet. Im Rahmen dieser Transaktion erhalten die bisherigen Anteilseigner von Sky Airline im Gegenzug für ihre Anteile Kapitalbeteiligungen an der Abra Group. Das rechtliche Eigentum an der chilenischen Gesellschaft wird zeitgleich auf eine neu gegründete, unabhängige Holdingstruktur übertragen. Trotz der strukturellen Neuordnung soll Sky Airline ihren Flugbetrieb als eigenständige Marke aufrechterhalten. Die Muttergesellschaft Abra Group, die bereits die kolumbianische Avianca und die brasilianische Gol Linhas Aéreas unter ihrem Dach vereint, festigt mit diesem Schritt ihre wirtschaftliche Position auf den Märkten in Chile und Peru. Durch die Anbindung des Streckennetzes von Sky Airline baut die Gruppe ihre Präsenz in Südamerika weiter aus, wobei der endgültige Vollzug der Vereinbarung noch unter dem Vorbehalt ausstehender regulatorischer Bewilligungen und marktüblicher Vollzugsbedingungen steht. Branchenanalysten sehen in dem Zusammenschluss eine Reaktion auf den intensiven Wettbewerb im lateinamerikanischen Low-Cost-Segment, in dem etablierte Anbieter wie LATAM Airlines und JetSmart erhebliche Marktanteile halten. Durch die Kooperation und Bündelung von Kapazitäten versucht die Abra Group, betriebliche Synergien im Flottenmanagement sowie im Einkauf zu heben. Für Sky Airline, die eine reine Airbus-A320-Flotte betreibt, bietet die Einbindung in den Unternehmensverbund eine stabilere Finanzierungsbasis für künftige Flottenentscheidungen. Kritische Stimmen verweisen jedoch auf die anhaltenden Herausforderungen bei der Integration so unterschiedlicher Geschäftsmodelle innerhalb einer einzigen Dachgesellschaft. Während Avianca als klassischer Netzwerk-Carrier agiert, konzentriert sich Sky Airline auf das reine Budget-Segment. Zudem befinden sich Teile der beteiligten Partnergesellschaften, wie etwa die brasilianische

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Neuausrichtung des Verpflegungsangebots bei American Airlines in der Hauptkabine

Die US-amerikanische Fluggesellschaft American Airlines überarbeitet das kostenfreie Angebot an Zwischenmahlzeiten in der Hauptkabine. Ab Anfang Oktober 2026 führt das Unternehmen eine geänderte Auswahl an süßen und salzigen Snacks ein, die schrittweise auf ausgewählten Flügen bereitgestellt wird. Nach Angaben der Fluggesellschaft basiert die Entscheidung auf Befragungen von Fluggästen. Das neue Sortiment kombiniert bestehende Produkte mit zusätzlichen Angeboten wie Schokoladencookies von Tate’s Bake Shop und einer Snackmischung von Peterson’s. Die Maßnahme fügt sich in eine Reihe von Anpassungen im Bereich des Bordservices ein, mit denen die Fluggesellschaft das Reiseerlebnis auf Inlands- und Kurzstreckenflügen schrittweise verändert. Ergebnisse von Kundenbefragungen als Grundlage für Produktanpassungen Der Umgestaltung des Verpflegungsangebots ging eine Testphase voraus, bei der verschiedene Produktvarianten auf Versuchsstrecken erprobt wurden. Die Fluggesellschaft entschied sich gegen den vollständigen Austausch des bisherigen Verpflegungssortiments. Stattdessen werden etablierte Produkte beibehalten und um neue Optionen ergänzt. Heather Garboden, Leiterin des Bereichs Kundenservice bei American Airlines, erklärte in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen die Rückmeldungen der Passagiere analysiert habe, um bevorzugte Produkte zu identifizieren. Die Vergabe kostenfreier Snacks in der Hauptkabine gilt in der Luftfahrtbranche als ein fester Bestandteil des Servicekonzepts im Wettbewerb der Großfluggesellschaften. Obwohl die Stückkosten für einzelne Packungen im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Fluges gering sind, stellen sie einen direkten Kontaktpunkt zwischen der Fluggesellschaft und den Fluggästen dar. American Airlines kündigte an, das Angebot in den kommenden zwei Jahren weiter zu rotieren und auf Basis fortlaufender Kundenbewertungen anzupassen. Tageszeitliche Aufteilung des Speisenangebots Das Servicedesign sieht eine Trennung der Verpflegung nach der jeweiligen Tageszeit vor. Auf

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Air New Zealand gerät im Geschäftsjahr 2026 tief in die roten Zahlen

Die neuseeländische Nationalfluggesellschaft Air New Zealand hat das Geschäftsjahr 2026 mit einem deutlichen finanziellen Rückschlag abgeschlossen. Nach Unternehmensangaben beläuft sich der Vorsteuerverlust für das Ende Juni beendete Geschäftsjahr auf 336 Millionen Neuseeland-Dollar. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte die Fluggesellschaft noch einen Vorsteuergewinn von 164 Millionen Neuseeland-Dollar ausweisen können. Unter dem Strich verbleibt ein Nettoverlust von 242 Millionen Neuseeland-Dollar. Trotz dieser Entwicklung verzeichnete die Gesellschaft ein Umsatzwachstum von 3,9 Prozent auf insgesamt 7,0 Milliarden Neuseeland-Dollar. Verantwortlich für den Umschwung von den Gewinn- in die Verlustzone waren im Wesentlichen stark gestiegene Betriebskosten. Die Airline hatte mit höheren Preisen für Luftfahrtbetriebsstoffe, gestiegenen Abgaben für Flughafeninfrastruktur und deutlich verteuerten Wartungsarbeiten zu kämpfen. Ein wesentlicher Kostenfaktor stellte die anhaltende Triebwerksproblematik dar, die durch zeitaufwendige Inspektionen an den Pratt & Whitney GTF- sowie Rolls-Royce Trent 1000-Triebwerken erzwungen wurde. Die finanziellen Sonderbelastungen aus diesem Triebwerksengpass beziffert die Führung der Fluggesellschaft auf rund 190 Millionen Neuseeland-Dollar. Aufgrund verordneter Sonderinspektionen musste Air New Zealand temporär mehrere Flugzeuge der Typen Airbus A321neo und Boeing 787-9 am Boden belassen, was zu Kapazitätsengpässen und teuren Ausweichchartern führte. Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass isolierte Inselstaaten wie Neuseeland besonders anfällig für Schwankungen bei internationalen Flugbetriebskosten und Kerosinpreisen sind. Da die Wiederherstellung der vollen Flottenstärke vom Ersatzteilnachschub der Triebwerkshersteller abhängt, bleibt die operative Beweglichkeit des Carriers auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Angesichts der unbeständigen Rohölpreise und der weiterhin ungeklärten Lage bei den Flotteninspektionen verzichtet der Vorstand der Air New Zealand auf die Abgabe einer konkreten Gewinnprognose für das laufende Geschäftsjahr 2027. Das Management leitet Sparmaßnahmen und eine

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