
Inbetriebnahme von Systemen zur Drohnenerkennung in Düsseldorf und Köln/Bonn
Die Deutsche Flugsicherung hat die technische Ausrüstung zur Detektion unbemannter Luftfahrzeuge an den beiden großen Verkehrsflughäfen in Nordrhein-Westfalen erweitert. Nach dem Einsatz entsprechender Sensorik am Flughafen Berlin Brandenburg stehen nun auch in Düsseldorf und Köln/Bonn Systeme zur Verfügung, um unbefugte Drohnenflüge im An- und Abflugbereich frühzeitig zu erfassen. Die Maßnahmen reagieren auf verzeichnete Zwischenfälle, bei denen unzulässig betriebene Fluggeräte zu Unterbrechungen des zivilen Luftverkehrs führten. Während die Flugsicherungsbehörde für die Bereitstellung der Erfassungstechnik verantwortlich ist, verbleibt die Entscheidung über operative Gegenmaßnahmen bei den zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Details zur angewendeten Sensorik und den genauen Funktionsweisen halten die beteiligten Akteure unter Verschluss. Technische Erfassung im An- und Abflugbereich Die Inbetriebnahme der Detektionssysteme an den Standorten Düsseldorf und Köln/Bonn erfolgte Ende September 2026. Die technische Infrastruktur konzentriert sich auf den Nahbereich der Start- und Landebahnen, um Flugobjekte zu identifizieren, die eine Gefahr für landende oder startende Passagierflugzeuge darstellen können. Die Ausrüstung der beiden Flugplätze in Nordrhein-Westfalen folgt auf die Installation eines vergleichbaren Systems am Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg. Sowohl das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als auch die Deutsche Flugsicherung betonen, dass das primäre Ziel der Maßnahme in der zeitnahen Identifikation von Flugobjekten besteht. Durch die automatisierte Erfassung sollen den Fluglotsen im Tower sowie den angeschlossenen Lagezentren präzise Daten über Standort und Flugbahn unbefugter Drohnen zur Verfügung stehen. Spezifische Angaben über die genutzten Frequenzen, Radarverfahren, optischen Sensoren oder akustischen Detektoren werden aus Sicherheitserwägungen nicht öffentlich gemacht. Klare Aufteilung zwischen Erfassung und Gefahrenabwehr Die Aufgabenverteilung beim Umgang mit unbefugtem Drohnenverkehr ist rechtlich








