Ab 9. November 2020 müssen sämtliche Personen, die auf dem Luftweg nach Griechenland einreisen wollen, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorweisen. Andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Die „Online-Voranmeldung“ muss weiterhin getätigt werden und das Formular mit QR-Code digital oder auf Papier mitgeführt werden.
Neu ist auch, dass dieses auch von Reisenden, die ab Griechenland fliegen – also das Land verlassen – ausgefüllt werden muss. Auch dies tritt am 9. November 2020 in Kraft. Zuwiderhalten gegen die genannten Vorschriften kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Regierung betont, dass man trotz des neuen Lockdowns, der am Samstag, den 7. November 2020 in Kraft treten soll, die Flughäfen offen bleiben sollen. Derzeit ist jedoch Thessaloniki temporär geschlossen.
Aufgrund des Umstands, dass nun auch Österreicher, Deutsche und Schweizer bei der Einreise nach Griechenland einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, ist damit zu rechnen, dass seitens der Airlines das Angebot neuerlich gekürzt wird. Ab Wien dürfte sich das primär auf die Athen-Strecke auswirken. Mit einer raschen Reaktion – beispielsweise von Ryanair und Wizzair – ist daher zu rechnen.