Jan Gruber

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Jan Gruber

Air Asia Japan meldet Insolvenz an – Indische Schwester könnte verkauft werden

Das endgültige Aus des Billigfliegers Air Asia Japan ist in greifbarer Nähe, denn der Carrier stellte am Dienstag bei einem japanischen Gericht einen Insolvenzantrag. Konzernmutter Air Asia Group erklärte in einer Börsenmitteilung, dass das Investment in den Ableger in Japan, an dem man 33 Prozent hält, vollständig abgeschrieben wird. Der japanische Lowcoster stellte am 5. Oktober 2020 aufgrund der Coronakrise den Flugbetrieb ein. Mit nur drei Airbus A320 war es der kleinste operative Air-Asia-Ableger. Die Firmengruppe will auch künftig in Japan präsent sein, jedoch nur mehr hereinfliegend aus anderen Staaten. Die Schulden, die im Zuge des Insolvenzantrags angegeben wurden, betragen umgerechnet etwa 209 Millionen U.S.-Dollar. Die Verbindlichkeiten für Tickets, die nicht mehr genutzt werden können, liegen bei etwa fünf Millionen U.S.-Dollar. Von den etwa 280 Mitarbeitern wurden bereits alle, bis auf ein 50-köpfiges Abwicklungsteam, gekündigt. In einer Börsenmitteilung stellt die Air Asia Group überraschend auch die Zukunft von Air Asia India in Frage. An diesem Ableger ist man mit 49 Prozent beteiligt. Die Konzernmutter teilte mit, dass man einen Ausstieg prüft. „Unsere Geschäfte in Japan und Indien haben Bargeld verbraucht, was die Gruppe finanziell stark belastet hat. Die Kostendämpfung und die Reduzierung des Geldverbrauchs bleiben wichtige Prioritäten, die sich aus der kürzlich erfolgten Schließung von AirAsia Japan und einer laufenden Überprüfung unserer Investition in AirAsia India ergeben. Im gesamten Netzwerk wurde eine detaillierte Strategie zur Netzwerk- und Flottenoptimierung implementiert, die die richtigen Grundlagen für eine nachhaltige und tragfähige Zukunft schafft. Wir überprüfen unser Netzwerk kontinuierlich, um sicherzustellen, dass wir die

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UK und USA unterschreiben Openskies-Vertrag

Da mit Jahresende die Übergangsfrist, die mit dem Brexit vereinbart wurde, endet, muss sich das Vereinigte Königreich selbst um neue Luftfahrtabkommen kümmern. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurde nun ein Open-Skies-Vertrag unterschrieben. Dies gaben die Verkehrsministerien der beiden Länder bekannt. In beiden Erklärungen ist zu lesen, dass es als historischer und wichtiger Schritt angesehen ist. Geplant ist, dass dieses am 1. Jänner 2021 in Kraft treten wird. Sofern die Europäische Union und das Vereinigte Königreich keine Fristverlängerung der Übergangsbeziehungen vereinbaren sollten, scheidet der Insel-Staat mir 31. Jänner 2020 aus den EU-Verkehrsabkommen aus.

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Kein Weihnachts- und Urlaubsgeld für Cityline-Flugbegleiter

Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo und die Geschäftsführung der Lufthansa CityLine konnten sich auf das Tarifpaket „Coronakrise und Restart“ einigen. Den ging jedoch vorher, dass die Firmenleitung beim vorherigen Abschluss kurz vor dem Ende der Frist einen Rückzieher gemacht hat. Dies stieß den Arbeitnehmervertretern sauer auf. Ufo teilt mit, dass mit der nunmehrigen Vereinbarung eine langfristige Perspektive für das Kabinenpersonal der Cityline besteht. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld werden allerdings entfallen. Im Gegenzug wird es aber einen Kündigungsschutz bis Ende 2023 geben. Befristete Arbeitsverträge werden, sofern die bisher vereinbarte Befristung nicht ohnehin länger dauert, bis Ende 2021 verlängert. „Wir freuen uns, dass mitten in dieser schweren Luftfahrtkrise durch den erreichten Kündigungsschutz eine langfristige Perspektive für die CityLiner geschaffen werden konnte“, resümiert UFO-Verhandlungsführer Rainer Bauer. Das vereinbarte Tarifpaket steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die UFO-Mitglieder bei CityLine. Eine entsprechende Urabstimmung wird im Zeitraum vom 23. bis 27. November durchgeführt. UFO empfiehlt den Mitgliedern eine Annahme des Tarifpakets.

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Palma baut Schnelltest-Stationen auf

Am Flughafen Palma de Mallorca werden derzeit Schnelltest-Stationen für Passagiere, die aus dem Ausland einreisen und keinen PCR-Test vorweisen können, aufgebaut. Allerdings: Wer ohne negativen PCR-Befund nach Spanien kommt, dem blühen saftige Geldstrafen, mindestens jedoch 3.000 Euro. Laut der Regionalregierung der Balearen müssen sich Personen, die meinen die Vorlagepflicht missachten zu müssen, einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Teilnahme befreit jedoch nicht vom Bußgeld. Fällt das Antigen-Ergebnis positiv aus, so findet eine Absonderung statt. Anschließend wird ein PCR-Test zur Verifizierung durchgeführt. Die Kanaren haben ursprünglich auch Antigen-Tests anerkennt. Die Regionalregierung wurde nun aber von der Zentralregierung zurückgepfiffen. Madrid stellte klar, dass bei der Einreise in das gesamte Hoheitsgebiet, also auch auf den Kanaren, die Vorlage eines negativen PCR-Befunds verpflichtend ist. Andernfalls drohen horrende Strafen. Antigen-Ergebnisse werden nicht anerkannt. Dies führt die Test-Strategien, die unter anderem FTI und Tui für ihre Kunden entwickelt haben, nicht nur ad-absurdum, sondern macht sie in der Praxis völlig wertlos, da diese nicht als Ersatz für eine PCR-Testung anerkannt sind. Ursprünglich hätte das sehrwohl geklappt, jedoch kippte die Zentralregierung den Plan der Kanaren.

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Viele EU-Staaten wollen keine Schnelltests in der Luftfahrt

Eine regelrechte Abfuhr erleiden jene Airports und Fluggesellschaften, die Corona-Schnelltests in der Hoffnung auf Einreiseerleichterungen vorantreiben von den zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten. Diese sprechen sich klar dagegen aus und sind der Ansicht, dass gemeinsame Mindeststandards noch verfrüht wären. Am Donnerstag steht das Thema bei einer Videokonferenz der Regierungschefs der EU-Mitglieder auf der Agenda. Reuters zitiert aus einem internen EU-Dokument, über das morgen gesprochen wird. Demnach soll sich eine „große Anzahl von Mitgliedsstaaten“ deutlich gegen die Schnelltest-Lösung aussprechen. Besonders Deutschland kritisierte in den letzten Wochen wiederholt die Pläne und verwies darauf, dass man die Anitgen-Kapazitäten in Altenheimen besser eingesetzt sieht. Die Luftfahrtbranche ist bestrebt der Politik eine „schlüsselfertige Lösung“ zu liefern. Sämtliche Reisenden sollen vor dem Abflug einen Schnelltest absolvieren müssen und nur wer negativ ist darf an Bord. So hofft man auf Einreiseerleichterungen, die letztlich zu einem Anstieg der Nachfrage führen könnten. Auch setzt sich die IATA für eine internationale Lösung ein. Die Politik verhält sich – mit wenigen Ausnahmen – bislang ignorant bzw. sogar ablehnend. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass am Donnerstag eine Einigung für ein einheitliches Schnelltest-Verfahren innerhalb der Europäischen Union vereinbart wird.

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Lauda: OGH kippt „Irland-Klausel“

Die sich im Schließungsprozess befindliche Ryanair-Tochter Laudamotion kassierte vor dem Obersten Gerichtshof eine weitere juristische Niederlage. Das österreichische Höchstgericht untersagt dem Unternehmen die so genannte „Irland-Klausel“ in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Die Entscheidung deckt sich mit den Urteilen zweier deutscher Gerichte, die ebenfalls aufgrund der umstrittenen Klausel ergangen sind. In Österreich liegt nun eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums. Mit juristischen Niederlagen dürfte man bei Laudamotion mittlerweile durchaus einiges an Erfahrung haben, denn Anfang des Jahres kippte der OGH sowohl die Check-In-Gebühr in der Höhe von 55 Euro als auch eine andere Klausel zugunsten irischen Rechts. In den letzten Wochen unterlag der Carrier gleich mehrfach vor dem Landesgericht Korneuburg: Der Betriebsrat wurde gerichtlich in seiner Funktion bestätigt, die Kündigungen schwangerer Mitarbeiterinnen wurden gerichtlich kassiert und das Bezirksgericht Schwechat brummte dem Unternehmen eine saftige Geldstrafe auf, weil eine Einstweilige Verfügung zu Gunsten der Vorsitzenden des Betriebsrats missachtet wurde. Im nunmehrigen Fall führte der VKI den Instanzenzug bis vor den Obersten Gerichtshof. Eine Klausel legte nämlich fest, dass sämtliche Streitigkeiten mit Laudamotion vor irischen Gerichten auszutragen sind. Zu dieser Gerichtsstandsklausel setzte der OGH das Verfahren aus und legte die Frage der Zulässigkeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Zu einer Entscheidung des EuGH kam es jedoch nicht, da Laudamotion im September 2020 die Unzulässigkeit dieser Klausel anerkannte. Daraufhin hat nun der OGH ausgesprochen, dass Laudamotion diese Klausel nicht mehr verwenden darf und sich gegenüber Verbrauchern auch nicht auf diese Klausel berufen darf. „Die Laudamotion

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Gategroup erzielt Einigung für Umschuldung

Die im Bereich Luftfahrt-Catering stark vertretene Gategroup einigte sich mit ihren Aktionären und Gläubigern auf eine Umschuldung. Der Konzern geriet aufgrund der wegen der Corona-Pandemie stark eingebrochenen Nachfrage unter Druck. Die Großaktionäre RRJ Capital und Temasek konnten mit den kreditgebenden Banken eine Grundsatzeinigung für eine Refinanzierung des Konzerns erzielen. Laut Mitteilung soll die Gategroup dadurch signifikant mit frischer Liquidität ausgestattet werden. Die Firmengruppe wird 500 Millionen Schweizer Franken bereitgestellt bekommen. Davon werden 25 Millionen Franken in Form von Eigenkapital eingebracht und die restlichen 475 Millionen Euro in Form eines nachrangigen, wandelbaren Darlehens. Weitere 200 Millionen Franken werden in Form einer vorrangig gesicherten Zwischenliquidität von den Teilhabern zur Verfügung gestellt sind. Im Gegenzug verlängern die Banken die Kreditlaufzeiten bis Oktober 2026. Allerdings hängt dies noch von der Verlängerung der Laufzeit einer Anleihe ab. Diese würde im Feber 2022 auslaufen. Hier ist noch die Zustimmung der zeichnenden Anleger erforderlich. Es gilt als wahrscheinlich, dass diese erteilt wird, da die jährliche Verzinsung mit drei Prozent stabil bleiben wird.

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Boeing rechnet mit vielen Konvertierungen in Frachter

Der U.S.-amerikanische Flugzeugbauer Boeing rechnet damit, dass in den nächsten 20 Jahren deutlich mehr Frachtflugzeuge benötigt werden. Der Hersteller würde aber nur in geringfügigem Umfang davon profitieren, da man prognostiziert, dass die überwiegende Mehrheit der Nachfrage mit der Konvertierung ausgemusterter Passagierflugzeuge erfüllt werden kann. Boeing vermutet, dass 2.430 zusätzliche Cargo-Maschinen benötigt werden. Die weltweite Flotte würde demnach um 60 Prozent anwachsen. Allerdings sollen der Prognose nach nur 930 Frachter neu gebaut werden. Der Rest soll – wie erwähnt – durch Umbauten ehemaliger Passagierflugzeuge entstehen.

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Etihad vor Abbau von 1.000 Flugbegleitern

Bei Golfcarrier Etihad Airways bangen rund 1.000 von 4.800 Flugbegleitern um ihre Jobs. Der Carrier plant diese in unbezahlten Urlaub zu schicken. Ein ähnliches Vorgehen wählt man auch bei Piloten, jedoch in weit geringerem Umfang. Auch soll es in beiden Berufsgruppen zu Kündigungen kommen. Die Betroffenen sollen zeitnah per E-Mail von ihrem Arbeitgeber informiert werden. Dies berichtet die Agentur Reuters unter Berufung auf interne Unterlagen. Die aus zehn Einheiten bestehende A380-Flotte soll auf unbestimmte Zeit am Boden bleiben. Eine Reaktivierung soll nur dann erfolgen, wenn die Nachfrage deutlich steigt. Etihad Airways rechnet mit einer sehr langsamen Erholung von den Folgen der Corona-Pandemie. Firmenchef Tony Douglas stellte Anfang des Monats eine neue Strategie vor. Der Golfcarrier wird deutlich verkleinert und soll eine Full-Service-Airline mittlerer Größe werden. Die Flotte wird sich primär auf zweistrahlige Großraumjets konzentrieren. Wie es mit den Großbestellungen für die A320neo-Reihe, die man bei Airbus getätigt hat, weitegehen wird, ist unklar. Die A380-Flotte wird jedenfalls auf unbestimmte Zeit am Boden bleiben. Ob diese jemals reaktiviert wird, ist unklar. „Da sich Etihad weiterhin auf die Wiederherstellung und den Wiederaufbau unseres globalen Netzwerks konzentriert, werden wir uns weiterhin auf die Effizienz und die Vorteile unserer zweimotorigen Großraumflugzeuge verlassen. Während dieses Zeitraums bleiben die zehn A380 von Etihad auf dem Boden, es sei denn, die Nachfrage wächst und es besteht genügend Appetit, um ihre Lebensfähigkeit neu zu bewerten. Wie immer konzentrieren wir uns weiterhin auf das Wohlbefinden und die Sicherheit unserer Gäste und bieten gleichzeitig den erstklassigen Service, den sie verdienen und

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Blue Air krempelt das Streckennetz um

Die rumänische Billigfluggesellschaft Blue Air löst die auf dem Flughafen Iasi unterhaltene Basis auf und stellt sämtliche Flüge ab diesem Airport ein. Ab Bukarest wird man weiterhin mit einer Maschine präsent sein. Das internationale Angebot, das man bislang ab Iasa hatte, wird künftig ab Bacau abgewickelt. Der Carrier wechselt in London und Paris auch die Flughäfen. Anstatt Luton fliegt man künftig den wesentlich größeren Heathrow-Airport an. In der französischen Hauptstadt nutzt man nicht mehr den abgelegenen Flughafen Beauvais, sondern Charles de Gaulle. Die Änderungen werden in UK mit 1. Dezember 2020 und in Frankreich mit 18. Dezember 2020 vollzogen. Zunächst sind in Paris jedoch nur die Bukarest-Flüge betroffen, denn vorerst landet die Verbindung aus Bacau weiterhin in Beauvais. Eine weitere Änderung betrifft die Präsenz in Rom. Mit 18. Dezember 2020 zieht man die Flüge nach Bacau und Bukarest von Fiumicino nach Ciampino um. Zu den Gründen macht der Carrier keinerlei Angaben, betont jedoch, dass es sich um eine temporärere Maßnahme handelt. Ob und wann diese wieder zum größeren der beiden Römer Flughäfen umziehen werden, teilte das Unternehmen nicht mit.

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