
Anhaltende Triebwerksprobleme zwingen Air New Zealand zu Flugstreichungen
Air New Zealand sieht sich weiterhin mit erheblichen betrieblichen Herausforderungen konfrontiert, die auf anhaltende Probleme mit den Rolls-Royce Trent 1000-Triebwerken ihrer Boeing 787-9 Dreamliner-Flotte zurückzuführen sind. Diese Schwierigkeiten haben die Fluggesellschaft dazu veranlasst, mehrere internationale Routen auszusetzen und ihre Flottenstrategie zu überdenken. Erst kürzlich gab Air New Zealand bekannt, dass die saisonalen Nonstop-Flüge zwischen Auckland und Seoul, die planmäßig am 29. März 2025 enden sollten, nicht wie vorgesehen im Oktober 2025 wieder aufgenommen werden. Stattdessen werden Passagiere auf alternative Routen mit Zwischenstopps in asiatischen Städten wie Singapur, Taipeh oder Hongkong verwiesen, von wo aus Partnerfluggesellschaften Verbindungen nach Seoul anbieten. Jeremy O’Brien, Chief Commercial Officer von Air New Zealand, äußerte sein Bedauern über diese Entscheidung und betonte, dass die Überprüfung des Streckennetzes notwendig sei, um den Betrieb angesichts der aktuellen Triebwerksprobleme effizient zu gestalten. Bereits zuvor hatte die Fluggesellschaft die Wiederaufnahme der Nonstop-Verbindungen zwischen Auckland und Chicago O’Hare International Airport verschoben. Ursprünglich war geplant, diese Flüge im Oktober 2024 wieder aufzunehmen; nun wird eine Wiederaufnahme erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 angestrebt. Diese Verzögerung steht im Zusammenhang mit der erwarteten Lieferung neuer Boeing 787-Flugzeuge, die mit GE GEnx-1B-Triebwerken ausgestattet sein werden, da man sich entschieden hat, von Rolls-Royce zu General Electric zu wechseln. Finanzielle Auswirkungen und Flottenmanagement Die technischen Probleme haben nicht nur betriebliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen für Air New Zealand. Für die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2025 prognostiziert die Fluggesellschaft einen Rückgang des Vorsteuergewinns auf 120 bis 160 Millionen NZ-Dollar, verglichen mit 185 Millionen NZ-Dollar im Vorjahreszeitraum.








