
Kostenfalle bei Mietwägen: Verbraucherschützer warnen vor Kupplungsschäden
In den letzten Monaten haben Verbraucherschützer eindringlich vor Kostenfallen gewarnt, die Mietwagenurlauber insbesondere auf beliebten Urlaubsdestinationen wie der portugiesischen Insel Madeira treffen können. Berichte des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) deuten darauf hin, dass es zu einer Zunahme von Streitigkeiten zwischen Mietwagenkunden und Autovermietern gekommen ist, insbesondere im Hinblick auf Schäden an der Kupplung. Diese Thematik ist nicht nur auf Madeira beschränkt, sondern betrifft auch andere bergige Urlaubsinseln wie Teneriffa, Mallorca und Kreta, wo steile Strecken die Kupplungen der Mietwagen stark beanspruchen. Das Problem der Kupplungsschäden Laut dem EVZ sind Kupplungsschäden an Mietwagen in diesen Regionen „keine Seltenheit“. Da viele Urlauber sich unbedarft auf die Straßen dieser atemberaubenden Landschaften begeben, kann die Belastung durch enge Kurven und steile Anstiege zu erheblichen Problemen führen. Bei einem Defekt an der Kupplung kann dies für die betroffenen Reisenden teuer werden. Autovermieter in diesen Urlaubsgebieten ziehen oft in Betracht, von den Kunden eine Erstattung der Reparaturkosten zu verlangen. Dabei wird häufig das Argument des „unsachgemäßen Gebrauchs“ ins Spiel gebracht, was die Chancen auf eine kulante Lösung weiter mindert. Versicherungsschutz und Haftung Ein zentraler Aspekt, der zu den Problemen führt, ist der Versicherungsschutz. Die Vollkaskoversicherung greift in vielen Fällen nicht, was durch die großen Mietwagenanbieter wie Sixt oder Europcar bestätigt wird. Diese Unternehmen weisen darauf hin, dass Schäden an der Kupplung häufig als fahrlässiges Verhalten des Mieters angesehen werden, was dazu führt, dass die Kosten für die Reparatur vollständig oder teilweise vom Mieter getragen werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Dertour Group, deren Urlaubsauto-Abteilung eine generelle








