
EuGH bestätigt Staatshilfen für Air France und SAS
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Bewilligungen der Staatshilfen, die im Jahr 2020 von Frankreich und Schweden gewährt wurden, rechtmäßig waren. Geklagt hatte die Billigfluggesellschaft Ryanair. Es ging um die von der EU-Kommission erteilten Freigaben der Unterstützungsmaßnahmen, die Air France-KLM von der französischen und SAS von der schwedischen Regierung



