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Anschober halbiert Gültigkeit von Antikörper-Befunden

Formell wäre der österreichische „Lockdown“ am Dienstag ausgelaufen. Der Hauptausschuss des Nationalrats beschloss am Montag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen eine Verlängerung der Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen bis vorerst Sonntag. Neu ist, dass negative PCR-Befunde im Inland künftig 72 Stunden als „Eintrittskarte“ verwendet werden können. Als Testnachweis werden gemäß der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Verordnungsnovelle ein bestätigter negativer Antigen-Test bzw. ein negativer PCR-Test anerkannt, wobei Antigen-Tests maximal 48 Stunden und molekularbiologische Tests maximal 72 Stunden alt sein dürfen. Diese erweiterte Gültigkeitsregelung gilt künftig auch für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche. Genesene ab sofort schlechter gestellt Personen, die eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, sind jedoch künftig schlechter gestellt. Ab sofort werden Nachweise über eine Genesung nur noch drei Monate lang anerkannt. Bislang galt dies für ein halbes Jahr. Vorgelegt werden können wahlweise Genesungsbestätigungen, positive Antikörper-Tests oder Absonderungsbescheide aufgrund einer amtlich festgestellten COVID-19-Infektion, allerdings nur noch bis maximal drei Monate lang. Danach sind die Papiere defacto wertlos. Die Opposition kritisiert die Entscheidungen der Regierung heftig und verweigerte geschlossen die Zustimmung. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) begründet die Entscheidung bezüglich genesener Personen damit, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu Grunde liegen würden. Welche sagte er jedoch nicht. Offen ließ Anschober, welche Lockerungsschritte es ab Montag, insbesondere in Vorarlberg, geben wird. Er könne „noch nichts im Detail darstellen, wir sind mitten im Arbeitsprozess“, sagte er. Tatsache sei aber, dass sich das Abkoppeln Vorarlbergs von der Bundesebene zuletzt sogar verstärkt habe. Die Situation sei dort „seit vier Wochen

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Bern: Flybair hakt das Jahr 2021 ab

Die Hausmarke des Flughafens Bern-Belp, FlyBair, wird im Sommerflugplan 2021 keine Ferienflüge anbieten. Der Neustart wird in das Jahr 2022 verschoben. Im Vorjahr konnten nur 32 von 150 Rotationen durchgeführt werden. „Aufgrund des unsicheren Marktumfelds und der mangelnden Planungssicherheit infolge der Pandemie haben Verwaltungsrat und Management gemeinsam beschlossen, einen „Einfrierprozess“ einzuleiten und alle derzeit geplanten Flugoperationen während der diesjährigen Sommersaison abzusagen“, so das Unternehmen. Im Vorjahr schrieb der virtuelle Carrier einen Verlust in der Höhe von 760.000 Schweizer Franken. Gleichzeitig streitet man um einen höheren Betrag mit Helvetic Airways. Die Regionalfluggesellschaft pocht auf die Bezahlung der im Vorjahr abgesagten Flüge. Flybair bestreitet den Anspruch und fordert geleistete Anzahlungen zurück.

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Italien: Testpflicht für Fernzüge kommt

Die italienischen Staatseisenbahnen planen die Einführung von verpflichtenden Coronatests auf ihren Schnellzügen „Frecciarossa“. Zunächst will man ab April 2021 das Verfahren zwischen den Metropolen Mailand und Rom testen. Der Probelauf dürfte aber nur der Anfang sein, denn Bahnchef Gianfranco Battisti will im Hinblick auf den nationalen und internationalen Tourismus, der im Sommer 2021 erwartet wird, flächendeckend im Frecciarossa-Netz eine Testpflicht einführen. Oberste Priorität haben dabei touristisch relevante Eisenbahnstrecken. Lokale Medien rechnen damit, dass auch private Betreiber nachziehen werden. Die genaue Umsetzung der Testpflicht ist noch offen. Derzeit sieht es danach aus, dass an größeren Bahnhöfen Teststationen eingerichtet werden und bei der Ticketkontrolle durch den Schaffner der negative Befund vorgewiesen werden muss. Es soll auch möglich sein, dass Tests anderswo gemacht werden dürfen. Sofern der negative Nachweis nicht älter als eine gewisse Zeit, die noch festgelegt werden muss, ist, soll dieser anerkannt sein. Ziel der Maßnahme ist es, dass die FS „coronafreie Züge“ garantieren will. Regierung muss die gesetzliche Grundlage schaffen Da die Zugangsbeschränkung ein massiver Eingriff in den freien Zugang sowie die Beförderungspflicht darstellt, ist nun die italienische Regierung am Zug. Diese muss zunächst die gesetzliche Grundlage schaffen. Auf Basis es Hausrechts kann die FS die Testpflicht noch nicht einführen. Derzeit geht die Staatseisenbahn davon aus, dass Rom grünes Licht für den Versuch, der im April 2021 auf zunächst einer Route starten soll, geben wird. In Israel führte erst kürzlich die Fluggesellschaft Israir auf der Inlandsstrecke Tel Aviv-Eilat eigene Flüge für geimpfte Personen ein. Zunächst handelt es sich um einen

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Trotz niedriger Inzidenz: Reisewarnung für Mallorca bleibt

Obwohl die spanische Mittelmeerinsel Mallorca seit mehreren Wochen den seitens Deutschlands relevanten Siebentages-Inzidenzwert von 50 auf 100.000 Einwohner unterschreitet, hält die Regierung an der Risikogebiet-Einstufung fest. Darüber sind Reiseveranstalter erbost und vermuten unter vorgehaltener Hand, dass man so Mallorca-Reisen erschweren will. Deutschland befindet sich seit längerer Zeit in einer Art Dauer-Lockdown, wobei ein Ende derzeit nicht absehbar ist. Immer wieder nennt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Ostern als Marke, doch ein Rückblick ins Vorjahr zeigt, dass möglicherweise unter dem Vorwand von Osterfeiern eine neuerliche Verlängerung blühen könnte. Die Balearen stehen hinsichtlich der Neuinfektionen mit dem Coronavirus wesentlich besser da als Deutschland. Laut offiziellen Zahlen des regionalen Gesundheitsministeriums lag die Siebentages-Inzidenz am Freitag wie folgt: Menorca 3,2, Ibiza 24,3, Mallorca 26,6 und alle Inseln gemeinsam 24,8. Damit unterschreiten die Balearen selbst den von Angela Merkel ausgerufenen Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Inzidenz gar unter Merkel-Wert von 35 Geht man nach der starren Einstufung des Robert-Koch-Instituts, so müssten die Balearen längst das Makel „Risikogebiet“ verloren haben. Daran denken die deutschen Behörden momentan nicht und halten auch an der Reisewarnung für die drei Inseln fest. Gegenüber der Mallorca-Zeitung begründet das deutsche Außenministerium das Verhalten wie folgt: „Die Bundesregierung überprüft die Einstufung als Risikogebiete fortlaufend, die Liste wird wöchentlich aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den laufenden Abstimmungen an dieser Stelle nicht vorgreifen können“. Der Sprecher sagte ein Sprecher gegenüber dem Medium: „Schutzmaßnahmen ergriffen, wenn das jeweilige Land oder einzelne Regionen die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50

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VC und Tuifly einigen sich auf Krisenvereinbarung

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Tuifly und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit konnten sich nach langwierigen Verhandlungen auf einen Tarifvertrag zur Abfederung der Restrukturierung einigen. Dennoch sollen laut VC weiterhin rund 130 Piloten vom Verlust des Arbeitsplatzes bedroht sein. Nach wochenlanger Mediation wurde vereinbart, dass die Anzahl des geschützten Personalkörpers im Bereich Cockpit auf 370 angehoben wird. Tuifly beschäftigt derzeit rund 500 Piloten, so dass laut Gewerkschaft die Jobs von rund 130 Flugzeugführern wackeln. Wichtige Tarifverträge wie der Vergütungstarifvertrag und der Manteltarifvertrag sind damit bis 2025 bzw. 2026 eingefroren. „Eine Restrukturierung mitten in der größten Krise der Luftfahrt seit dem 2. Weltkrieg – es waren nicht die allerbesten Voraussetzungen um zu sozialverträglichen Lösungen zu gelangen. Die Beteiligten haben es sich nicht leicht gemacht und über Wochen und Monate bis zuletzt in vielen Nachtverhandlungen in außerordentlich schwierigen Gesprächen alle Optionen und Grenzen ausgelotet“, so Marcel Gröls, Tarifchef der Vereinigung Cockpit. Die Gewerkschaft erwartet, dass diese schmerzlichen Zugeständnisse in Zukunft nicht vergessen werden und der Konzern sich erinnert, dass die Pilotinnen und Piloten in der Krise zu Ihrem Unternehmen stehen.

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Düsseldorf: Erste Lauda-Mitarbeiter verlieren Klagen

In Deutschland klagen zahlreiche ehemalige Laudamotion-Mitarbeiter der im Vorjahr geschlossenen Bases Stuttgart und Düsseldorf gegen ihre Kündigungen. Nun gibt es erste Urteile erster Instanz in Nordrhein-Westfalen: Die Klagen wurden vom zuständigen Arbeitsgericht abgewiesen. In Düsseldorf ist die Situation besonders verworren, da die Beschäftigten bereits zur Nachfolgegesellschaft Lauda Europe Ltd. verschoben wurden. Das führte dazu, dass sowohl Laudamotion GmbH als auch Lauda Europe Ltd. wiederholt die Kündigungsbriefe zugeschickt haben. Offenbar war man sich gar nicht mehr so ganz sicher wer zu welchem Zeitpunkt Arbeitgeber war. Da enorm viele ehemalige Beschäftigte der geschlossenen Lauda-Stationen Stuttgart und Düsseldorf gegen ihre Kündigung vor Gericht gezogen sind und jeder Fall als einzelnes Verfahren geführt wird, sind die jeweils örtlichen Arbeitsgerichte noch einige Zeit mit der Fällung von Urteilen erster Instanz beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen wurde bislang ausschließlich zu Gunsten von Lauda entschieden, wobei die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, da die Beklagten noch die Möglichkeit zur Berufung haben. In Kürze sollen zirka 50 weitere Fälle in Düsseldorf in erster Instanz verhandelt werden. Auch in Österreich sind zahlreiche Klagen gerichtsanhängig. So wurden beispielsweise die Kündigung schwangerer Mitarbeiterinnen der Laudamotion GmbH für rechtswidrig erklärt. Da die Geschäftsleitung des österreichischen Unternehmens sich weigerte den Betriebsrat anzuerkennen und die Wahl gerichtlich angefochten hat, musste ein Gericht entscheiden: Das Unternehmen unterlag.

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Aer Lingus UK darf in die USA fliegen

Der UK-Ableger des IAG-Konzernmitglieds Aer Lingus erhielt – vorbehaltlich der Erteilung von AOC und Betriebsbewilligung – die Genehmigung für die Durchführung von Flügen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA. Auf dem Flughafen Manchester errichtet Aer Lingus UK eine neue Basis. Ab dieser sollen unter anderem New Jork JFK, Orlando und Boston angeflogen werden. Die Flotte soll aus zwei Airbus A321LR und zwei A330-300 bestehen. Diese wurden von der Basis Shannon abgezogen und werden ins britische Register umgemeldet. Im Dezember 2020 suchte Aer Lingus UK bei der britischen Zivilluftfahrtbehörde um die Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung an. Diese ist aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union notwendig. Die IAG-Tochter will verstärkt in UK wachsen und tritt damit unweigerlich in den konzerninternen Wettbewerb mit British Airways. Die Basis Shannon hingegen meldete zuletzt die Bediensteten mit Wiedereinstellungszusage ab. Die Betroffenen sollen sich zwischenzeitlich Arbeitslosengeld holen.

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Paris: „Klimaschützer“ beschmutzen Boeing 777

So genannte Klimaschützer meinten die von Air France betriebene Boeing 777-200 mit der Registrierung F-GSPB mit grüner Farbe beschmutzen zu müssen. Dabei begingen Aktivisten der Organisation Greenpeace gleich mehrere Straftaten, denn abgesehen von der nicht unerheblichen Sachbeschädigung drangen sie auch illegal in den Sicherheitsbereich ein. Der Vorfall ereignete sich am Freitag auf dem Flughafen Paris Charles de Gaulle. Die betroffene Maschine ist aufgrund der Corona-Pandemie seit fast einem Jahr abgestellt. Die so genannten Klimaschützer steigen über den Zaun und beschmierten die Boeing 777-200 mit grüner Farbe. Die ganze Aktion wurde gefilmt und regelrecht stolz über soziale Medien verbreitet. Tatsache ist, dass das illegale Eindringen in den Sicherheitsbereich und das Beschmieren fremden Eigentums Straftaten sind. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die französische Polizei eingeschritten ist und die Aktion beendet hat. Greenpeace wollte mit der Aktion darauf aufmerksam machen, dass sich die Luftfahrtbranche „grün waschen“ würde und gleichzeitig will man das Verbot von Kurzstreckenflügen erreichen. Straftaten von „Klimaschützern“ kommen immer wieder vor und zum Teil werden diese von Medien in ein durchaus positives Licht gestellt. In Deutschland sorgten Aktivisten am Flughafen Lübeck mit ihrem strafrechtlich relevanten Verhalten für Aufsehen, denn Stinkbomben wurden in das Terminal geworfen und Personen verschafften sich illegal Zutritt zum Sicherheitsbereich und wollten sich an einer ATR72 festkleben.

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Airbus: Vorjahresniveau als Minimum

Der europäische Flugzeugbauer Airbus konnte im Feber 2021 insgesamt 32 Flugzeuge an 20 Kunden übergeben. Das Unternehmen kassierte aber auch 92 Stornierungen. Neuaufträge konnten für 11 Maschinen an Land gezogen werden. Unter den 92 Stornos befindet sich auch der annullierte Großauftrag von Norwegian Air Shuttle. Airbus wird die bereits geleisteten Anzahlungen einbehalten. Im direkten Vergleich mit Jänner 2021 konnte der Hersteller im Feber 2021 um 11 Maschinen mehr ausliefern. Firmenchef Guillaume hofft, dass heuer das Niveau des Jahres 2020 gehalten werden kann. Die Produktion wurde im gleich zur Zeit „vor Corona“ um 40 Prozent zurückgefahren. Airbus übergab im Vorjahr 566 Flugzeuge an Kunden.

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Condor braucht schon wieder Geld

Bereits zweimal musste Condor vom deutschen Staat vor dem Kollaps bewahrt werden und nun braucht der Ferienflieger schon wieder Geld. Nach der Thomas-Cook-Pleite wurde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen in der Höhe von 380 Millionen Euro gewährt. Nachdem der Deal mit LOT-Mutter PGL geplatzt ist, flossen im April 2020 nochmals 550 Millionen Euro. Condor gerät aufgrund der anhaltenden Reiseschikanen diverser Regierungen zunehmen unter Druck, denn die Aussichten für den Sommer 2021 sind unklar. Zwar rechnet Firmenchef Ralf Techkentrup damit, dass heuer ein Gewinn in der Höhe von acht Millionen Euro geschrieben werden kann, doch wird die Luft immer dünner. Laut vorliegendem Geschäftsbericht schrieb das Unternehmen im am 30. September 2020 abgelaufenen Geschäftsjahr einen Verlust in der Höhe von 225 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie scheinen die Mittel, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt wurden, langsam aber sicher aufgebraucht zu sein. Condor muss sich daher um frisches Geld umsehen, wobei dafür sowohl der Kapitalmarkt als auch der Staat in Frage kommen würden. KfW hat Pfandrecht auf Condor Das Unternehmen selbst will sich nicht dazu äußern woher man die benötigte Liquidität beziehen will. Indirekt befindet sich der Ferienflieger ohnehin im Staatseigentum, denn als Sicherheit für die gewährten Darlehen sind alle Anteile, die offiziell einer Treuhandkonstruktion gehören, an die KfW verpfändet. Die Kreditanstalt für Wideraufbau ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Condor hat aber auch an einer ganz anderen Front zu kämpfen, denn Lufthansa kündigte den Vertrag über Zubringerflüge auf. Dagegen legte der Ferienflieger eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein und zog gegen

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