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Lufthansa stockt Pilotengehälter mit Staatshilfe auf

Lufthansa-Chef Carsten Spohr will den gut verdienenden Langstrecken-Kapitänen, die bislang auf dem Airbus A380 flogen, das Kurzarbeitergeld in der Höhe von rund 5.000 Euro “nicht zumuten”. Dieses wird aus Mitteln der Staatshilfe auf etwa 15.000 Euro pro Monat aufgestockt, bestätigte der Konzernchef gegenüber Welt am Sonntag. Spohr führte gegenüber der Zeitung aus, dass sich die Bezüge mit reinem Kurzarbeitergeld “mehr als halbieren”, denn der überwiegende Teil der Pilotengehälter würde über der Bemessungsgrenze liegen. “Das können und wollen wir unseren Piloten nicht zumuten”, so Spohr gegenüber Welt am Sonntag. Die größte Fluggesellschaft Deutschlands nimmt daher Geld aus dem neun Milliarden schweren Staatskredit in die Hand und stockt damit die Gehälter der Piloten auf, so dass diese statt 5.000 Euro eben 15.000 Euro pro Monat erhalten. Das Geschäft lief im Dezember 2020 äußerst miserabel. Spohr erklärt, dass man “weniger als zehn Prozent der Passagiere im Vergleich zum Vorjahr” befördert habe. Bis Jahresende sollen 29.000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben. Der Manager sagt, dass es sich rechnerisch um jede fünfte Vollzeitstelle handeln würde. „Das können aber nicht in allen Bereichen Vollzeitarbeitsplätze sein. Wir müssen die Arbeit einfach anders verteilen“, so der Lufthansa-Chef gegenüber Welt. Spohr geht davon aus, dass Teilzeitmodelle bis mindestens Mitte der 2020er-Jahre benötigt werden. Es sollen weitere Kosteneinsparungen erzielt werden, denn Lufthansa vermutet, dass sich der Erholung der Branche noch sehr lange hinziehen wird. Mit den Gewerkschaften verhandelt man daher über Lösungen und Modelle, die über das Jahr 2021 hinaus angewandt werden sollen.

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Fixkostenzuschuss: GRZ wird benachteiligt

Die Bundesregierung wird das Coronavirus-Hilfspaket für die Gemeinden um 1,5 Milliarden Euro aufstocken. So weit so gut. Doch die Debatte bringt auch eines ans Licht: Während KLU vom CoV-Hilfspaket profitiert, bekommt der Grazer Flughafen keinen Cent. Diesen Umstand kritisiert der Österreichische Städtebund nun gegenüber dem ORF. Der Fixkostenzuschuss, der für private Unternehmen zur Verfügung steht, würde städtischen oder stadtnahen Unternehmen weiterhin verwehrt bleiben. Rechtlich müsse er aber auch für kommunale Unternehmen zugänglich sein. Diese Ungleichbehandlung führe zu echten Wettbewerbsnachteilen. So bekommt beispielsweise der Flughafen Klagenfurt Unterstützung, der Flughafen Graz hingegen bekommt nichts, so der Städtebund. Das müsse sich in Zukunft ändern.

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Lufthansa stellt UK-Flüge nicht ein

Nach dem Auftreten einer neuen Variante des Coronavirus haben zahlreiche Länder den Flugverkehr aus Großbritannien vorerst eingestellt. Die Lufthansa möchte jedoch nicht zur Gänze auf UK-Flüge verzichten: Die AUA-Mutter fliegt weiterhin Passagiere nach Großbritannien. Die Heimreise würden die Maschinen aber leer antreten, so ein Unternehmens-Sprecher gegenüber der Aero. Gestrichen seien zudem Verbindungen, bei denen die Besatzung in Großbritannien übernachten müsste. Am Montag würden sieben Flüge in das Land durchgeführt. Die Frachttochter Lufthansa Cargo versucht derweil, mit zusätzlichen Verbindungen auf die Insel auf die angespannte Lage beim Güterverkehr zu reagieren.

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Berlin: Journalist will Quarantäne-Verordnung kippen

Der Berliner Journalist Olaf Alp hat ein Problem: Er muss sich nach seinem Kanaren-Urlaub in häusliche Quarantäne begeben. Doch das möchte er jetzt per Eilantrag verhindern. Seit dem 20. Dezember stuft das Auswärtige Amt auch die Kanarischen Inseln als Risikogebiet ein. Folglich werden Reise-Rückkehrer in Quarantäne geschickt. Der Betroffene lässt das aber nicht auf sich sitzen und setzt alles daran, die Quarantäne-Verordnung zu kippen. Dabei beruft er sich besonders auf zwei Eckpfeiler des Grundgesetzes: den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.  In dem Antrag an das Berliner Verwaltungsgericht führt er aus, dass die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Berlin bei 212 Fällen auf 100.000 Einwohner liege, während sich die Inzidenz der Kanarischen Inseln bei 72,82 Fällen auf 100.000 Einwohner bewege. Vor diesem Hintergrund ergebe sich für Personen, die das Land Berlin nicht verlassen haben „eine höhere oder zumindest ebenso hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das Coronavirus aufgenommen haben“. Die Menschen aus Berlin würden aber nicht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, obwohl objektiv betrachtet das Ansteckungsrisiko höher sei, zitiert das Reiseportal Reisevor9 den Journalisten. Daher würde die Pflicht zur zehntägigen häuslichen Quarantäne eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte darstellen.  Der Kläger folgt hier einer bekannten Argumentationslinie: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte vor einigen Wochen die in der Corona-Einreiseverordnung des Bundeslandes geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten verworfen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt seien als am Urlaubsort. Gerichte sind zwar bei der Urteilsfindung in aller Regel

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Ryanair versucht mit Impfungen Tickets zu verkaufen

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair versucht derzeit unter Hinweis auf nun zugelassene Corona-Impfstoffe Kasse zu machen. Der Carrier wirbt für Sommerurlaube wortwörtlich mit „Impfen und Loslegen“. Noch ist überhaupt nicht klar, ob es mit einem entsprechenden Eintrag in der Impfkarte zu Einreiseerleichterungen kommen wird oder nicht. Auf den zuletzt genannten Umstand weist der irische Carrier selbstredend nicht hin. Auch ist die Verfügbarkeit von Impfungen für die Allgemeinbevölkerung, beispielsweise in Österreich, momentan defacto nicht vorhanden. Europaweit ist keinesfalls sichergestellt, dass alle impfwilligen Personen vor dem Sommerurlaub 2021 die Injektion erhalten können. Ryanair sprach sich wiederholt gegen Testungen vor dem Abflug aus. Daher ist die nunmehrige Werbekampange, die Sommerurlaube mit einer Spritze und einem Gefäß mit der Aufschrift „Vaccine“ bewirbt durchaus ein wenig heuchlerisch. Da können auch die beworbenen 15 Prozent und der Verzicht auf Umbuchungsgebühren nicht hinwegtäuschen, denn eine eventuelle Tarifdifferenz fällt sowieso an. Auch sind die Fristen für den Erlass auf die horrende Gebühr nicht gerade kundenfreundlich ausgelegt.

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USA stellen AIrlines weitere 15 Milliarden U.S.-Dollar bereit

Die Vereinigten Staaten von Amerika werden ihrer Wirtschaft mit weiteren 900 Milliarden U.S.-Dollar unter die Flügel greifen. Der Kongress fasste am Montagabend einen entsprechenden Beschluss. Für die Fluggesellschaften wurden 15 Milliarden U.S.-Dollar budgetiert. Wer Finanzmittel aus diesem Topf in Anspruch nehmen will, muss unverzüglich unbezahlte Urlaube beenden und bis zumindest Ende März 2021 auf Verhandlungen über Lohnkürzungen verzichten. Auch soll der Stellenabbau temporär nicht möglich sein. Damit will der Kongress verhindern, dass die Staatskredite für Kündigungen von Mitarbeitern zweckentfremdet wird.

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Griechenland will UK-Verkehr nicht kappen

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, darunter auch Österreich, will Griechenland den Flugverkehr mit dem Vereinigten Königreich nicht kappen. Die Regierung verkündete allerdings, dass sämtliche aus UK einreisenden Personen verpflichtend sieben Tage in Quarantäne müssen. Die Dauer der Absonderung wird per 25. Dezember 2020 auf zehn Tage ausgedehnt. Derzeit ist ein „Freitesten“ nicht vorgesehen. Für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich kommend nach Griechenland einreisen wollen, gilt folgendes: Ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, noch am Airport muss ein kostenloser Antigen-Test absolviert werden und im Anschluss muss eine Quarantäne angetreten werden. Während der Absonderung kann das Gesundheitsamt einen PCR-Test anordnen.

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Easyjet übernimmt 22 A320neo später

Der Lowcoster Easyjet wird weitere 22 Maschinen der A320neo-Reihe später als ursprünglich geplant übernehmen. Mit dem Hersteller einigte man sich darauf, dass diese statt zwischen 2022 und 2024 erst in 2027 und 2028 übergeben werden. Billig ist die Angelegenheit für Easyjet nicht, denn Firmenchef Johan Lundgren musste einem Preisaufschlag von 28 Millionen Euro zustimmen. Weiters wird Airbus die Kosten für eventuell steigende Material- und Personalkosten weiterverrechnen. In einer Medienerklärung sagt der CEO des orangefarbenen Billigfliegers, dass diese Lösung Easyjet ermögliche in der unsicheren Zeit die Flottenplanung flexibel zu gestalten.

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Air Greenland verschiebt A330neo-Übernahme

Die Bestellung soll den einzigen Airbus A330-200 ersetzen. Dieser wird hauptsächlich im Verkehr zwischen Kangerlussuaq und Kopenhagen eingesetzt. CH-Aviation.com schreibt, dass Air Greenland den Airbus A330neo in Zukunft auch ab Nuuk und Ilulissat einsetzen will. Derzeit werden die Runways saniert, mit der Fertigstellung wird für das Jahr 2023 gerechnet. Air Greenland wird einen im März dieses Jahres bestellten Airbus A330neo später übernehmen. Ursprünglich hätte die Maschine Ende 2021 ausgeliefert werden sollen. Nun einigte sich der Staatscarrier auf einen neuen Termin: Viertes Quartal 2022.

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Spanien: Drei Norwegian-Töchter melden Gläubigerschutz an

Norwegian meldete nun auch für drei spanische Tochtergesellschaften ein Gläubigerschutzverfahren an. Dabei handelt es sich um Norwegian Air Resources Spain, Red Handling Spain und Red Maintenance Spain. Bei diesen Gesellschaften ist das ab Spanien eingesetzte Personal angestellt. Die zuerst genannte Konzerngesellschaft ist auch Arbeitgeber des fliegenden Personals diverser anderer Bases. Dies sorgte in der Vergangenheit wiederholt für heftige Kritik seitens der Gewerkschaften, denn dem Billigflieger wurde vorgeworfen, dass dieser Schlupflöcher im Arbeitsrecht miteinander kombinieren würde. Eigentümer der drei Firmen ist Norwegian Air Shuttle. Von der Insolvenzanmeldung nicht betroffen ist Norwegian Air Resources Shared Service Centre, das konzerninterne Servicecenter. Der Carrier schreibt, dass die Gewerkschaften, die Mitarbeiter in den drei Gesellschaften vertreten, vorab über die Maßnahme informiert wurden. Nun hat der Konzern ein halbes Jahr Zeit, um mit den Gläubigern zu verhandeln und dem Gericht einen Sanierungsplan vorzulegen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, so könnte das Gericht die drei Gesellschaften auch Bankrott erklären und die Abwicklung anordnen.

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