
Berlin: Kompliziertes Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den VAE
Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich im September 2026 auf eine Anpassung ihres bilateralen Luftverkehrsabkommens verständigt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Fluggesellschaften aus den Emiraten das Recht eingeräumt, einen fünften Landepunkt auf deutschem Bundesgebiet in ihren Flugplan aufzunehmen. Diese Entscheidung ermöglicht prinzipiell die von der Fluggesellschaft Emirates seit vielen Jahren angestrebte Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg an ihr internationales Streckennetz. Allerdings gekoppelt an Restriktionen und Auflagen, die erhebliche operative Grenzen für das künftige Wachstum der Golf-Airlines auf dem deutschen Markt mit sich bringen. Neuregelung der Verkehrsrechte und Einschränkungen für Bestandshäfen Das überarbeitete Abkommen gestattet einer Fluggesellschaft aus den Arabischen Emiraten die Durchführung von insgesamt sieben zusätzlichen wöchentlichen Frequenzen nach Deutschland. Bislang waren die Fluggesellschaften des Golfstaates auf vier deutsche Flughäfen beschränkt – Frankfurt am Main, München, Düsseldorf und Hamburg –, konnten diese Standorte jedoch ohne mengenmäßige Frequenzbeschränkungen anfliegen. Die Gewährung des fünften Landepunktes ist nun an strenge Bedingungen gekoppelt. Wird die neue Option für Berlin genutzt, führt dies nach vorliegenden Informationen zu einer Deckelung des bisherigen Flugangebots an den übrigen deutschen Standorten. Ein weiteres Marktwachstum an den bisherigen vier Bestandsflughäfen wird durch das Abkommen künftig ausgeschlossen. Sollte Emirates die neuen Rechte für den Standort Berlin nutzen, wären Aufstockungen an anderen Standorten vorerst blockiert. Davon betroffen wären beispielsweise eine von der Airline in der Vergangenheit bereits erprobte dritte tägliche Verbindung nach München, eine vierte tägliche Frequenz nach Frankfurt am Main sowie Kapazitätserweiterungen in Hamburg oder Düsseldorf. Der Zuwachs an einem neuen Standort geht somit mit einem Einfrieren








