
Krank im Urlaub: Was Arbeitnehmer in Österreich wissen müssen
Die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel sind für viele Arbeitnehmer eine Gelegenheit, sich von den Strapazen des Berufslebens zu erholen. Doch eine Erkrankung während der wohlverdienten Auszeit kann schnell die Freude trüben. Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn man krank wird? Diese Frage beschäftigt zahlreiche Arbeitnehmer in Österreich. Arbeitsrechtsexperten, wie der ÖGB-Experte Michael Trinko, klären auf und geben wichtige Handlungsempfehlungen. Krankenstand im Urlaub: Rechtliche Grundlagen In Österreich gilt, dass Krankheitstage nicht vom Urlaubskontingent abgezogen werden, sofern der Krankenstand länger als drei Kalendertage dauert und rechtzeitig gemeldet wird. Gemäß § 5 Abs. 2 des Urlaubsgesetzes müssen Arbeitnehmer den Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen über die Krankheit informieren. Zusätzlich ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Michael Trinko erklärt: „Die Tage, an denen man krank ist, werden wieder gutgeschrieben, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist und dies dem Arbeitgeber ordnungsgemäß meldet.“ Die Mitteilung kann schriftlich, etwa per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen, da diese Form der Kommunikation einen Nachweis darstellt. Wichtig ist, sich über betriebsinterne Regelungen zu informieren, da manche Arbeitgeber spezielle Verfahren zur Krankmeldung vorschreiben. Ärztliche Bestätigung: Unerlässlicher Nachweis Eine ärztliche Bescheinigung ist essenziell, um die Krankheit zu belegen und die Rückbuchung der Urlaubstage zu ermöglichen. Arbeitnehmer müssen diese Bestätigung spätestens bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlegen. Für Erkrankungen im Ausland sind zusätzliche Nachweise erforderlich: Neben der ärztlichen Bescheinigung ist eine behördliche Bestätigung notwendig, die die Gültigkeit des ausländischen ärztlichen Zeugnisses bestätigt. Alternativ wird auch ein Nachweis einer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus anerkannt. Keine automatische Verlängerung des








