
Fluggastrechte: Bundesgerichtshof stärkt Passagierrechte bei Flugannullierungen
Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine wegweisende Entscheidung in Sachen Fluggastrechte getroffen, die die Rechte von Passagieren bei Annullierungen von Flügen weiter stärkt. Der Fall, der sich um eine Entschädigung für einen Passagier drehte, der im Sommer 2019 mit Easyjet von Berlin-Tegel nach Düsseldorf fliegen wollte, führte zu einer Klärung der Pflichten von Fluggesellschaften bei der Bereitstellung von Ersatzflügen. Der BGH hob damit ein vorheriges Urteil des Berliner Landgerichts auf, das die Fluggesellschaft von ihrer Verantwortung entbunden hatte. Diese Entscheidung hat nicht nur rechtliche Bedeutung, sondern könnte auch die Handhabung von Flugannullierungen und -verspätungen in der Luftfahrtindustrie nachhaltig beeinflussen. Der Fall: Annullierung und die Ersatzflüge Der Passagier, der ursprünglich mit Easyjet von Berlin-Tegel nach Düsseldorf fliegen wollte, erlebte im Juli 2019 eine unerwartete Wendung: sowohl der Hin- als auch der Rückflug wurden annulliert. Die Airline bot ihm Ersatzflüge an, allerdings ausschließlich eigene Flüge – entweder noch am selben Tag oder an späteren Tagen. Der Passagier entschied sich jedoch, die Bahn zu nehmen, anstatt den angebotenen Ersatzflug zu nutzen. Nachdem der Passagier den Fall an das Fluggastrechteportal Flightright abtrat, zog das Unternehmen die Fluggesellschaft vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Wedding gab der Klage statt, doch das Landgericht wies die Klage in der Berufung ab. Es stützte sich auf die Argumentation der Airline, dass außergewöhnliche Umstände – wie ein Gewitter, das den vorausgehenden Flug verzögert hatte, und ein Nachtflugverbot, das den Rückflug verhinderte – die Annullierung und die verspäteten Ersatzflüge gerechtfertigt hätten. Zudem sei es der Fluggesellschaft nicht zumutbar, den ursprünglichen








