
Reform der europäischen Fluggastrechte im Gesetzgebungsverfahren
Das Europäische Parlament hat weitreichenden Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Luftverkehr in Europa zugestimmt. Mit einer Mehrheit von 646 Stimmen verabschiedeten die Abgeordneten eine Reform der bestehenden Fluggastrechteverordnung. Die neuen Regelungen betreffen fundamentale Aspekte des Buchungs- und Beförderungsprozesses, darunter die kostenlose Sitzplatzreservierung für Familien sowie eine deutliche Verschärfung der Transparenzvorgaben bei der Darstellung von Ticketpreisen. Gleichzeitig wurden nach langwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Entschädigungsansprüche bei Flugverzögerungen im Kern bewahrt. Damit die Reform endgültig in Kraft treten kann, steht lediglich noch die formelle Bestätigung durch die EU-Mitgliedstaaten aus, die in Fachkreisen als reine Formsache gewertet wird. Nach der endgültigen Verabschiedung verbleibt den Luftfahrtunternehmen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten zur flächendeckenden Umsetzung der neuen Vorgaben. Neuerungen bei Sitzplatzvergabe und Preistransparenz Ein zentraler Pfeiler der verabschiedeten Reform betrifft die Abschaffung von versteckten Gebühren bei der Sitzplatzwahl für Familien. Bisher war es gängige Praxis vieler Fluggesellschaften, insbesondere im Segment der Billigflieger, für die Zuweisung nebeneinanderliegender Sitzplätze zusätzliche Entgelte zu verlangen. Unter den neuen gesetzlichen Bedingungen erhalten Eltern das verbriefte Recht, Sitzplätze direkt neben ihren minderjährigen Kindern ohne Aufpreis zu reservieren. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Familien während des Fluges getrennt sitzen oder gezwungen werden, für grundlegende Sicherheits- und Betreuungsbedürfnisse zusätzliche finanzielle Mittel aufzuwenden. Darüber hinaus reagiert der europäische Gesetzgeber auf die zunehmende Kritik an unübersichtlichen Preisstrukturen im Online-Vertrieb. Fluggesellschaften und Ticketportale werden dazu verpflichtet, den tatsächlichen Endpreis eines Fluges von Beginn des Buchungsprozesses an klar und unmissverständlich anzuzeigen. Nachträgliche Aufschläge für zwingend notwendige Bestandteile der Beförderung oder intransparente Servicegebühren werden








