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Schadenersatzklage nach Transportschaden an wertvollen japanischen Kunstwerken

Ein erheblicher Wasserschaden an einer Lieferung historischer japanischer Kunstwerke führt zu einer juristischen Auseinandersetzung vor einem US-amerikanischen Gericht. Die Kunstversicherungsgesellschaft Distinguished Programs nimmt die Fluggesellschaft Alaska Airlines sowie deren Tochtergesellschaft Hawaiian Airlines auf Schadenersatz in Höhe von über 521.900 US-Dollar in Anspruch. Anlass der Klage ist die Beschädigung von elf Originalgemälden auf Papier, die während eines Zwischenstopps auf dem internationalen Flughafen von Honolulu bei Starkregen durchnässt wurden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Haftungsverhältnisse und Frachtabwicklungen beim Transport hochempfindlicher Güter im internationalen Luftverkehr. Ablauf des Frachttransports und Schadenseintritt in Honolulu Der Vorfall ereignete sich am 18. März 2026 im Rahmen einer mehrstufigen Transportkette von Japan in die USA. Die Fracht, bestehend aus elf papierenen Kunstwerken, trat ihren Flug auf dem internationalen Flughafen Kansai nahe Osaka an. Bestimmungsort der Lieferung war der Antiquitätenhändler Naga Antiques in New York, der seit 1971 auf den Import und Handel mit historischen japanischen Möbelschriften, Stellschirmen und Gemälden spezialisiert ist. Die Route führte zunächst mit einem Airbus A330-200 der Hawaiian Airlines zum internationalen Flughafen Honolulu im Bundesstaat Hawaii. Dort war ein Umladen der Fracht in eine baugleiche Maschine desselben Typs vorgesehen, um den Weiterflug zum John F. Kennedy International Airport in New York durchzuführen. Hawaiian Airlines gehört nach einer Übernahme vollumfänglich zur Unternehmensgruppe von Alaska Airlines. Während des Entladevorgangs und des Abfertigungsprozesses auf dem Rollfeld in Honolulu zogen schwere Regenfälle über die Inselgruppe hinweg. Aus Aufzeichnungen des National Weather Service geht hervor, dass Hawaii im Zeitraum zwischen dem 10. März und dem 24. März 2026

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Schweres Flugunglück am Flughafen Miami fordert mehrere Todesopfer

Ein Frachtflugzeug vom Typ Boeing 767-300F schoss am 6. September 2026 bei der Landung auf dem internationalen Flughafen Miami über die Landebahn hinaus. Nach dem Verlassen der Piste geriet die Maschine in Brand und kollidierte mit mehreren Fahrzeugen. Bei dem Zwischenfall kamen mindestens fünf Menschen ums Leben, weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Unfall führte zu erheblichen Einschränkungen im internationalen Flugverkehr, Rettungskräfte und Ermittlungsbehörden leiteten umgehend einen Großeinsatz sowie Untersuchungen zur Klärung der Unfallursache ein. Unfallablauf und Einsatz der Rettungskräfte Die betroffene Maschine mit dem Kennzeichen N1997A befand sich auf dem Flug 7598, der vom internationalen Flughafen Luis Muñoz Marín in San Juan, Puerto Rico, ausging. Der Abflug erfolgte pünktlich um 11.42 Uhr Ortszeit. Nach einem rund zweistündigen Flug setzte das Flugzeug um 13.54 Uhr auf der Landebahn 30 in Miami auf. Aus Aufzeichnungen des Flugfunks geht hervor, dass die Besatzung im Vorfeld der Landung keine technischen Probleme oder Notsignale an die Luftverkehrskontrolle meldete. Telemetriedaten weisen jedoch darauf hin, dass die Maschine mit einer Geschwindigkeit von knapp 200 Meilen pro Stunde, was etwa 173 Knoten entspricht, auf der Piste aufsetzte. Die reguläre Anflug- und Landegeschwindigkeit für eine Frachtmaschine dieses Typs liegt üblicherweise zwischen 135 und 140 Knoten. Beim Erreichen des Bahnendes wies das Flugzeug noch eine Restgeschwindigkeit von rund 112 Knoten auf, woraufhin es über das Ende der Start- und Landebahn hinausschoss. Im Anschluss an das Hinausschießen geriet die Frachtmaschine in Brand und stieß im Umfeld des Flughafengeländes mit mehreren Fahrzeugen zusammen. Die Feuerwehr von Miami-Dade rückte mit

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Europäische Justiz entscheidet im Dauerstreit um deutsche staatliche Beihilfen für den Luftverkehrsmarkt

Der jahrelange juristische Streit um die milliardenschweren staatlichen Corona-Stabilisierungsmassnahmen zugunsten der Deutschen Lufthansa AG hat ein weiteres Kapitel auf europäischer Ebene abgeschlossen. Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der irischen Fluggesellschaft Ryanair als offensichtlich unzulässig verworfen. Mit dem Beschluss vom 2. September 2026 wiesen die Luxemburger Richter das Begehren des Konkurrenten ab, die Europäische Kommission per Vorbefehl zu einer vorläufigen Rückforderung oder Aussetzung der staatlichen Unterstützungsleistungen aus dem Jahr 2020 zu zwingen. Die Entscheidung unterstreicht die verfahrensrechtlichen Grenzen privater Wettbewerber gegenüber den Ermessensentscheidungen der Brüsseler Wettbewerbsbehörde und beleuchtet die komplexen Nachwirkungen staatlicher Markteingriffe während der weltweiten Gesundheitskrise. Vorgeschichte der staatlichen Rekapitalisierung Im Juni 2020, auf dem Höhepunkt der weltweiten Reisebeschränkungen und des daraus resultierenden Einbruchs im internationalen Flugverkehr, beantragte die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission die Genehmigung für ein umfangreiches Stabilisierungspaket zugunsten des Lufthansa-Konzerns. Das Gesamtvolumen belief sich auf sechs Milliarden Euro und beinhaltete eine direkte Eigenkapitalbeteiligung sowie zwei stille Beteiligungen zur Sicherung der Liquidität und Fortführung des Flugbetriebs. Die Europäische Kommission genehmigte diese Beihilfe am 25. Juni 2020 auf Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Die Brüsseler Behörde begründete diesen Schritt damit, dass die Maßnahme erforderlich gewesen sei, um eine beträchtliche Störung des deutschen Wirtschaftslebens abzuwenden. Die Wettbewerber Ryanair und Condor sahen in der Bewilligung der staatlichen Gelder eine Verzerrung des Binnenmarktes und fochten die Genehmigung gerichtlich an. Dies führte zu einer Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen hinweg. Rückblick auf die bisherigen Gerichtsentscheidungen Am 10. Mai 2023 erzielten

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Schlichtungsverfahren und Mediation zwischen Lufthansa und der Vereinigung Cockpit

Die Deutsche Lufthansa und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit haben in Seeheim offizielle Verhandlungen zur Beilegung ihrer langwierigen Tarifkonflikte aufgenommen. Unter der Leitung der ehemaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und Roland Koch nehmen die Parteien eine doppelte Verhandlungsstruktur aus Schlichtung und Mediation in Anspruch. Ziel des Verfahrens ist es, sowohl die festgefahrenen Fragen der Betriebsrenten und Vergütungsstrukturen als auch grundlegende Perspektivfragen zur künftigen Flottengröße der Kernmarke Lufthansa und der Frachtsparte Lufthansa Cargo zu klären. Nach einer Welle von Arbeitskampfmaßnahmen im Frühjahr 2026, die den Konzern erheblich belasteten, haben sich beide Seiten auf ein mehrstufiges Verfahren verständigt. Das Gesamtverfahren soll bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein, um eine langfristige Befriedung der Arbeitsbeziehungen zu erreichen. Vorgeschichte und Arbeitskampfmaßnahmen im Frühjahr 2026 Der aktuellen Verhandlungsphase ging eine erhebliche Verschärfung des Tarifkonflikts voraus. Im Frühjahr 2026 legten Piloten sowie das Kabinenpersonal im Rahmen von Streikmaßnahmen der Vereinigung Cockpit und der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation den Flugbetrieb über fünf aufeinanderfolgende Tage hinweg in weiten Teilen lahm. Die Streiks fielen zeitlich mit den Veranstaltungen zum hundertjährigen Bestehen der Traditionsmarke zusammen und führten zu umfangreichen Flugausfällen sowie wirtschaftlichen Einbußen für das Unternehmen. Die Konzernführung reagierte mit scharfer Kritik auf die Arbeitskämpfe. Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Karl-Ludwig Kley warf den Gewerkschaften vor, Partikularinteressen über die Belange der Sozialpartnerschaft zu stellen. Der Konflikt entzündete sich im Kern an den Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung und den Übergangsversorgungen, die aus Sicht des Managements angesichts gestiegener Kosten und veränderter Marktbedingungen angepasst werden müssen. Die Pilotenseite beharrte hingegen auf dem Erhalt bestehender Besitzstände und forderte Zusagen

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Rückgang am Flughafen München im ersten Halbjahr 2026

Der Flughafen München hat in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 einen spürbaren Rückgang sowohl bei den Flugbewegungen als auch bei den Passagierzahlen verzeichnet. Wie aus den aktuellen Erhebungen des Bayerischen Landesamts für Statistik hervorgeht, sank die Zahl der Starts und Landungen am zweitgrößten deutschen Luftfahrt-Drehkreuz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,2 Prozent auf insgesamt 144.234 Bewegungen. Parallel dazu ging das Passagieraufkommen um 4,2 Prozent auf 18,9 Millionen Fluggäste zurück. Mit dieser Entwicklung schneidet der Münchner Flughafen im Branchenvergleich schwächer ab als der deutsche Durchschnitt und hinkt dem europäischen Gesamttrend hinterher. Während internationale Einflüsse wie geopolitische Konflikte und schwankende Treibstoffkosten die gesamte Zivilluftfahrt belasten, wirken sich standortspezifische Kostenstrukturen und die staatlichen Abgaben in Deutschland besonders deutlich auf die Frequenzen an den großen Drehkreuzen aus. Differenzierte Entwicklung der bayerischen Verkehrsflughäfen Die vom Statistischen Landesamt in Fürth veröffentlichten Daten verdeutlichen eine zweigeteilte Entwicklung innerhalb Bayerns. Während der Großflughafen in München Einbußen hinnehmen musste, verzeichneten die beiden kleineren regionalen Verkehrsflughäfen in Nürnberg und Memmingen deutliche Zuwächse. Der Flughafen Nürnberg zählte im ersten Halbjahr 2026 rund zwei Millionen Passagiere, was einem Anstieg von 6,3 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2025 entspricht. Der Allgäu Airport in Memmingen steigerte seine Passagierzahl um 7,8 Prozent auf 1,8 Millionen Fluggäste. Diese gegenläufige Dynamik lässt sich primär auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Standorte zurückführen. Während der Flughafen München als klassisches Drehkreuz stark vom Umsteigerverkehr, Langstreckenverbindungen und dem Angebot von Netzfluggesellschaften abhängt, profitieren Nürnberg und Memmingen in hohem Maße von Direktverbindungen europäischer Low-Cost-Anbieter und dem Urlaubsreiseverkehr. Das Landesamt

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ANA Holdings bestellt acht weitere Embraer E190-E2

Der japanische Luftfahrtkonzern ANA Holdings Inc. hat einen festen Auftrag über acht Regionalflugzeuge des Typs Embraer E190-E2 unterzeichnet. Damit bringt die Muttergesellschaft der All Nippon Airways und der Billigfluggesellschaft Peach Aviation eine bereits im Juli 2026 angekündigte Kaufentscheidung auf den Weg. Der Vertrag baut auf einer ersten Festbestellung von 15 Einheiten aus dem Jahr 2025 auf und erhöht den Gesamtauftrag von ANA HD auf nunmehr 23 Maschinen dieses Typs. Zudem hält der japanische Konzern Optionen für fünf weitere Flugzeuge der E2-Familie. Die Auslieferung der ersten Maschinen soll im Jahr 2028 anlaufen. Koji Shibata, Präsident und Vorstandsvorsitzender von ANA Holdings, begründet den Schritt mit dem Vorhaben, das regionale Streckennetz in Japan anzupassen und die operativen Betriebskosten auf schwächer ausgelasteten Inlandsrouten zu senken. Der brasilianische Flugzeugbauer Embraer, dessen E-Jets seit 2009 in Japan im Einsatz sind, baut mit diesem Geschäft seine Marktpräsenz im asiatisch-pazifischen Raum aus. In diesem Marktsegment steht der Hersteller in direkter Konkurrenz zu den kleineren Mustern der Airbus-A220-Familie. Die Entscheidung für das Flugzeugmuster reflektiert einen Strukturwandel im japanischen Luftverkehrsmarkt. Angesichts einer alternden Bevölkerung und sinkender Passagierzahlen auf Nebenstrecken setzen japanische Fluggesellschaften vermehrt auf kleineres Fluggerät unterhalb von 150 Sitzplätzen, um Frequenzen zwischen regionalen Flughäfen und den großen Drehkreuzen Tokio-Haneda und Tokio-Narita wirtschaftlich aufrechtzuerhalten. Das Modell E190-E2 soll auf diesen Routen ältere Flugzeuge ersetzen und flexiblere Kapazitätsanpassungen ermöglichen. Branchenbeobachter verweisen jedoch darauf, dass der späte Auslieferungsbeginn ab 2028 Risiken für die Kapazitätsplanung von ANA birgt. Verzögerungen in den globalen Lieferketten für Triebwerke und Flugzeugkomponenten haben die Luftfahrtbranche in den vergangenen

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SpiceJet plant eine verdreifachte Betriebskapazität trotz anhaltender Finanzprobleme

Die indische Low-Cost-Fluggesellschaft SpiceJet hat Vereinbarungen über das Leasing von 20 zusätzlichen Flugzeugen abgeschlossen, um ihre stark geschrumpfte Betriebsflotte im Hinblick auf den bevorstehenden Winterflugplan erheblich auszuweiten. Die Fluggesellschaft befindet sich seit längerer Zeit in einer wirtschaftlich angespannten Lage und betreibt nach juristischen Auseinandersetzungen mit Leasinggebern sowie ausfallenden Wartungsarbeiten derzeit nur noch 11 aktive Flugzeuge. Durch die geplante schrittweise Übernahme von 15 Boeing- und fünf Airbus-Maschinen zwischen Mitte Oktober 2026 und Mitte November 2026 beabsichtigt das Unternehmen, seine aktive Flotte auf etwa 31 Flugzeuge aufzustocken. Damit soll das tägliche Flugangebot auf rund 200 Verbindungen gesteigert werden, um die erhöhte Nachfrage rund um das indische Durga-Puja-Fest und die darauf folgenden Wintermonate zu bedienen. Aufnahme von Boeing- und Airbus-Flugzeugen über Wet- und Damp-Lease-Modelle Für die Aufstockung der Transportkapazitäten nutzt SpiceJet eine Kombination aus Wet-Lease- und Damp-Lease-Verträgen. Während beim klassischen Wet-Lease das verleasende Unternehmen neben dem Fluggerät auch das gesamte Flug- und Kabinenpersonal, die Instandhaltung sowie die Versicherung bereitstellt, stellt SpiceJet bei den Damp-Lease-Abmachungen das eigene Kabinenpersonal, während Piloten und Wartungsleistungen vom Partner übernommen werden. Diese Pachtformen erlauben es Luftfahrtunternehmen, innerhalb kurzer Zeiträume zusätzliche Sitze am Markt anzubieten, ohne langwierige Kauf- oder klassische Dry-Lease-Prozesse durchlaufen zu müssen. Ein zeitaufwendiges Anwerben und Schulen von Flugkapitänen oder Technikern entfällt in der Anlaufphase weitgehend. Allerdings sind solche Übergangsmodelle typischerweise mit höheren laufenden Betriebskosten pro Flugstunde verbunden als der Einsatz eigener Flugzeuge oder langfristig angemieteter Maschinen. In der Luftfahrtbranche werden Wet- und Damp-Lease-Verträge vor allem eingesetzt, um saisonale Nachfragespitzen abzufangen oder Engpässe durch unverhofft ausfallende Maschinen zu

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Verhandlungen über die Gründung einer neuen staatlichen Fluggesellschaft in Namibia

Die Regierung der Republik Namibia führt derzeit Sondierungsgespräche mit der ostafrikanischen Fluggesellschaft Ethiopian Airlines sowie mit lokalen Akteuren der Luftfahrtbranche über die künftige Struktur der geplanten staatlichen Fluggesellschaft Namibia Air. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten und Verkehr in Windhoek stellte in einer offiziellen Erklärung klar, dass sich die Verhandlungen derzeit in einer rein analytischen Phase befinden und bislang keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingebracht wurden. Ziel der Gespräche ist die Evaluierung eines tragfähigen Betriebsmodells, das Fehler der Vergangenheit vermeiden soll. Im August 2026 erreichte das Nachfolgeunternehmen der 2021 liquidierten Air Namibia einen wichtigen regulatorischen Schritt, indem die nationale Transportkommission die Lizenzen für den Linien- und Chartermarkt erteilte. Eine endgültige Inbetriebnahme hängt von verbleibenden Zertifizierungsschritten und der Finanzierungsstruktur ab. Diskussionen um vertrauliche Unterlagen und das Betriebsmodell Auslöser für die Klarstellung der Regierung war die Veröffentlichung eines internen Dokuments durch die namibische Zeitung Windhoek Observer. Der Bericht bezog sich auf Beratungen zwischen einer namibischen Delegation und Vertretern von Ethiopian Airlines, die am 21. August 2026 und am 22. August 2026 in Addis Abeba stattfanden. Das Verkehrsministerium in Windhoek distanzierte sich von der Veröffentlichung und betonte, dass der Bericht kein offizielles Arbeitspapier oder eine beschlossene Regierungslinie darstelle. Entsprechende Darstellungen über bereits getroffene Vereinbarungen seien irreführend. Nach den Berichten der Lokalzeitung soll Ethiopian Airlines ein operatives Konzept vorgeschlagen haben, das auf dem Einsatz von Turboprop-Maschinen des Typs ATR 72-600 basiert. Zudem umfasste der Diskussionsrahmen technische Unterstützung, die Ausbildung von Personal, Wartungsdienstleistungen sowie Hilfe bei der Flugzeugbeschaffung. Ein Managementvertrag zur Unterstützung beim Aufbau der Namibia Air stand

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Boeing begleicht eine FAA-Geldstrafe

Der US-amerikanische Flugzeugbauer Boeing hat eine Strafzahlung in Höhe von 3,1 Millionen US-Dollar an die nationale Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) geleistet. Die Zahlung erfolgte bereits im Januar 2026, wurde jedoch erst Monate später durch Informationen der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt. Hintergrund der Zivilstrafe sind festgestellte Verstöße gegen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften. Darunter fallen Vorfälle im Zusammenhang mit dem Abplatzen eines Türstopfens an einer Boeing 737 Max 9 der Alaska Airlines im Januar 2024 sowie Mängel bei der betriebsinternen Qualitätskontrolle und der Unabhängigkeit von Prüfpersonal. Hintergründe der Ermittlungen und behördliche Feststellungen Die Höhe der verhängten Strafe entspricht dem gesetzlich zulässigen Höchstmaß für zivilrechtliche Geldbußen in den betroffenen Einzelpunkten. Bereits im September 2025 hatte die FAA den entsprechenden Strafantrag formuliert, nachdem umfassende Überprüfungen in den Produktionsstätten des Konzerns sowie beim Zulieferer Spirit AeroSystems Mängel im Qualitätsmanagement offenbart hatten. Die Ermittler stellten unter anderem fest, dass im Zeitraum zwischen September 2023 und Februar 2024 Komponenten nicht ordnungsgemäß montiert worden waren. Zudem wurden Fälle dokumentiert, in denen Flugzeuge der Behörde zur Zertifizierung vorgelegt wurden, obwohl Prüfer Bedenken hinsichtlich der Lufttüchtigkeit geäußert hatten. Nach Berichten der FAA kam es vereinzelt zur Einflussnahme auf Inspektoren, um Liefertermine einzuhalten. Gerichtliche Entscheidungen zu Vorstandsverantwortung und Aktionärsklagen Parallel zu den behördlichen Sanktionen befassten sich US-Gerichte mit Zivilklagen von Investoren. Aktionäre hatten Führungskräften des Unternehmens vorgeworfen, Warnungen zu Sicherheitsrisiken vernachlässigt und dadurch Vermögensschäden verursacht zu haben. Ein zuständiges Gericht wies diese Aktionärsklage ab. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass den Führungskräften keine nachweisbare rechtliche Pflichtverletzung im Sinne des Aktienrechts zur

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Anpassungen und Streckenstreichungen im internationalen Langstreckennetz von Air Canada

Die kanadische Fluggesellschaft Air Canada nimmt im weltweiten Luftverkehrsmarkt eine zentrale Rolle für die Anbindung Nordamerikas an Europa, Asien, Afrika und den Nahen Osten ein. Nach aktuellen Datenerhebungen führt das Star-Alliance-Mitglied im Jahr 2026 durchschnittlich 54 Langstreckenabflüge pro Tag durch. Hinter diesem Mittelwert verbergen sich jedoch erhebliche saisonale Schwankungen. Während die Zahl der täglichen Verbindungen im Winter auf 32 Abflüge sinkt, steigt sie in den Sommermonaten auf bis zu 71 tägliche Starts an. Trotz regelmäßiger Ankündigungen neuer Routen unterliegt das internationale Streckennetz der Airline einer kontinuierlichen Bereinigung. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen, geopolitische Spannungen und veränderte Nachfragestrukturen zwangen die Unternehmensführung in den vergangenen zehn Jahren dazu, eine Reihe von Verlustbringenden oder unrentablen Langstreckenverbindungen dauerhaft einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. Konsolidierung des europäischen Streckennetzes und die Rolle der Tochtergesellschaft Rouge In der Dekade zwischen 2016 und 2026 hat Air Canada die Bedienung von insgesamt neun europäischen Flughäfen eingestellt. Einen wesentlichen Teil dieser Routen betrieb die Fluggesellschaft über ihre Tochtergesellschaft Air Canada Rouge. Diese Sparte wurde gezielt für Destinationen mit hohem Freizeitverkehr sowie für Strecken eingesetzt, auf denen Besuche von Freunden und Verwandten das Passagieraufkommen dominieren. Aufgrund des niedrigeren Ertragsniveaus in diesen Segmenten kamen vorrangig Flugzeuge des Typs Boeing 767-300ER zum Einsatz. Mittlerweile nutzt Air Canada die verbliebenen Maschinen dieses Typs ausschließlich für reine Frachtflüge. Zu den gestrichenen Europa-Routen gehört unter anderem die Verbindung von Toronto-Pearson nach Istanbul, die bis 2017 im Hauptlinienbetrieb bedient wurde. Obwohl Air Canada eine spätere Rückkehr in die Türkei in Aussicht stellte, haben inzwischen Mitbewerber wie Air Transat Marktanteile auf dieser

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