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Deutsche Bahn verteuert Sitzplatzreservierungen

Die Deutsche Bahn AG bittet nun Fahrgäste, die eine Sitzplatzreservierung wünschen, abermals stärker zur Kasse. In der zweiten Klasse fallen nun 4,90 Euro an und in der ersten Klasse verlangt das staatliche Eisenbahnunternehmen gar 5,90 Euro.  Bislang haben viele Passagiere die Sparpreise in der ersten Klasse gebucht, da Sitzplatzreservierungen bereits inkludiert waren. Seit Sonntag, den 11. Juni 2023, ist das nun auch Geschichte, denn analog zur zweiten Klasse sind nun auch in der ersten Wagenklasse in den Spartarifen keine Reservierungen mehr inklusive.  Ebenso bittet die Deutsche Bahn AG Familien stärker zur Kasse, denn die so genannten Familien-Reservierungen verteuert man um 80 Cent auf 9,80 Euro pro Buchung. Abgeschafft wurden hingegen die Sitzplatz-Abos. Bislang konnten zum Preis von 41,40 Euro 46 Sitzplatzreservierungen, die binnen 31 Tagen zu konsumieren waren, erworben werden. Unternehmensangaben nach stellt man dieses Produkt ein, da es angeblich nur sehr schwach nachgefragt war.  Hinsichtlich Sitzplatzreservierungen geht die private Eisenbahngesellschaft Westbahn, die in Deutschland unter zwischen Salzburg und München aktiv ist, einen anderen Weg. Erst kürzlich gab das Unternehmen bekannt, dass bei allen über das Internet gekauften Fahrscheine eine Reservierung ohne Aufpreis inkludiert ist. 

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Langstrecke: Austrian Airlines startet neues Catering-Konzept

Ab Mitte Juni 2023 will Austrian Airlines unter dem Subbrand „Tastefully Austrian“ ein überarbeitetes Catering-Konzept an Bord der Langstreckenflüge anbieten. Auf der Kurz- und Mittelstrecke bleibt es beim Paid-Catering, wobei der Umfang der Speisekarte seit der erstmaligen Einführung mittlerweile stark geschrumpft ist. Chief Commercial Officer Michael Trestl verspricht, dass das kulinarische Angebot sowie die Präsentation der Speisen und Getränke an Bord der Langstreckenflüge verbessert werden sollen. „Wir möchten unseren Gästen ein fliegendes Stück Österreich bieten – ein kulinarisches Erlebnis auf die österreichische Art“, so der Manager. Das Konzept ermöglicht den Passagieren mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Flexibilität, um ihre Mahlzeiten an Bord nach ihren persönlichen Vorlieben anzupassen, verspricht Austrian Airlines. Zudem wurde bereits im April der Flying Chef wiedereingeführt. Die „fliegenden Köche“ sind Angestellte des Cateringbetriebs Do&Co und wurden mit Beginn der Corona-Pandemie temporär abgeschafft. Neu will man auch eine Art „Kaffeehausservice“ an Bord der Langstreckenflüge anbieten. In der Business Class erwarten die Gäste einige Neurungen, darunter ein Bar Snack zum Welcome Drink oder die Erweiterung des Angebots um eine Suppe.Darüber hinaus können die Passagiere zwischen zwei internationalen Hauptgerichten wählen und zusätzlich ein österreichisches Signature Dish genießen. Neu ist auch der Wiener Kaffeehausservice, der in die Kabine gebracht wird. Die Gäste können sich auf eine Vielfalt von Kaffees freuen, die direkt vor ihnen zubereitet und gemeinsam mit dem Dessert serviert werden. Zudem wird ein separater Käsewagen mit Digestivangebot in der Kabine präsentiert. Auch in der Premium Economy und der Economy Class wird es Neuerungen auf den Langstreckendestinationen geben. Dies umfasst neue Rezepte

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Grüne und Aviation Reset fordern Dividenden-Stopp für FWAG-Großaktionär

Börsennotierte Aktiengesellschaften können sich ihre Aktionäre zumeist nicht selbst aussuchen. So ziemlich jeder kann am Handel mit Anteilsscheinen teilnehmen und im Falle von Dividenden auch von diesen profitieren. Dies hat sich scheinbar noch nicht vollständig bis zu den Grünen und Flughafengegnern herumgesprochen. Hintergrund ist, dass die Flughafen Wien AG in den nächsten Tagen eine Dividende von 0,77 Euro je Aktie an die Aktionäre ausbezahlen wird. Für den Investor-Trust auf den Cayman Islands, der über eine Holdinggesellschaft in Luxemburg 36.434.021 Aktien (43,37% des Gesamtbestands) besitzt, entspricht dies einer Dividende von rund 28 Millionen Euro. Dieser Umstand ist Niederösterreichs Grünen aber ein Dorn im Auge. Man beruft sich darauf, dass Wirtschaftsminister Martin Kocher in der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen nicht explizit ausschließen konnten, „dass die Dividenden zur Finanzierung des russischen Kriegs gegen die Ukraine verwendet werden könnten“. Nun fordern die Grünen, deren Leonore Gewessler ohnehin kaum eine Gelegenheit auslässt, um gegen die Luftfahrt zu poltern, jedoch selbst Stammkundin bei „Bedarfsluftfahrtunternehmen“ ist, dass „die Finanzmarktaufsicht der Bank die Auszahlung an den Investor verbietet, bis die Identitäten der Hintermänner und -frauen zweifelsfrei geklärt und das Risiko einer Kriegsfinanzierung sicher ausgeschlossen ist“. „Angesichts des immensen Leids, das der russische Angriffskrieg der ukrainischen Bevölkerung zufügt, und der Bedrohung der Unterwanderung unseres Systems durch den Erwerb von Beteiligungen an kritischen Infrastrukturen wie dem Flughafen Wien, haben wir die FMA aufgefordert, umgehend einzugreifen und einen Dividenden-Auszahlungsstopp an den Investor zu verhängen. Kein Euro darf österreichische Banken verlassen, bis nachgewiesen wurde, dass es sich um ein legitimes Investment handelt“, so

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Eisenbahn: Das sind die neue Fahrgastrechte

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte informiert über die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (VO 2021/782). Diese tritt am 7. Juni in Kraft und bringt als eine wesentliche Änderung „außergewöhnliche Umstände“, bei denen das Bahnunternehmen keine Verspätungsentschädigung mehr ausbezahlen muss. „Die Neufassung der Verordnung bringt neben einigen Verbesserungen auch Neuerungen im Bereich der Entschädigung für Verspätungen, die aus Fahrgastsicht Verschlechterungen darstellen. Die Regelungen zu Durchgangsfahrkarten bleiben weiterhin komplex“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF. Verbesserungen: Entschädigungen bei Verspätungen – Das ändert sich: Was gleich bleibt: Erreicht ein Zug einen Bahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung, steht dem Fahrgast bei einem Einzelfahrschein eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich diese Entschädigung auf 50 Prozent der Ticketkosten. Auf den Grund für die Verspätung kam es bisher nicht an. Dies ändert sich mit 7. Juni 2023. Was sich ändert: In der neuen EU-Verordnung werden zahlreiche Ausnahmegründe aufgezählt, bei denen die Verpflichtung zur Entschädigung entfällt. Das Eisenbahnunternehmen muss jedoch nachweisen, dass die jeweils erlittene Verspätung, der Zugausfall und der verpasste Anschluss eine direkte Folge eines der folgenden Szenarien war und das Bahnunternehmen die Folgen trotz gebotener Vorsicht nicht vermeiden konnte: Da die EU-Verordnung keine genaueren Definitionen vornimmt, könnten unterschiedliche Auslegungen künftig noch zu Diskussionen führen. „Die APF verfügt aus dem Flugbereich über langjährige Erfahrung mit außergewöhnlichen Umständen. Wir befürchten, dass die Bahnunternehmen die neuen Szenarien eher eng auslegen werden und somit zukünftig in vielen Fällen die Entschädigung

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Immobilienfirma zieht Insolvenzantrag gegen Spicejet zurück

Ein gegen die indische Billigfluggesellschaft Spicejet eingebrachter Insolvenzantrag wurde aufgrund einer Einigung wieder zurückgezogen. Das Immobilienunternehmen Acres Buildwell hatte zuvor das genannte Rechtsmittel bei Gericht eingebracht. Die Angelegenheit geht bis in den September 2022 zurück, denn aufgrund eines Streits um offene Zahlungen in der Höhe von rund 394.000 U.S.-Dollar brachte Acres Buildwell einen Insolvenzantrag gegen Spicejet ein. Laut einem indischen Medienbericht konnte nun aber eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, so dass der Antrag zurückgezogen wurde. Gegen Spicejet liegen noch weitere Insolvenzanträge vor. Beispielsweise seitens eines Leasingunternehmens und eines Unternehmens, das Triebwerke vermietet. Gegen beide Rechtsmittel setzt sich Spicejet zur Wehr und betont in einer Stellungnahme, dass man die betroffenen Flugzeuge bzw. Triebwerke bereits zurückgegeben habe. Man verhandle über außergerichtliche Einigungen.

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Münster/Osnabrück: APS eröffnet Deutschlands ersten airlineunabhängigen Paintshop

Der Flughafen Münster/Osnabrück kann sich über die Neuansiedelung eines auf Lackierarbeiten spezialisierten Betriebs freuen. Dieser hat im Hangar 5 seine Tätigkeit aufgenommen und kann Maschinen bis zur Größenklasse Airbus A321/Boeing 737 neue Liveries verpassen.  Auf einer rund 2.000 Quadratmeter großen Hangarfläche ist nun mit APS Altitude Paint Services ein auf Flugzeuge spezialisierter Lackierbetrieb am Flughafen Münster/Osnabrück aktiv. Angeboten werden sämtliche Dienstleistungen, die auch mitbewerbende Paintshops, die an anderen Airports tätig sind, anbieten. Beispielsweise zählen dazu die Entfernung der alten Livery, Anbringung einer neuen Grundierung sowie des Farbenkleids, das der Auftraggeber wünscht.  Dabei kommen auch neue Techniken, wie aerodynamische und treibstoffsparende Oberflächen für Flugzeuge, zum Einsatz. APS investierte in den Umbau des Hangars mehr als eine Million Euro und schaffte 15 hochqualifizierte Arbeitsplätze am Standort FMO. Der Flughafen Münster/Osnabrück wird damit zum Standort des einzigen unabhängigen Flugzeuglackierbetriebs in Deutschland.  Bislang werden Flugzeuge aufgrund mangelnder Betriebe dieser Art ins Ausland, vornehmlich nach Asien zum Lackieren geflogen. Ein Lackierauftrag dauert von der Ankunft des Flugzeugs in den alten Farben bis zum Abflug in den neuen Farben etwa eine Woche. APS wurde 2015 gegründet und hat neben dem FMO einen weiteren Standort in Montpellier in Frankreich. Zu den Kunden zählen internationale Leasingfirmen und Fluggesellschaften. 

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Southwind darf nicht mehr mit 737-Max nach Russland fliegen

Der türkischen Fluggesellschaft Southwind Airlines, die ursprünglich explizit für den Flugverkehr zwischen der Türkei und Russland gegründet wurde, ist es nun untersagt mit ihren Maschinen des Typs Boeing 737-Max in die Russische Föderation zu fliegen. Der Bann wurde aber nicht von russischen Behörden ausgesprochen, sondern von jenen der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Herstellerland des betroffenen Musters. Southwind versucht nun betroffene Passagiere nach Möglichkeit auf andere Airlines, vorwiegend russische Carrier, umzubuchen. Laut einem Bericht der russischen Tageszeitung „Izvestia“ sollen die USA nicht in der Lage sein das Fliegen zwischen den beiden Staaten direkt zu verbieten. Allerdings wäre der Türkei auf diplomatischem Weg gedroht worden, dass Sanktionen gegen Southwind Airlines verhängt werden bzw. die betroffenenen Boeing 737-Max auf die Liste der sanktionierten Vermögenswerte gesetzt wird, so dass dieser in Partnerstaaten die Pfändung drohen könnte. Southwind Airlines ist ein formell in der Türkei ansässiger Ableger der russischen Northwind Airlines. Dieses Unternehmen ist unter anderem amerikanischen und europäischen Politikern von Anfang an ein Dorn im Auge, da vorgeworfen wird, dass der Carrier zur Umgehung der gegen Russland praktizierten Sanktionen gegründet wurde. Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass Southwind bei der Einflottung ihrer vier Boeing 737-Max-8 so einiges an Gegenwind am Hals hat. Derzeit ist nur die TC-GRM kommerziell eingesetzt worden, jedoch flog diese seit einiger Zeit nicht mehr. Die TC-GRK sitzt seit dem Tankstopp des Auslieferungsfluges in Keflavik fest. Die TC-GRO wurde zuletzt Anfang dieses Monats zwischen der Türkei und Russland eingesetzt. Selbiges gilt auch für die TC-GRJ. Southwind setzt seither Maschinen

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EuGH: Repatriierungsflüge sind keine Ersatzbeförderung

Zu Beginn der Corona-Pandemie haben viele Airlines ihre Flugbetriebe stark eingeschränkt bzw. sogar eingestellt. Zum Teil, weil seitens einiger Regierungen generelle Verbote angeordnet wurden, aber überwiegend hatte es wirtschaftliche Gründe. Der EuGH entschied nun, dass von Regierungen organisierte Repatriierungsflüge keine Ersatzbeförderung im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellen. Die österreichische Bundesregierung setzte im März 2020 besonders auf den Faktor Angst, um einschränkende Maßnahmen wie Lockdowns und Einreisesperren durchsetzen zu können. Der Flugverkehr kam nahezu vollständig zu Erliegen, denn nur wenige Carrier hielten die Passagierflüge von/nach Österreich aufrecht. Austrian Airlines, Lauda und Wizz Air sagten von/nach Österreich alle planmäßigen Flüge ab. Die Folge daraus: Tausende Fluggäste sind an den verschiedensten Orten der Welt gestrandet. Unter anderem aus diesem Grund wurden spezielle Rückholerflüge, die von Lauda, Austrian Airlines und Level Europe durchgeführt wurden, organisiert. Diese waren aber nicht kostenfrei, sondern die Betroffenen hatten einen Kostenbeitrag zu leisten. Dieser war auch nicht gerade billig, jedoch gab es kaum eine Alternative. Mit einem Fall hatte sich der Europäische Gerichtshof zu befassen. Die Vorgeschichte: Ein Ehepaar fliegt im März 2020 im Rahmen einer Pauschalreise von Wien nach Mauritius. Der Rückflug für den 20. März muss jedoch aufgrund der durch die österreichische Bundesregierung verhängten Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie annulliert werden. Eine alternative Beförderung scheidet aus, da der kommerzielle Flugverkehr nach Österreich generell eingestellt wurde. Das Reisebüro des Ehepaars verweist dieses schließlich auf einen von der Republik Österreich organisierten Repatriierungsflug. Die Fluggäste registrieren sich in der Folge auf der Homepage des Außenministeriums und werden nach Wien befördert,

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Getjet flottet drei weitere Airbus A320 ein

Das auf ACMI-und Charterdienstleistungen spezialisierte Luftfahrtunternehmen Getjet Airlines hat kurz vor dem Beginn des Hochsommers 2023 die Flotte um drei Airbus A320 ausgestockt. Diese wurden auf dem litauischen AOC registriert.  Es handelt sich um Gebrauchtflugzeuge, die man über einen Leasinggeber bezogen hat. Die Maschinen sind mit jeweils 180 Sitzplätzen bestuhlt und tragen die Luftfahrtkennzeichen LY-WIZ, LY-WIL und LY-MAL. „Mit Blick auf die kürzlich erfolgte Erweiterung der Flotte um zwei Boeing 737NG haben wir unsere Kapazitäten im Sommer unsere Kapazitäten fast verdoppelt, um flexible und umfassende Wet-Lease-Dienste anzubieten, die auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Flottenentwicklung ist ein wichtiger Meilenstein für unser Unternehmen. Fluggesellschaften zusätzliche Kapazitäten an Flugzeugen und Besatzungen zur Verfügung zu stellen und ihnen die dringend benötigte Unterstützung bei der Auslastung ihrer Flugpläne“, so Rūta Kulvinskaitė, CEO von GetJet Airlines.  Gleichzeitig gab der Carrier bekannt, dass man erst kürzlich Wetlease-Verträge mit Air Malta, Marabu Airlines, Tui Deutschland und Icelandair unterschrieben hat. Für die genannten Carrier fliegt man bzw. wird in Kürze in deren Auftrag unterwegs sein. Getjet Airlines selbst ist seit 2016 auf dem Markt und betreibt Maschinen der Typen Boeing 737 und Airbus A320. 

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Deutschlands Luftfahrterholung hinkt anderen EU-Staaten hinterher

Mit klaren Forderungen wenden sich die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Verkehrsflughäfen in Richtung Politik, denn die im Vergleich mit anderen EU-Staaten langsame Erholung der Branche gibt nicht ganz unberechtigt Sorge, dass sich Deutschland zunehmend „abhängen“ könnte.  Sowohl in Österreich als auch in der Bundesrepublik reagierten die jeweils amtierenden Regierungen auf das Auftreten von Greta Thunberg und ihrer Anhänger. Unter dem Motto „Fliegen muss fürs Klima teurer werden“ wurden die Ticketsteuern erhöht und das mitten in einer schwierigen Phase der Corona-Pandemie. Allerdings wurden nicht alle Vorhaben tatsächlich umgesetzt, denn die Ankündigung von Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), dass ab September 2020 Mindestpreise von rund 40 Euro für Flugscheine eingeführt werden, hat man bis heute nicht umgesetzt und generell wurde es um das Vorhaben, das sich laut ihrem „Klimaschutzministerium“ seit vielen Monaten in der „finalen Phase“ befinden soll, sehr ruhig.   Selbst der damalige Staatssekretär und heutige Finanzminister, Magnus Brunner (ÖVP), äußerte von Anfang an Bedenken, dass Gewesslers Traum mit dem EU-Recht und internationalen Luftfahrtverträgen in Einklang gebracht werden kann. Die Ministerin, die Privatjets in Österreich verbieten will, jedoch selbst häufig mit Businessjets, die laut einem ihrer Sprecher gar keine sind, da es sich um Bedarfsfluggesellschaften handeln würde, unterwegs ist, hat sich seit einer gefühlten Ewigkeit nicht mehr zu den von ihr avisierten Mindestpreisen für Flugtickets geäußert.  In der Bundesrepublik Deutschland ist das „politische Klima“, das der Luftfahrt gegenüber an den Tag gelegt wird, weniger von populistischen Ankündigungen geprägt, jedoch auch nicht sonderlich freundlich. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hat man nur wenige

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