
Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Pandemie-Ausschlussklauseln in Reiseversicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Versicherungsunternehmen berechtigt sind, Schäden, die durch Pandemien entstehen, in ihren Reiseversicherungsverträgen von der Leistungspflicht auszuschließen. Mit dieser Entscheidung wurde eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Pandemie-Ausschlussklausel in den Bedingungen einer Jahresreiseversicherung abgewiesen. Der vzbv hatte die Klausel als zu unklar und intransparent kritisiert, sah die Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt und hatte eine gerichtliche Klärung der Formulierungsstandards angestrebt. Die Richter des höchsten deutschen Zivilgerichts befanden jedoch, dass die betreffende Formulierung für den „durchschnittlichen Verbraucher“ hinreichend verständlich sei. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die Versicherungsbranche und bestätigt, dass die Unternehmen auch künftig Großschadensrisiken wie Pandemien aus ihren Deckungszusagen herausnehmen können. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für alle deutschen Reiseversicherer und Millionen von Reisenden, die künftig genau prüfen müssen, welche Risiken ihre Policen im Falle einer neuen, globalen Gesundheitskrise abdecken. Der Kern des Rechtsstreits: Transparenz versus Risikoausschluss Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Jahresreiseversicherung, die Schäden durch Pandemien von den Leistungen ausnimmt, der sogenannten Inhaltskontrolle nach deutschem Recht standhält. Der Verbraucherzentrale Bundesverband argumentierte, dass die Formulierung des Pandemieausschlusses zu vage sei und nicht klar genug definiere, wann ein Schaden „durch eine Pandemie verursacht“ sei. Dies hätte aus Sicht der Verbraucherschützer zur Folge, dass Versicherte unangemessen benachteiligt würden, da sie nicht klar erkennen könnten, in welchen Fällen ihr Versicherungsschutz entfällt. Die Jahresreiseversicherung beinhaltete typischerweise verschiedene Komponenten wie Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung und Gepäckversicherung. Die Versicherungsunternehmen argumentierten ihrerseits, dass ein Pandemierisiko ein








