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Bundesheer: Hohes Interesse an Plätzen für Militärmedizinstudenten

Das Bundesheer bietet jährlich bis zu zehn Personen die Möglichkeit, im Rahmen der Dienstzeit an der Medizinischen Universität Wien zu studieren. Die Voraussetzungen für militärische Medizinstudenten umfassen die militärische Kadereignung und die Teilnahme am regulären Medizinischen Aufnahmetest (MedAT). Dabei müssen sie unter den besten 25 Prozent der Bewerber liegen. Im Anschluss an die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder andere Fachrichtungen sind die Bediensteten zu acht bis elf Jahren beim Bundesheer verpflichtet. Derzeit läuft das Aufnahmeverfahren für das Medizinstudium – für das Modell „Bundesheer“ haben sich bereits 50 Interessierte gemeldet. Das Aufnahmeverfahren zum militärischen Medizinstudium findet heuer zum dritten Mal statt, wobei sich derzeit 16 Militärmedizinstudenten in der Ausbildung befinden. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Der Bedarf an Militärärztinnen und Militärärzten im In- und Ausland ist sehr hoch. Um die medizinische Versorgung zu gewährleisten, haben wir das Modell in Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Dadurch können bis zu zehn Studierende pro Studienjahr mit dem Medizinstudium beginnen. Mit dieser Maßnahme können wir wichtigen Ärzte-Arbeitsplätze beim Bundesheer langfristig sicherstellen und sie zeigt erste Erfolge! Ich freue mich sehr, dass wir zahlreiche Interessenten dafür haben und wünsche allen Bewerberinnen und Bewerbern alles Gute und viel Erfolg bei der diesjährigen Aufnahmeprüfung.“ Für die Teilnahme am Aufnahmetest des Medizinstudiums wird eine militärische Basisausbildung vorausgesetzt, auf die ein zweimonatiger Vorbereitungskurs folgt. Am Vorbereitungskurs können 40 Personen teilnehmen. Priorisiert werden dabei Soldatinnen und Soldaten aus dem Sanitätsbereich. Um einen der zehn Studienplätze zu erlangen, müssen die Teilnehmenden unter den Besten 25 Prozent

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United Airlines startet Pooling von Meilen

Die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft United Airlines ermöglicht es ab sofort, dass bis zu fünf Personen ihre Meilenkonten zu einem Pool zusammenfügen können. Somit können gesammelte Meilen gemeinsam genutzt werden. Pro Pool muss ein Verantwortlicher benannt werden. Dieser kann dann bis zu vier Personen – zum Beispiel Familienmitglieder, enge Freunde oder Verwandte – dazu einladen, dass sie gemeinsam einen Meilenpool bilden. Allen Mitgliedern steht es frei, beliebig viele Meilen dort einzubezahlen, wobei der persönliche Premier-Status unberührt bleibt. Umgekehrt kann jedes Mitglied die Meilen des Pools dazu nutzen

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Osterferien 2024: Brüssel erwartet 1,1 Millionen Passagiere

Während der Osterfeiertage erwartet der Flughafen Brüssel über 1,1 Millionen Fluggäste. Sonnenziele, Städtereisen innerhalb Europas und Reisen in die Ferne, wie in die Vereinigten Staaten und die Dominikanische Republik, sind weiterhin sehr beliebt. Mehr als 1,1 Millionen Passagiere werden zwischen Freitag, dem 29. März, und Sonntag, dem 14. April, vom Flughafen Brüssel abfliegen oder dort ankommen. Das ist ein leichter Anstieg (etwa 25.000 Passagiere mehr) im Vergleich zu den Osterferien im letzten Jahr. Nur Schüler in flämischen Schulen haben in diesem Zeitraum frei. In den französischsprachigen Schulen haben sie erst im Mai die zweiwöchigen Ferien. Während der Osterferien können Reisende an den Brüsseler Flughäfen aus 160 Direktzielen wählen. Sonnenziele wie Spanien und die Kanarischen Inseln, Portugal, die Kapverdischen Inseln, Marokko, Tunesien, Ägypten, Griechenland und die Türkei sind sehr beliebt, ebenso wie Städtereisen innerhalb Europas. Beliebte Interkontinentalziele sind die Vereinigten Staaten, Kanada, die Dominikanische Republik, Mexiko und die Vereinigten Arabischen Emirate.

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Flughafen Berlin nimmt KI-Abfertigung in Betrieb

Der Flughafen Berlin-Brandenburg hat vorerst 16 terminalnahe Abfertigungspositionen mit Kameras ausgerüstet, die an das KI-System von Assaia angeschlossen werden. Im Verlauf des Sommers 2024 sollen 33 weitere Positionen dazu kommen. Als einer der ersten Flughäfen weltweit und als erster in Deutschland hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH seit Mittwoch ein intelligentes, innovatives System in Betrieb, um die Abfertigungsprozesse auf dem Vorfeld des BER zu optimieren. Das System Digital Turnaround kann mit Live-Kameras und einer selbstlernenden, KI-basierten Software die Abfertigung von Flugzeugen in Echtzeit analysieren. Bei Verzögerungen oder Abweichungen gibt das System Empfehlungen an die operativen Entscheider im Airport Control Center (ACC). Prozesspartner können so direkt reagieren, umsteuern und die Flugzeuge effizienter abfertigen, um die Pünktlichkeit und Effizienz am BER weiter zu steigern. Dadurch können die Arbeitsschritte am Flugzeug optimiert werden, was zu einer höheren Stabilität im Flugplan und einer gesteigerten Pünktlichkeit führt. „Wir freuen uns, dass wir diese innovative KI-basierte Software als erster Flughafen in Deutschland heute in Betrieb nehmen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern soll einen Mehrwert schaffen. Mit dem Digital Turnaround tragen wir als Flughafen zur effizienteren Nutzung der Infrastruktur, zur stabileren Abfertigung seitens der Prozesspartner bei und verbessern somit auch das Reiseerlebnis der Fluggäste. Die Software-Lösung unterstützt unsere Mitarbeitenden auch mittels KI, Überblick über die parallelen, vielfältigen, zeitkritischen Abläufe zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen“, so BER-Chefin Aletta von Massenbach.

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Sommer 2024: Flughafen München mit 12 Prozent mehr Flugbewegungen

Im Sommerflugplan 2024 werden die ab München tätigen Fluggesellschaften bis zu 3.300 Flüge pro Woche durchführen. Im direkten Vergleich mit der Vorjahresperiode sind dies Airportangaben nach um etwa 12 Prozent mehr. Rund 2.400 dieser Starts führen zu mehr als 100 Zielen in 21 Ländern in Europa und rund ums Mittelmeer. Mehr als 330 Flüge werden zu 47 interkontinentalen Zielen angeboten, davon 24 in Asien, 19 in Nord- und Mittelamerika und vier in Afrika. Zudem sind in der Sommerflugplanperiode 600 Starts zu 13 innerdeutschen Zielen geplant. Am Münchner Flughafen bieten die Fluggesellschaften in diesem Sommer wieder viele neue Ziele an: Auf der Langstrecke in die USA bedient Lufthansa ab Juni Seattle mit drei wöchentlichen Flügen. Die amerikanische Fluggesellschaft Delta fliegt ab 11. April ebenfalls dreimal pro Woche nach New York John F. Kennedy. Ab September nimmt Lufthansa Johannesburg in Südafrika mit drei wöchentlichen Flügen ins Programm. Nunmehr täglich geht es ab München in die chinesische Hauptstadt Peking und nach Osaka in Japan. Ab 2. Juli fliegt die japanische All Nippon Airways ebenfalls sieben Mal in der Woche nach Tokio. San Diego im Süden Kaliforniens wird in der Sommerflugplanperiode durch Lufthansa fünf Mal wöchentlich angeflogen. Ab Oktober 2024 startet Vietnam Airlines erstmals vom Münchner Airport. Die Airline erweitert damit das asiatische Flugprogramm ab München und wird Passagiere jeweils zwei Mal pro Woche nach Hanoi und Ho-Chi-Minh-City fliegen. Für diese neuen Verbindungen setzt die Fluggesellschaft eine Boeing B787-9 ein. Lufthansa bedient jeweils täglich die US-Ziele Boston, New York, Los Angeles und Washington sowie

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Tap Air Portugal meldet Rekordgewinn

Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Fluggesellschaft Tap Air Portugal einen Gewinn in der Höhe von 117,3 Millionen Euro schreiben. Damit steigerte man sich gegenüber der Vorperiode um 117,7 Millionen Euro – neuer Rekordwert. Die Betriebseinnahmen im Jahr 2023 erreichten den höchsten Wert in der Geschichte der Gruppe und übertrafen die 4-Milliarden-Euro-Marke. Sie erzielten einen Wert von 4,2 Milliarden Euro und stiegen im Vergleich zu 2022 um 730 Millionen Euro (+20,9 Prozent). Im Jahr 2023 verzeichnete TAP bei den finanziellen und kommerziellen Kennzahlen mit einem Recurring EBITDA von 871,6 Millionen Euro mit einer Marge von 21 Prozent sowie einem Recurring EBIT von 385,8 Millionen Euro mit einer Marge von 9 Prozent.

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AUA-Streik: Diese Rechte und Ansprüche haben Passagiere

Rund 50.000 Passagiere sind von den 400 abgesagten Flügen betroffen- Rechte nach EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004. Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug kurzfristig annulliert worden ist. Nur wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise schlechtes Wetter oder eine Sicherheitssperre des Flughafens, muss die Fluglinie keine Zahlung an betroffene Passagiere leisten. Der Europäische Gerichtshof hat Streiks des eigenen Personals bei Fluglinien bereits nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Betroffenen Passagieren kann eine Ausgleichszahlung zustehen. Recht auf Ersatzbeförderung Auch bei Flugausfällen wegen Streik des Bordpersonals bei Austrian Airlines haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Diese Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung kann eine Erstattung des Flugtickets verlangt werden. Selbst ein neues Ticket buchen? Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist, unter kurzer Fristsetzung um ein anderes Angebot ersuchen und eigenes Organisieren einer Ersatzbeförderung ankündigen. Man ist bei Ersatzflügen nicht an die AUA oder die Lufthansa Group gebunden.Nach Verstreichen der Frist selbst Ersatzflug buchen und Austrian Airlines in Rechnung stellen. Ticketkosten zurückerhalten Wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben Sie das Recht auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten. Der Ticketpreis muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende

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Innsbruck hatte bislang eine halbe Million Fluggäste

Der Flughafen Innsbruck konnte am 27. März 2024 den Passagier Nummer 500.000 begrüßen. Dieser war auf Eurowings-Flug EW7279 in Richtung Hamburg unterwegs. Flughafengeschäftsführer Marco Pernetta verabschiedete sich deshalb persönlich von Alexander, der mit Kathrin, Josephine und Karline auf dem Rückweg aus dem Winterurlaub am Flughafen Innsbruck war. Die Hamburger Familie ist großer Tirol-Fan, hat eine langjährige Verbindung zur Region und kennt sich auch bestens hier aus. „Ihr wisst schon fast mehr über einzelne Berge als ich“ stellte Pernetta lachend fest. Die sympathische Familie freute sich sehr über die herzliche Verabschiedung und die persönliche Begleitung zu ihrem Flieger: „Wir kommen nächstes Jahr ganz bestimmt wieder und freuen uns, wenn wir den Flughafen Innsbruck nutzen können.“

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Stornogebühren: Reiseversicherung zahlte erst nach AK-Intervention

Geplante Traumreise für Pärchen nach der Trennung fiel ins Wasser. Reiseveranstalter stellte Stornogebühren in Höhe von 5.800 Euro in Rechnung. AK-Konsumentenschützer intervenierten. „Ein Paar hatte seine Traumreise bereits Monate zuvor gebucht, in der Folge verschlechterte sich die Beziehung, es kam zur Trennung“, erinnert sich Stefan Pachler, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten. „Gemeinsam verreisen wollten die beiden dann nicht mehr.“ Als sie die Buchung stornierten, beharrte der Reiseveranstalter auf Basis des Gesamtreisepreises von 11.000 Euro auf 5.800 Euro Stornokosten. Die Arbeiterkammer Kärnten intervenierte zunächst beim Veranstalter, der sich jedoch nicht kulant zeigte. In der Folge wandte sich Pachler an die Versicherung, bei der das Paar im Zuge der Buchung eine Reisestornoversicherung abgeschlossen hatte. Nach mehrmaliger Intervention seitens der AK erklärte sich die Versicherung bereit, die Stornokosten in voller Höhe zu übernehmen. „Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass die beiden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinander getrennt gelebt haben“, erklärt der AK-Konsumentenschützer und führt aus: „Genau da setzten wir mit unserer rechtlichen Argumentation an und bekamen Recht.“ „Wer eine Reise bucht, sollte unmittelbar bei der Buchung eine Reisestornoversicherung abschließen“, rät Pachler. „Kann man die Reise aus triftigen und vom Vertrag gedeckten Gründen nicht antreten, so übernimmt die Versicherung mögliche anfallende Stornogebühren.“ Deren Höhe hängt, so Pachler, unter anderem vom Zeitpunkt der Stornierung und vom Gesamtpreis der Reise ab. 

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Flybe-Gläubiger um 935.460 Pfund umgefallen

Das Insolvenzverfahren der ehemaligen Regionalfluggesellschaft Flybe ist nun abgeschlossen. Insgesamt 935.460 Gläubiger bleiben auf offenen Forderungen in der Höhe von 684 Millionen Pfund-Sterling sitzen. Die Auflösung des Unternehmens wurde per 18. März 2024 gerichtlich angeordnet und ist mittlerweile im Firmenbuch nachvollziehbar. Das Verfahren hat die „alte Flybe“, die in dieser Form im Jahr 2002 gegründet wurde, betroffen. Der Nachfolger (aka „neue Flybe“) ist zwischenzeitlich ebenfalls pleite, jedoch ist deren Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen. Die „alte Flybe“ musste am 4. März 2020, also während dem Beginn der Corona-Pandemie, den Flugbetrieb einstellen und Konkurs anmelden. Ein Konsortium kaufte einige Assets aus der Masse heraus und brachte eine „neue Flybe“ an den Start. Bereits vor dem Erstflug gab es zahlreiche Probleme, die gelöst werden mussten. Letztlich war dem Nachfolger kein langes Leben beschert, denn am 28. Jänner 2023 musste Konkurs angemeldet werden. Der „Erstflug“ wurde am 13. April 2022 durchgeführt – die „neue Flybe“ hat somit weniger als ein Jahr durchgehalten. Laut Mitteilung des Gerichts entfällt die überwiegende Mehrheit der Forderungen, die im Konkursverfahren nicht bedient werden konnten, auf unbesicherte Forderungen. Zu diesen zählen auch Passagiere mit wertlos gewordenen Flugtickets. Gläubiger mit besicherten Forderungen haben zumindest einen kleinen Teil ihrer Ansprüche im Rahmen von Quoten ausbezahlt bekommen. Da das Unternehmen nun offiziell aufgelöst wurde und das Konkursverfahren abgeschlossen ist, wird es zu keiner weiteren Verteilung kommen. Das bedeutet, dass insgesamt 935.460 Forderungen im Wert von 684 Pfund-Sterling nicht mehr bedient werden. Die Gläubiger dieser gehen daher komplett leer aus.

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