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Keine Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO bei bloßem Zwischenstopp auf EU-Flughafen

Liegen weder Abflughafen, noch Zielflughafen im Gebiet der Europäischen Union ist die Fluggastrechte-VO nicht anwendbar, so der EuGH in seiner heutigen Entscheidung. Ein Fluggast buchte einen Flug von Chişinău (Moldau) über Wien nach Bangkok (Thailand). Aufgrund eines technischen Gebrechens musste der erste Teilflug kurzfristig annulliert werden. Das betroffene Luftfahrtunternehmen buchte den Passagier in der Folge unverzüglich auf eine Verbindung über Istanbul um. Trotz aller Bemühungen der Airline kam es jedoch trotz der umgehenden Ersatzbeförderung zu einer Ankunftsverspätung von zwei Stunden und 27 Minuten. Wird ein Flug weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit annulliert, ist das Luftfahrtunternehmen im Anwendungsbereich der Fluggastrechte-VO grundsätzlich zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, sofern es dem Passagier nicht durch Umbuchung auf eine Ersatzbeförderung ermöglicht, sein Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Die Verordnung gilt jedoch nur für Fluggäste, die entweder (i) ihren Flug auf einem Flughafen der Europäischen Union antreten oder (ii) mit einem EU-Luftfahrtunternehmen befördert werden und sich der Zielflughafen im Gebiet der EU befindet. Wie es sich mit Zwischenlandungen verhält, war in der Vergangenheit immer wieder Thema heftiger Diskussionen, insbesondere weil Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten hier sehr oft einen Wettbewerbsvorteil genießen, da sie bei Annullierungen oder Verspätungen den Passagieren in derartigen Fällen meist keine Ausgleichsleistung schulden. Mit der heutigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof jedoch festgehalten, dass die Fluggastrechte-VO auf einheitlich gebuchte Flüge, bei welchen weder der (erste) Abflughafen, noch der Zielflughafen im Gebiet der Europäischen Union liegen, nicht anwendbar ist. Eine Ausgleichsleistung für derartige Flüge scheidet daher mangels Anwendbarkeit der Verordnung aus. Die

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Diesmal ab VIE: SupremeFly fliegt nach Monastir

Für das österreichische Startup SupremeFly wird am 7. Juli 2022 der erste Charterflug nach Monastir abheben. Schon im letzten Jahr hatte das virtuelle Unternehmen Charter-Flüge nach Monastir im Angebot. Damals startete man noch von Bratislava aus. In diesem Jahr heben die Maschinen direkt ab VIE ab. Die Charterflüge zwischen dem Flughafen Wien und Monastir sind jedoch kein Bestandteil des angebotenen Abo-Modells. Das Geschäftsmodell von SupremeFly unterscheidet sich von jenem der bestehenden Airlines: Je nach gewähltem Paket erhalten die Kunden eine gewisse Anzahl inkludierter Flüge pro Kalendermonat. Tendenziell gilt: Je teurer die Mitgliedschaft, desto öfters kann man monatlich mit SupremeFly fliegen. Termine der Charterflüge nach Monastir auf einen Blick: 07. Juli 2022 14. Juli 2022 21. Juli 2022 06. August 2022 16. August 2022 26. August 2022 03. September 2022

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IAG hofft auf schwarze Zahlen im zweiten Quartal 2022

Die International Airlines Group rechnet derzeit damit, dass man im Frühjahr 2022 wieder in die schwarzen Zahlen fliegen kann. Dennoch wird die Omikron-Variante, die für starke Einbrüche in der laufenden Winterperiode gesorgt hat, ihre Spuren in der Bilanz hinterlassen. Der Konzern geht davon aus, dass man das erste Quartal 2022 mit roten Zahlen abschließen wird. Diese werden jedoch deutlich besser ausfallen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Geschäftsjahr 2021 hatte die IAG einen Verlust in der Höhe von 2,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem ersten Coronajahr, das mit einem Minus von 7,5 Milliarden Euro abgeschlossen wurde, kam man deutlich besser weg. Luis Gallego, Vorstandsvorsitzender der International Airlines Group, hofft, dass man ab dem zweiten Quartal 2022 in die schwarzen Zahlen fliegen kann. Derzeit profitiere man von einer hohen Nachfrage für Ostern und die Sommerferien. Dem aktuellen Planungsstand nach werden die Fluggesellschaften der IAG mit einer Kapazität von rund 85 Prozent 2022 in den Sommerflugplan 2022 gehen.

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Russland sperrt Luftraum für britische Flugzeuge

Russland hat seinen Luftraum für britische Flugzeuge gesperrt. Von dem Überflugverbot seien auch Maschinen betroffen, die in Großbritannien geleast wurden, teilte die russische Luftfahrtbehörde am Freitag in Moskau mit. Dies sei eine Reaktion auf ein Landeverbot für die staatliche russische Fluggesellschaft Aeroflot, das Großbritannien nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine ausgesprochen hat. Der russische Staat hält als direkte Beteiligung 57,3 Prozent der Anteile an Aeroflot. Die Behörde verwies zur Begründung auf ein Abkommen zwischen beiden Ländern, „dass die Fluggesellschaften beider Länder faire und gleiche Rechte erhalten“. Damit wurde die anfängliche Drohung auch in die Realität umgesetzt. In den frühen Morgenstunden antwortete Russland auf die britischen Sanktionen. Großbritannien solle seine Entscheidung schleunigst zurücknehmen, ansonsten werden ebenfalls entsprechende Maßnahme verhängt. Das ist wenige Stunden später dann auch geschehen.

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Berlin: Klimaschützer wollten mit Luftballons den BER stören

Selbsternannte Klimaschützer wollten am Freitagvormittag den Flugverkehr am BER mit Hilfe von Luftballons, die teilweise mit Helium gefüllt waren, stören. Die Polizei unterband die Aktion und zerstörte die „störenden Gegenstände“ unter Zuhilfenahme von spitzen Gegenständen. Die Kundgebung war äußerst klein, denn offiziellen Angaben nach sollen nur zwei Personen daran teilgenommen haben. Diese wollten Luftballons in der nahe dem Flughafen Berlin-Brandenburg aufsteigen lassen. Damit sollte der Flugbetrieb gestört werden. Die beiden selbsternannten Klimaschützer bezeichneten sich der Gruppe „Letzte Generation“ zugehörig. Die Polizei Brandenburg teilte unter anderem mit, dass die Störenfriede in Gewahrsam genommen wurden. Auf der Polizeiinsepektion Schönefeld finden Einvernahmen statt. Ein Ermittlungsverfahren soll gegen die mutmaßlichen Täter eingeleitet werden. Nach Angaben des Flughafens Berlin-Brandenburg ist es aufgrund der Luftballons zu keinen Einschränkungen des Flugverkehrs gekommen.

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Köln: Leav Aviation absolviert LBA-Abnahmeflug

Das deutsche Airline-Startup Leav Aviation befindet sich in der finalen Phase der AOC-Erlangung. Am heutigen Freitag findet ein Abnahmeflug des deutschen Luftfahrtbundesamts statt. Im Regelfall steht am Ende dieses die Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung. Leav Aviation wurde ursprünglich als Joot Project gegründet. Für das Unternehmen sind auch ehemalige Germania-Mitarbeiter tätig. Das erste Flugzeug, das der junge Carrier registriert hat, ist der Airbus A320 mit der Registrierung D-ANDI. Der LBA-Abnahmeflug wurde am Freitag von Köln/Bonn nach Karlsruhe/Baden-Baden durchgeführt. Im Anschluss geht es wieder zurück auf die künftige Homebase von Leav Aviation. Das Startup will zunächst mit Charter- und ACMI-Dienstleistungen starten. Ob auch der Einstieg in das Liniengeschäft geplant ist, ist derzeit offen.

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Erstes offizielles Zivilflugzeugopfer: Antonov An-74T von russischer Armee zerstört

Der Krieg in der Ukraine hat mit der Antonov An-74T mit der Registrierung UR-74010 das erste offiziell bestätigte zivile „Flugzeugopfer“ gehabt. Das Transportflugzeug, das nahe Kiew abgestellt war, wurde im Zuge eines Angriffs der russischen Streitkräfte zerstört. Das mittlerweile selten gewordene Frachtflugzeug wurde von russischen Waffen getroffen und ist dabei vollständig zerstört worden. Hierfür gibt es eine offizielle Bestätigung von beiden in den Krieg verwickelten Staaten. Ziviles Personal von Operator Antonov Airlines ist aufgrund der Zerstörung der UR-74010 nicht zu Schaden gekommen. Die Beschäftigten sollen sich, soweit das aufgrund des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine möglich ist, in Sicherheit gebracht haben. Auf dem Flughafen Linz-Hörsching machen die Crews zweier An-124 auf das Schicksal ihres Heimatlands aufmerksam und appellieren an die Welt, dass der Krieg sofort beendet werden muss.

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London: Heathrow nimmt Terminal 4 wieder in Betrieb

Der größte Flughafen des Vereinigten Königreichs, London Heathrow, plant kurz vor der Hauptreisezeit des Sommers 2022 das seit dem Beginn der Corona-Pandemie stillgelegte Terminal 4 wieder in Betrieb zu nehmen. Für den Flugbetrieb wurde dieses Gebäude schon länger nicht direkt genutzt. Lediglich der Ankunftsbereich war in Betrieb, denn hier wurden bis zuletzt alle Ankünfte aus rot gelisteten Staaten zusammengezogen, um die behördlichen Kontrollen zentral durchführen zu können. Der Flughafen Heathrow rechnet damit, dass das Flugaufkommen insbesondere während der britischen Sommerferien 2022 stark ansteigen wird. Daher hat mit bereits mit den Vorbereitungen auf die Wiederinbetriebnahme des Terminals 4 begonnen. Diese beinhalten auch umfassende Reinigungsarbeiten. „Die Nachfrage beginnt sich nun zu erholen, und wir arbeiten eng mit den Fluggesellschaften zusammen, um unseren Betrieb hochzufahren und Terminal 4 für die Hauptreisezeit im Sommer wieder zu öffnen. Wir freuen uns darauf, wieder mehr Passagiere in Heathrow begrüßen zu dürfen, um die Freuden des Reisens zu erleben und die britische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen“, so Heathrow-Chef John Holland-Kaye.

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Flyr nimmt Kurs auf Hamburg

Die norwegische Billigfluggesellschaft Flyr plant Nonstopflüge zwischen Oslo und dem deutschen Hamburg aufzunehmen. Diese will man ab Herbst 2022 erstmalig bedienen. Ein konkreter Termin für den Erstflug steht noch nicht fest. Auf Anfrage bestätigte das Unternehmen einen Medienbericht des norwegischen Portals FlySmart24. Einen genauen Termin für die Aufnahme konnte man nicht nennen, betonte jedoch, dass es im Herbst 2022 sein wird. Weiters beabsichtigt man gleichzeitig auch Nonstop-Flüge von Oslo nach Las Palmas aufzunehmen. Flyr hat erst kürzlich zahlreiche Sommerstrecken, die ab Oslo angeboten werden sollen, angekündigt. Am Mittwoch ist auch die erste Boeing 737 Max 8, die von der Air Lease Corporation bezogen wurde, in der norwegischen Hauptstadt eingetroffen.

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Ab Ende September 2022: Play nimmt Orlando auf

Die isländische Billigfluggesellschaft Play kündigt mit Orlando ihr viertes Ziel in den Vereinigten Staaten von Amerika an. Dieses soll ab 30. September 2022 von Keflavik aus mit Airbus A321neo angesteuert werden. Erst kürzlich gab der junge Carrier bekannt, dass man in der Region New York den Stewart International Airport anfliegen wird. Weitere USA-Ziele, die bereits im Verkauf sind: Baltimore und Boston. Somit hat man unter Berücksichtigung von Orlando vier Destinationen in den Vereinigten Staaten von Amerika im Programm. Play will in naher Zukunft weitere U.S.-Destinationen ankündigen. Nach Orlando soll ab 30. September 2022 vorerst dreimal pro Woche geflogen werden. Zubringerflüge bietet man über das europäische Streckennetz an. Die eingesetzten Airbus A321neo sind mit 192 Sitzen bestuhlt. Man ist als All-Economy-Airline positioniert und hat daher nur eine Beförderungsklasse. Baltimore will man ab dem 20. April 2022 anfliegen. Der Erstflug nach Boston ist für den 11. Mai 2022 angekündigt. Ab 9. Juni 2022 will Play den Stewart International Airport ansteuern. Nach Orlando soll es dann ab 30. September 2022 gehen.

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