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Bundesheer führt notfallmedizinische Evakuierung mit C-130 „Hercules“ durch

Um 18:00 Uhr hob am Samstag, den 19. Februar, eine C-130 „Hercules“ des Bundesheeres in Linz-Hörsching mit Ziel Flughafen Pristina im Kosovo ab. Mit an Bord war ein intensivmedizinisches Notfallteam. Der Grund: Ein schwer an Covid-19 erkrankter Soldat musste dringend zur weiteren Behandlung nach Österreich ausgeflogen werden. Der Einbau eines speziellen Containers in die „Hercules“ ermöglicht einen Transport, um den Patienten auch in der Luft intensivmedizinisch betreuen zu können. Die „Hercules“ ist knapp vor Mitternacht wieder in Linz Hörsching gelandet. Der Patient wurde der Rettung übergeben und befindet sich zur weiteren Behandlung in einem Linzer Spital. „Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass wir in der Lage sind, Personen die im Auslandseinsatz nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können, unverzüglich nach Österreich heim zu holen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen an der Evakuierungsaktion beteiligten Personen für ihren Einsatz. Dem erkrankten Soldaten wünsche ich eine baldige Genesung“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Zum Transport von infektiösen Patienten verfügt das Bundesheer auch über sogenannte „Mobile Quarantine Bags“. Das sind unter Unterdruck stehende Transportbehälter, die es erlauben, Patienten isoliert unter Aufrechterhaltung der intensivmedizinischen Betreuung im Flugzeug zu transportieren.

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Air Baltic fliegt nach Malta, Jerewan und Baku

Die lettische Fluggesellschaft wird in der kommenden Sommersaison Passagierflüge von Riga nach Malta, Jerewan (Armenien) und Baku (Aserbaidschan) anbieten. „Da sich die Reisebranche erholt, können wir unseren Fluggästen wieder mehr Reisemöglichkeiten bieten. Wir sind seit 2019 nicht mehr nach Malta oder Baku geflogen und freuen uns auf die Rückkehr. Schon vor der Pandemie hatten wir geplant, Flüge in die armenische Hauptstadt zu starten, doch Corona machte uns einen Strich durch die Rechnung. Jetzt werden uns keine Steine mehr in den Weg gelegt“, so Airline-Chef Martin Gauss.

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Gewerkschaft Vida: „Eurowings macht es jetzt Laudamotion nach“

Die Gewerkschaft Vida warnt vor weiterem Sozialdumping und fordert von der Regierung endlich Bewegung bei Maßnahmen zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung ein. Die zum Lufthansa-Konzern zählende Eurowings Europe mit Sitz am Flughafen Wien tut es jetzt Billigflieger Ryanair/Laudamotion gleich und gründet einen weiteren Firmenableger in Malta. „Vagen Ankündigungen der Fluggesellschaft, dass es dabei zu keinen Verschlechterungen für die Beschäftigen kommen soll, kann und will ich aktuell keinen Glauben schenken. Was sich in jüngster Vergangenheit bei Laudamotion hinsichtlich Sozialdumpings und Verstößen gegen Beschäftigtenrechte auch in Österreich abgespielt hat, ist hinlänglich bekannt“, fordert Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft, das Unternehmen zur sofortigen Aufnahme von Gesprächen mit der Vida auf. „Eurowings und der Lufthansa-Konzern haben in der Krise finanzielle Unterstützung von Österreich erhalten. Zum Dank dafür treten sie nun bei erster Gelegenheit die Steuerflucht an. Nicht umsonst haben wir die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, im Gegenzug für die Krisenunterstützung von den Luftfahrt-Unternehmen zumindest Arbeitsplatzgarantien einzufordern“, kritisiert Liebhart. Die Gewerkschaft habe seit Jahren die Bundesregierung und die Wirtschaftskammer gewarnt, dass es zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und für fairen Wettbewerb auf sowohl nationaler – etwa mit einem Rahmenkollektivvertrag für die Branche – als auch europäischer Ebene benötige. „Entsprechend angekündigte Initiativen der Regierung und der EU-Kommission scheinen aber eingeschlafen zu sein. Man will sich gar nicht ausmalen, was es für den Standort und die Beschäftigten bedeutet, wenn auch noch die am Flughafen Wien immer mehr unter Wettbewerbsdruck geratende AUA den Weg nach Malta einschlagen würde“, warnt Liebhart. Bisher gebe

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MUC: Rundfahrten werden am Wochenende wieder aufgenommen

Nach mehrmonatiger pandemiebedingter Unterbrechung starten ab dem kommenden Wochenende wieder die Besucherrundfahrten am Münchner Flughafen. Der Rundfahrtbetrieb beginnt am Samstag, dem 26. Februar. Jeweils von Mittwoch bis Sonntag werden von diesem Zeitpunkt an wieder zwei tägliche Bustouren um 11:00 Uhr und um 15:00 Uhr angeboten. Bei den Rundfahrten erhalten die Teilnehmer einen Einblick hinter die Kulissen eines internationalen Verkehrsflughafens. „Erfahrene Tour-Guides vermitteln den Besuchern dabei viel Wissenswertes über das aktuelle Luftverkehrsgeschehen“, so der Airport in einer Aussendung. Bei der 60-minütigen „Airport-Live-Tour“ gelten die 3G-Regel sowie eine FFP2-Masken-Pflicht. Außerdem wird das Platzangebot der Busse nur zur Hälfte ausgeschöpft, um auf den Rundfahrten einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten. Flughafenführungen haben in München eine lange Tradition. Bereits vor 70 Jahren lockte die Faszination des Luftverkehrs zahlreiche Besucher nachMünchen-Riem. Am damaligen Flughafen fanden im Jahr 1952 über 50 Führungen mit rund 2.200 Teilnehmern statt. Mit der Eröffnung des neuen Flughafens im Mai 1992 ist das Besucherinteresse noch einmal deutlich angestiegen. So waren es vor der Pandemie im Jahre 2019 bereits über 66.000 Gäste, die an einer der insgesamt rund 2.500 Besucherrundfahrten teilnahmen.

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Ryanair fliegt weiterhin nach Odessa und Borispil

Die Ryanair Group hält eigenen Angaben nach die Flugverbindungen nach Odessa, Kiew-Borispil und Lwiw aufrecht. Der Mitbewerber Lufthansa Group steuert die beiden zuerst genannten Städte temporär nicht mehr an. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher des Billigfliegers: „Wir fliegen bis auf weiteres weiter in die Ukraine und evaluieren aber konstant auch während der Nacht“. Zwei Ukraine-Destinationen werden von Ryanair auf unbestimmte Zeit nicht mehr angeflogen. Auch der Verkauf wurde zwischenzeitlich gänzlich eingestellt – Näheres dazu in diesem Artikel. KLM teilte als erster Carrier mit, dass man aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht mehr in die Ukraine fliegen wird. Die Lufthansa Group zog unmittelbar nachdem Österreich und Deutschland die Reisewarnung ausgesprochen haben teilweise nach. Die Kranich-Fluggesellschaften fliegen jedoch weiterhin nach Lwiw.

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Bermudas: Coral Jet will mit A320 an den Start gehen

Unter dem Namen Coral Jet entsteht auf den Bermuda-Inseln eine neue Fluggesellschaft. Diese plant mit dem Maschinentyp Airbus A320 an den Start zu gehen. Noch hält sich das Startup hinsichtlich der geplanten Strecken und dem Starttermin bedeckt. Jedenfalls will man hauptsächlich zwischen Hamilton und Zielen auf dem nordamerikanischen Kontinent, überwiegend USA, fliegen. Die Suche nach Personal wurde bereits eingeleitet. Derzeit sucht Coral Jet nach Kapitänen und Ersten Offizieren für Airbus A320. Diese sollen ihre Tätigkeit ab Hamilton, der Hauptstadt der Bermuda Inseln, versehen.

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Ab 22. Feber 2022: Österreich-Einreise wieder deutlich einfacher

Ab 22. Feber 2022 gelten für die Einreise nach Österreich neue Regeln. Diese sind gegenüber der momentan gültigen Verordnung wesentlich lockerer. Kernstück ist, dass auf den 3G-Nachweis umgestellt wird und auch Antigen-Schnelltestergebnisse wieder akzeptiert werden. Derzeit praktiziert Österreich die so genannte 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass lediglich Personen, die drei Impfungen gegen Covid-19 nachweisen können, von der Quarantäne bzw. einem zusätzlichen PCR-Test ausgenommen sind. Alle anderen – abgesehen von Personengruppen, die unter generelle Ausnahmen fallen – benötigen einen negativen PCR-Test, der jedoch auch nachträglich in Österreich gemacht werden kann. Ab 22. Feber 2022 fällt die im vorherigen Absatz geschilderte Situation. Ab diesem Tag ist die quarantänefreie Einreise nach Österreich aus allen Staaten (ausgenommen Virusvariantengebiete, die es momentan nicht gibt) mit dem 3G-Nachweis möglich. Akzeptiert werden PCR-Befunde, die maximal 72 Stunden alt sein dürfen, Antigen-Schnelltest-Ergebnisse von offiziellen Stellen, die höchstens 24 Stunden alt sein dürfen, Genesungs- und Impfnachweise. Es ist darauf hinzuweisen, dass Antigen-Selbsttests nicht akzeptiert werden. Der Befund bzw. das Zertifikat muss von einer offiziellen Teststelle ausgestellt sein. Eventuelle Kosten im Ausland müssen selbst getragen werden. Geimpfte und Genesene müssen beachten, dass die Gültigkeit ihrer Dokumente von 270 Tagen auf 180 Tage verkürzt wird. Davon ausgenommen sind Personen, die dreimal geimpft sind, für diese gilt weiterhin 270 Tage. Generell ausgenommen von der 3G-Pflicht sind Minderjährige unter 12 Jahren. Diese benötigen keinerlei Nachweis. Über 12 Jahren ist der 3G-Nachweis zu erbringen. Es gelten die identen Bestimmungen wie für Erwachsene.

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Embraer schickt E175-E2-Entwicklung in dreijährige Pause

Der brasilianische Flugzeugbauer Embraer pausiert die Entwicklung des Musters Embraer 175-E2 für rund drei Jahre. Dies gab der Vorstand nach umfangreichen Beratungen am Freitag bekannt. Hintergrund ist unter anderem, dass sich das E1-Modell in den USA weiterhin gut verkauft. Während für Embraer die größeren Modelle E190-E2 und E195-E2 ein regelrechter Verkaufsschlager sind, erwiesen sich E170-E2 und E175-E2 als regelrechte Ladenhüter. Allerdings kann man den E175-E1 in den USA weiterhin gut verkaufen. Das liegt unter anderem an diversen Scope-Klauseln, die Gewerkschaften mit den großen Playern geschlossen haben. Diese lassen Regionaljets von Subunternehmern bis maximal 76 Sitzplätzen zu. In genau dieses Segment fällt der Embraer 175-E1, so dass das anhaltende Marktinteresse in den Vereinigten Staaten zu erklären ist. Der brasilianische Hersteller will das Nachfolgemodell aber nicht in der Schublade verschwinden lassen, sondern zwischen 2027 und 2028 in die Luft bringen. Die Entscheidung des Vorstands führt also zu rund drei Jahren Verspätung.

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Ukraine schließt Touristenhotspot Tschernobyl

In den letzten Jahren hat sich das Areal rund um den Unfallreaktor von Tschernobyl zu einem regelrechten Touristen-Hotspot entwickelt. Die Corona-Pandemie versetzte dem zwar einen Dämpfer, doch seit 19. Feber 2022 ist damit Schluss. Das Sperrgebiet ist wieder ein echtes Sperrgebiet. Das im Jahr 1986 havarierte Kernkraftwerk Tschernobyl und die ehemalige Arbeiterstart Prypjat gelten mittlerweile als Inbegriff des so genannten Dark Tourism. Was mit wenigen Ausnahmen begonnen hat, ist mittlerweile eine beachtliche Einnahmequelle geworden. Tausende Touristen werden jährlich von verschiedenen Anbietern durch das verseuchte Gebiet geführt. Angesichts der hohen Anzahl an Personen, die täglich durch das Areal „geschleust“ werden, kann man durchaus von Massentourismus sprechen. Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Einreise- und Quarantänebestimmungen haben dieser Entwicklung einen Dämpfer versetzt. Das internationale Publikum ist nur noch in geringem Umfang in die Ukraine gereist. Was jedoch das kleine Virus nicht schaffte: Gänzliche Einstellung des Dark Tourism. Die Behörden der Ukraine haben jedoch angesichts des Umstands, dass nahe der Grenze auf weißrussischer Seite russische Truppen stationiert wurden, den Tourismus in der Sperrzone gänzlich untersagt. Seit 19. Feber 2022 dürfen keine Führungen mehr in Tschernobyl und Prypjat durchgeführt werden. Auch die militärische Präsenz wurde seitens der Ukraine deutlich aufgestockt. Aviation:Direct hat im Rahmen der Rubrik Touristik den „Touristenmagnet“ Kernkraftwerk Tschernobyl genauer unter die Lupe genommen. In diesem Bericht finden sich auch zahlreiche Fotos, die den Zustand zum Zeitpunkt der Recherchen zeigen.

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Gericht: Airbus darf Qatar-A321neo-Lieferslots vorerst nicht neu vergeben

Golfcarrier Qatar Airways konnte in Sachen der seitens Airbus stornierten Bestellung über 50 A321neo einen Etappensieg erzielen. Ein britisches Gericht untersagte, dass der Hersteller die Lieferslots an andere Kunden vergeben darf. Der Vertrag zwischen den beiden Unternehmen enthält die Klausel, dass im Falle von Streitigkeiten der Gerichtsstand Vereinigtes Königreich als vereinbart gilt. Aus diesem Grund zog Qatar Airways unmittelbar nach der herstellerseitigen Annullierung der Großbestellung in UK vor Gericht. Das Gericht untersagte in erster Instanz, dass Airbus die Kündigung wie gedacht vollziehen darf. Vorerst muss man die Lieferslots weiterhin für Qatar Airways reserviert halten. Der Flugzeugbauer wollte diese eigentlich für andere Kunden verwenden, da man an den Golfcarrier nicht mehr liefern möchte. Es handelt sich aber nur um einen Etappensieg für Qatar Airways, denn inhaltlich halt sich das britische Gericht noch nicht mit der Angelegenheit befasst. Es handelt sich daher nur um einen vorläufigen Rechtsschutz bis zum nächsten Verhandlungstermin. Dieser ist für den 4. April 2022 anberaumt. Qatar Airways erklärte unter anderem gegenüber Al Jazeera, dass man dann eine Einstweilige Verfügung beantragen wird. Auch in Sachen Airbus A350, der eigentlichen Kernursache des Streits, trifft man sich vor Gericht und zwar am 26. April 2022.

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