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Berlin: Möglicherweise sicherheitsrelevante Airline-Unterlagen in YouTube

Die Bordverpflegung ist neben dem Preis für viele Passagiere ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, bei welcher Airline der nächste Flug gebucht wird. Um Speisen und Getränke an Airlines liefern zu können, müssen die Cateringbetriebe strengen Sicherheitsaudits der Airlines, aber auch den Vorschriften der einzelnen Luftfahrtbehörden entsprechen. Umso befremdlicher erscheint es, wenn ein börsennotiertes Airline Catering-Unternehmen offenbar nicht daran interessiert ist, dass seit gut zwei Jahren auf den einschlägigen Streaming Kanälen im Internet ein Video abrufbar ist, in dem eine Gruppe Erwachsener die sicherheitsrelevanten Unterlagen von Airline Kunden durchblättert. Vorweg: Die Urheber des Videos sind offensichtlich der „Lost Place Explorer”-Szene zuzuordnen. Hierbei wird zumeist ohne Einwilligung der Eigentümer in vermeintlich leerstehende Gebäude eingedrungen und per Video dokumentiert. Da diese auf Youtube veröffentlichten Videos sich einer immer größer werdenden Fangemeinde erfreuen, erhalten die Urheber teilweise sogar Tantiemen für ihre zweifelhaften Reportagen. In einem dieser Videos ist klar erkennbar, dass Explorer weder mit der Zustimmung des Eigentümers, noch mit einer Einwilligung des Flugzeugcaterers Do&Co, in den Firmenkomplex an der Spreeschanze in Berlin eingedrungen sind. Anstelle sich Gedanken über zivil- und/oder strafrechtliche Folgen des illegalen Eindringens zu machen, wird das Video zusätzlich noch auf Youtube gehostet. Eigentlich sollte spätestens zu diesem Zeitpunkt der Eigentümer des Anwesens oder die im Video involvierten Airlines ein berechtigtes Interesse haben, gegen die Urheber vorzugehen – oder zumindest das Video zu löschen. Weit gefehlt! Nachdem Aviation.Direct und weitere namhafte Medienagenturen von der Existenz des Videos Kenntnis erhielten, wurde mehrfach versucht, eine Stellungnahme von Do&Co Berlin – bzw.

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Urteil: Deutscher Staat haftet für lange Wartezeiten bei der Siko

Lange Wartezeiten vor den Sicherheitskontrollen hat es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben. Allerdings treten diese in Deutschland seit dem Beginn der Krise auffällig häufig auf, denn die im Regelfall von der Bundespolizei beauftragten Dienstleister haben oftmals Personalmangel. Und dafür haftet der Staat, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Hintergrund ist, dass Passagiere aufgrund enorm langer Warteschlangen ihren Flug in die Dominikanische Republik verpasst haben. Dabei haben die Reisenden sämtliche Empfehlungen des Flughafens Frankfurt am Main und der Fluggesellschaft eingehalten. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, laut Gerichtsverfahren etwa drei Stunden vor dem Abflug, am Check-in-Schalter erschienen und haben sich dann sofort auf den Weg in Richtung Sicherheitsbereich gemacht. Und genau da lag dann das Problem, denn die Kontrolllinien waren hoffnungslos unterbesetzt, so dass die klagenden Passagiere trotz langem „Zeitpuffer“ ihre Flüge verpasst haben. Das wollten sich diese nicht gefallen lassen und zogen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Die Sicherheitskontrollen waren zu diesem Zeitpunkt in vollständiger Verantwortung der Bundespolizei, für die der Staat verantwortlich ist. Diese hat eine Sicherheitsfirma mit der tatsächlichen Durchführung der Kontrolltätigkeiten beauftragt. Und dort gab es Personalmangel. Unter der Geschäftszahl 1 U 220/20 erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Bundespolizei die Kontrolltätigkeiten nicht ausreichend organisiert habe. Den klagenden Passagieren war besonders nützlich, dass diese die Empfehlungen von Airline und Flughafen übererfüllt haben, denn diese waren rund eine Stunde früher da als zu diesem Zeitpunkt empfohlen. Das OLG Frankfurt sieht daher eine Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Oman Air stockt in Frankfurt und München auf

Golfcarrier Oman Air erhöht mit Beginn der Sommerflugplanperiode 2022 die Präsenz auf den deutschen Flughäfen Frankfurt am Main und München. Der Carrier legt je einen weiteren Umlauf auf. Die Änderung wird in München zum 28. März 2022 wirksam. Oman Air wird den bayerischen Flughafen dann an den Verkehrstagen Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag von Muscat aus ansteuern. Im Regelfall werden Langstreckenflugzeuge des Typs Boeing 787-8 zum Einsatz kommen. Bereits einen Tag zuvor wird die Route Muscat-Frankfurt aufgestockt. Diese Strecke soll im Sommerflugplan 2022 an den Verkehrstagen Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag bedient werden. Derzeit ist der Einsatz von Boeing 787-9 geplant.

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Einreise: Marokko setzt auf 1G-plus

Am 7. Feber 2022 wird sich Marokko wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Nun gab die Regierung die Einreiseregeln bekannt. Nur vollständig geimpfte Personen können unter zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ohne Quarantäne einreisen. Marokko versteht derzeit unter „vollständig geimpft“ noch zwei Stiche. Allerdings kann es dazu kommen, dass auch eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wenn die zweite Dosis schon länger zurückliegt. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Hier gibt es die Besonderheit, dass ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zum Boarding des Flugzeugs gezählt wird. Vereinfacht gesagt: Es zählt der Zeitpunkt des Abflugs in Richtung Marokko und nicht der Moment der Einreisekontrolle. Zusätzlich müssen sich alle Passagiere, die auf dem Luftweg einreisen, verpflichtenden Antigen-Schnelltests unterziehen. Stichprobenartig sollen auch PCR-Abstriche genommen werden. Die Kosten für die Arrival-Tests werden von der Regierung getragen. Die Reisenden sollen über das Ergebnis, beispielsweise per SMS, informiert werden. Weiters weist Marokko die Fluggesellschaften an, dass diese das Vorhandensein der Dokumente (Impfungen und negativer PCR-Test) vor dem Einsteigen prüfen müssen. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur dann befördert werden, wenn sie entweder unter eine allgemeine Ausnahme oder aber eine Sondergenehmigung der Regierung fallen. Letztere ist bei den Behörden zu beantragen, jedoch muss man dafür triftige Gründe haben. Nach der Einreise kann die lokale Gesundheitsbehörde zu einem weiteren Coronatest auffordern. Dabei soll es sich um einen PCR-Test handeln, der beispielsweise im Hotel durch mobile Teams genommen wird. Auch diese

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Neuseeland öffnet sich stufenweise für den Tourismus

Neuseeland kündigt erstmals seit dem Beginn der Corona-Pandemie die Lockerung der Einreise- und Quarantänebestimmungen an. Es hängt allerdings vom Reisepass ab, ob man bereits ab Juli 2022 oder erst ab Oktober 2022 zu touristischen Zwecken einreisen darf. Ministerpräsidentin Jacinda Ardern kündigte an, dass Personen, die über eine Staatsbürgerschaft, die zur Einreise ohne Visum berechtigt, ab Juli 2022 wieder Urlaub in Neuseeland machen dürfen. Das betrifft beispielsweise Personen mit britischem oder australischem Reisepass. Allerdings wird man die 1G-Regel praktizieren. Ab Ende Feber 2022 lässt man eigene Staatsbürger, die sich derzeit in Australien aufhalten, wieder ohne Quarantäne einreisen. Voraussetzung ist, dass diese vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Mitte März 2022 sollen dann Staatsbürger folgen, die aus anderen Teilen der Welt kommen. Unter Umständen kann dennoch eine Quarantäne von sieben bis zehn Tagen abverlangt werden. Dies hängt in erster Linie vom aktuellen Infektionsgeschehen ab. Für den internationalen Tourismus will sich Neuseeland erst im Oktober 2022 öffnen. Man wird dann die 1G-Regel praktizieren. Es ist noch offen, ob man zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen muss oder nicht. Die Regierung verfolgte über eine lange Zeit hinweg die so genannte Null-Covid-Strategie. Anfangs hatte man damit Erfolg, jedoch gilt diese spätestens seit dem Auftreten der Delta-Variante als gescheitert.

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Trotz Corona: Korean Air erzielt Rekordergebnisse

Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat Korean Air sowohl im vierten Quartal als auch im Gesamtjahr 2021 Rekordbetriebsgewinne erzielt. Im letzten Quartal hat die südkoreanische Fluggesellschaft einen Umsatz von umgerechnet 2,1 Milliarden Euro und einen Gewinn von 525,9 Millionen Euro einfahren können. Im Gesamtjahr 2021 lag der Umsatz bei umgerechnet 6,5 Milliarden Euro und der Betriebsgewinn bei 1,1 Milliarden Euro, wie die Airline in einer Aussendung bekannt gibt. Damit erzielte Korean Air in der 53-jährigen Geschichte des Unternehmens sowohl beim vierteljährlichen als auch beim jährlichen Betriebsgewinn ein Rekordergebnis – inmitten der größten Krise der Luftfahrt. Mit einer Flotte von 160 Flugzeugen bedient der Carrier 120 Städte in 43 Ländern auf fünf Kontinenten.

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FRA: Terminalwechsel per Skyline länger nicht möglich

Am Flughafen Frankfurt müssen Fluggäste wohl noch bis Ende März auf die Hochbahn Skyline verzichten. Das Transportsystem, welches eigentlich zwischen Terminal 1 und 2 verkehrt, wird voraussichtlich noch bis zum 20. März gewartet und steht deshalb still. Als Ersatz fährt ein Shuttlebus. Wie der Flughafen Frankfurt auf seiner Homepage bekanntgibt, finden vom 31. Januar bis zum 30. März 2022 Baumaßnahmen an der Skyline statt, weshalb deren Service während dieser Zeit aussetzen muss. Umsteigepassagiere im Non-Schengen-Transitbereich können stattdessen einen Busersatzverkehr zwischen den Hallen B, E und Z nutzen. Dabei werde zusätzliches Personal bereitstehen, um den Fluggästen bei Bedarf weiterzuhelfen. Reisende, die im öffentlichen Bereich zwischen den Terminals 1 und 2 umsteigen, können weiterhin den regulären Busshuttle nutzen. Er verkehrt alle zehn bis 15 Minuten zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die gut erkennbaren gelben Busse sind kostenfrei und halten am Fernbahnhof, vor den Terminals 1 und 2 sowie am Busparkplatz P36 für Fernbusse.

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Kein Testpflicht bei Einreise: Auch Finnland lockert

In Finnland kommt es bei den Einreisebeschränkungen zu Lockerungen. Anfang Dezember wurde in Finnland im Zuge der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante die 2G-Plus-Regel für die Einreise eingeführt, mit welcher nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Negativtest in das Land einreisen durften. Wie es auf der finnischen Regierungswebsite heißt, bestehen ab sofort für die Einreise aus EU- und Schengenländern keine Einreisebeschränkungen mehr, es muss jedoch auf Forderung ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden können. Derzeit hat das österreichische Außenministerium seinen Reisehinweis für Finnland noch nicht aktualisiert und gibt bisher die alte Regelung an, nach der Reisende aus besagten Gebieten einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vorzulegen haben. Das berichtet das Touristikportal Reisevor9.

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FACC schafft über 200 neue Jobs und investiert 150 Millionen Euro

Der Innviertler Flugzeugzulieferer spürt wieder einen deutlichen Aufwind. Und das sogar deutlich stärker, als zuletzt noch vermutet. Rund 150 Millionen Euro werden investiert, 200 neue Mitarbeiter sollen bis Herbst aufgenommen werden. Klein- und Mittelstreckenflugzeuge wie der Airbus A220 sind derzeit besonders gefragt und sorgen bei FACC mit seinen Innviertler Werken für einen Aufschwung, der so nicht erwartet worden ist, so Vorstandvorsitzender Robert Machtlinger: „Das Volumen, das wir letztes Jahr neu an Bord gebracht haben, hat einen Gegenwert von rund einer Milliarde US-Dollar. Das verteilt sich über die kommenden sieben Jahre. Und dann ist es ratenabhängig, was ab dem Jahr 2028 bis 2030 noch zusätzlich reinkommt.“ Für die kommenden fünf Jahre habe das Unternehmen ein Investitionspaket von rund 150 Millionen Euro für Forschung, Entwicklung, neue Produktionsanlagen und neue Projekte geschnürt – unter anderem soll damit CO2-freies Fliegen vorangetrieben werden. „Da stellen wir jetzt mit völlig neuen Materialien und völlig neuen Fertigungsprozessen die Weichen. Auch grüne Materialien kommen zum Einsatz, da ersetzen wir petrochemische Produkte mit biologischen Produkten, also hier wird massiv investiert“, so Machtlinger weiter. Da bei FACC sehr viel in Handarbeit gemacht wird braucht es auch zusätzliches Personal. 200 neue Mitarbeiter sollen bis in den Herbst aufgenommen werden.

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Dubrovnik: Freebird nimmt zahlreiche Charter nach Deutschland und Österreich auf

Der Reiseveranstalter W-Touristic legt eine ganze Reihe von Charterflügen mit Zielort Dubrovnik auf. Diese sollen schrittweise ab dem 21. Feber 2022 aufgenommen werden und von der maltesischen Freebird Europe durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des Angebots liegt auf Deutschland. So soll die Charterfluggesellschaft ab Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Hannover für den Tour Operator fliegen. Ab Österreich legt man Flüge ab Wien auf. Weitere Airports, die bedient werden sollen, sind Brüssel, Marseille, Paris-CDG, Manchester und London-Gatwick. Hinsichtlich der Frequenz ist die Bedienung äußerst unterschiedlich. Zunächst bietet W-Touristic ab manchen Flughäfen nur alle zwei Wochen einen Charterflug an, ab anderen wöchentlich. Erhältlich sind Tickets derzeit nur über den Reiseveranstalter selbst. Das Angebot ist nicht gänzlich neu, denn vor der Corona-Pandemie hatte man bereits ähnliche Charterflüge im Programm. Teilweise wurden diese sogar ganzjährig angeboten.

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