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Kiew: Bees Airlines hebt am Donnerstag erstmal ab

Das Startup Bees Airline erhielt seitens der Zivilluftfahrtbehörde der Ukraine die ersehnte Betriebsgenehmigung und das AOC erteilt. Der Carrier will bereits am 18. März 2021 die ersten kommerziellen Flüge von Kiew-Schuljany nach Sharm el Sheikh durchführen. Homebase der neuen Fluggesellschaft ist der sich innerhalb des Stadtgebiets von Kiew befindliche Schuljany-Airport. Dieser trägt den IATA-Code IEV und wird unter anderem von Motor Sich Airlines, Wizz Air, Alitalia und zahlreichen anderen Fluggesellschaften angesteuert. Die meisten Airlines nutzen jedoch den sich weit entfernt der ukrainischen Hauptstadt befindlichen Borispil Airport. Bees Airlines überstelle vor einigen Tagen die erste Boeing 737-800 nach Kiew-Schuljany. Die Flotte wird zum Start aus zwei Maschinen dieses Typs bestehen. Die Registrierungen sind UR-UBA und URBB. Beide Flugzeuge waren vormals bei Ukraine International im Einsatz. Die Lackierung wurde im niederländischen Woendsrecht vorgenommen. Im Mai 2021 sollen weitere zwei Boeing 737-800 zur Flotte stoßen. Woher die beiden zusätzlichen Maschinen stammen werden ist noch unklar.

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TAP: Portugal reicht 463 Millionen Euro in Brüssel ein

Die portugiesische Regierung stellte an die EU-Kommission einen Genehmigungsantrag für eine weitere Staatshilfe für TAP Air Portugal. Diese wird mit 463 Millionen Euro beziffert. Im Vorfeld gab es einen harten Schlagabtausch zwischen den Gewerkschaften, der Geschäftsleitung und der Regierung, die Stellenabbau und Lohnkürzungen verlangte. Lissabon rechnet damit, dass die Wettbewerbshüter in Kürze grünes Licht erteilen werden. Derzeit geht man davon aus, dass die Genehmigung seitens der EU-Kommission Anfang April 2021 erteilt wird. TAP Air Portugal ist aufgrund der Corona-Pandemie stark angeschlagen. Die Bezüge des Personals wurden gekürzt, wobei die Regierung äußerst hart vorgegangen ist. Der Carrier befindet sich mehrheitlich im Eigentum des Staats Portugal. Zwar wurde vor einigen Jahren eine Teilprivatisierung vorgenommen, jedoch stieg die Beteiligung der öffentlichen Hand stetig an. Der Sanierungsplan sieht unter anderem vor, dass der Personalstand deutlich reduziert werden soll. Auch sollen die Beschäftigten in Zukunft weniger Lohn erhalten. Wer die Zustimmung nicht erteilt, riskiert die zwangsweise Kürzung des Lohns oder gar die Kündigung.

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Bayern: Söder sieht Reisen ab Pfingsten „sehr optimistisch“

Die Diskussion um eine Testpflicht für Mallorca-Reiserückkehrer reißt in Deutschland nicht ab. Nun fordert auch der wortgewaltige Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, ein solches Vorgehen und schließt sich damit den Forderungen von Niedersachsen an. Momentan gibt es dafür keine rechtliche Grundlage, weshalb der Eindruck einer so genannten „Anlassgesetzgebung“ entsteht. Diese würde die bestehenden Reiseregeln ad absurdum führen, denn die Balearen sind bei der Rückkehr in die Bundesrepublik aufgrund der niedrigen Infektionszahlen test- und quarantänefrei. Allerdings: Deutsche müssen bei der Einreise in Spanien einen negativen PCR-Befund vorlegen. Pfingsten und Sommer: Markus Söder „sehr optimistisch“ Söder kündigt an, dass auf den bayerischen Flughäfen entsprechende Testkapazitäten bereitgestellt werden. Der Ministerpräsident will jedem Rückkehrer die Möglichkeit zur Untersuchung auf Covid-19 ermöglichen. Er sagte aber nicht, ob diese kostenlos oder kostenpflichtig sein werden. Bezüglich Ostern hat der Politiker generell Bedenken, dass sich die Mallorca-Urlaube negativ auf die Entwicklungen in Deutschland auswirken könnten. Optimistisch gibt sich Markus Söder aber bezüglich Pfingsten und den Sommerferien. Er sagte, dass bis dahin ein großer Fortschritt in Sachen Impfungen eintreten wird, so dass er „sehr optimistisch ist“ für Urlaubsreisen ab Pfingsten ist. Auf die jüngsten Rückschläge bezüglich AstraZeneca ging der bayerische CSU-Politiker allerdings nicht ein.

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Ryanair verlängert Umbuchungen – Kleingedrucktes lesen!

Die irische Ryanair Group verlängert den Verzicht auf die Erhebung von Umbuchungsgebühren vorerst für alle Ticketkäufe, die vor dem 30. Juni 2021 getätigt werden. Zu Bedenken gilt es, dass lediglich die Spesen für die Bearbeitung entfallen, jedoch eine mögliche Tarifdifferenz kassiert werden kann. Ryanair teilt mit, dass die Buchungen bis Ende Oktober 2021 bis zu zweimal ohne die Erhebung der Umbuchungsgebühr geändert werden können. Reisende sollten sich aber intensiv mit dem Kleingedruckten auseinandersetzen, denn die Bestimmungen sind vergleichsweise äußerst restriktiv. Kurzfristige Änderungen sind nämlich nicht von den Spesen befreit. „Durch die Beschleunigung der Impfprogramme werden die Hochrisikogruppen und älteren Menschen bis zum Beginn des Sommers geimpft sein, was unserer Meinung nach zu einer Lockerung der Reisebeschränkungen und einem Anstieg der Nachfrage nach Reisen an die Strände von Griechenland, Spanien, Italien und Portugal führen wird. Viele Ryanair-Kunden werden in diesem Sommer zum ersten Mal seit über einem Jahr wieder in den Urlaub fliegen. Um ihnen weiterhin so viel Flexibilität und Vertrauen wie möglich zu bieten, haben wir die Streichung der Umbuchungsgebühr für alle Buchungen, die vor dem 30. Juni erfolgen, verlängert. Kunden können jetzt Flüge für den wohlverdienten Sommerurlaub buchen mit der Gewissheit, dass sie, falls sie ihre Reisedaten verschieben oder ändern müssen, dies bis Ende Oktober 2021 mit einer Umbuchungsgebühr von null Euro tun können“, so Dara Brady, Marketing Director bei Ryanair.

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Kanaren stellen Weichen für die nächsten Jahre

Die kanarischen Inseln sind wirtschaftlich stark abhängig vom Tourismus. Zwar kam man bislang besser als andere Urlaubsdestinationen durch die Krise, doch sind auch in dieser spanischen Region die Umsätze stark zurückgegangen. Nun stellt mittels eines Schulterschlusses gemeinsam die Weichen für die Zukunft. Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung präsentierten Yaiza Castilla, kanarische Ministerin für Tourismus, Industrie und Handel, und José Juan Lorenzo, Direktor des Tourismusverbands der Kanarischen Inseln, ihr Tourismusmodell für die nächsten drei Jahre. Zentraler Fokus liegt dabei auf der digitalen Transformation im Tourismus und der verstärkten Zusammenarbeit des öffentlichen und privaten Sektors. Dank dieser Strategie sollen alle Wirtschaftszweige der Inseln besser in die Wertschöpfungskette eingebunden werden und verstärkt am Tourismus partizipieren. Digitalisierung soll Reisen vereinfachen „Mit dieser Transformation des aktuellen Wirtschaftsmodells wollen wir die lokale Wirtschaft weiterentwickeln und den Tourismus im Land stärken. Verwaltungen und Unternehmen sollen in Zukunft besser kooperieren und ein neues Ökosystem aufbauen, das nachhaltiger, krisenresistenter und wettbewerbsfähiger ist und die Destination insgesamt stärkt“, erklärt Yaiza Castilla. Zur Erreichung dieser Ziele sind drei zentrale Digitalisierungsprojekte geplant. So soll eine „smarte Tourismusplattform“ entstehen, die mithilfe der Internet of Things (IOT)-Technologie Daten wie Wetter, Umweltparameter oder die Zahl der Besucher an wichtigen Touristenorten erfasst und auf der Plattform bündelt. Diese Daten fließen unter anderem in den „Nachhaltigen Marktplatz“ ein, der Tourismusunternehmen einen Überblick über sämtliche Produkte und Dienstleistungen aus allen Handels- und Industriezweigen der Inseln sowie der notwendigen Logistik geben soll. Dritter Baustein der neuen Strategie ist der „Digitale Tourismuskanal“. „Diese Plattform wird das zentrale Instrument für kanarische

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Frankfurt: Terminal 2 soll im Juni 2021 reaktiviert werden

Fraport-Chef Stefan Schulte geht davon aus, dass das Passagieraufkommen auf Deutschlands größtem Flughafen, Frankfurt am Main, ab ungefähr Juni 2021 wieder stark ansteigen wird. Daher will man das derzeit geschlossene Terminal 2 reaktivieren. Der Manager erklärte am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Jahreszahlen, dass derzeit geplant ist, dass im Juni sowohl das Terminal 2 als auch die Nordwestbahn wieder in Betrieb genommen werden sollen. Momentan werden aufgrund der geringen Nachfrage alle Flüge im Terminal 1 abgefertigt. Ob die Ankündigungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von den Entwicklungen der nächsten Wochen und Monate ab. Bei Fraport ist man optimistisch, dass sich die Nachfrage ab ungefähr Juni 2021 steigern wird.

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Trifft auch Umsteiger: England verhängt Einreiseverbot für Katar

Ab Freitag, 19. März 2021, 4 Uhr 00 Lokalzeit, wird England Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in Katar aufgehalten haben, die Einreise verweigern. Das schließt ausdrücklich auch Umsteiger ein und wird daher Qatar Airways stark treffen. Der Golfcarrier unterhält Verbindungen zwischen Manchester und London-Heathrow zum Drehkreuz Doha. Die Folge aus dem Einreisebann ist, dass ab Freitag mit Ausnahme britischer Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltstitel des Vereinigten Königreichs niemand mehr aus Katar kommen einreisen darf. Es bestehen einige wenige Ausnahmen, jedoch müssen auch UK-Bürger eine Quarantäne antreten. Ebenso auf der „roten Liste“ sind Äthiopien, Oman und Somalia gelandet. Erst kürzlich sorgte UK mit einem VAE-Flugbann, der primär Etihad Airways und Emirates traf, für Aufsehen. Dem aktuellen Informationsstand nach gilt der Einreisebann vorläufig nur für den Landesteil England. Nordirland, Wales und Schottland führen eigene „rote Listen“ und haben bislang Katar nicht auf diese gesetzt. Qatar Airways fliegt neben Manchester und London-Heathrow auch die schottische Hauptstadt Edinburgh an. Sollte dieser Landesteil nicht nachziehen, würde insbesondere Umsteigern ein Schlupfloch ins Vereinigte Königreich verbleiben.

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Argentinien deckt Corona-Import aus Cancun auf

Die Regierung Argentiniens ist nach einem Flug von Cancun nach Buenos Aires in Sorge, denn von 149 Passagieren wurden 44 mittels PCR positiv auf das Coronavirus getestet. Der Vorfall ereignete sich am Sonntag. Die Anzahl weitete sogar noch aus, denn auf anderen Flügen von Mexiko nach Buenos Aires wurden weitere 55 Infizierte gefunden. Die hohe Anzahl der positiven Fälle, die mit Verkehrsflugzeugen von Mexiko nach Argentinien eingereist sind, bereitet der Regierung ernsthafte Sorgen. Nun appelliert man an die Bevölkerung Reisen in den betroffenen Staat zu unterlassen. Das offizielle Argentinien befürchtet eine größere Corona-Problematik rund um Cancun. Erst kürzlich wurde der innerstädtische Airport Buenos Aires Jorge Newbery reaktiviert. Diese Erkenntnis könnte auch die Aufmerksamkeit der europäischen Regierungen auf sich ziehen, denn Cancun gilt als besonders beliebtes Urlaubsziel. Lufthansa teilte vor wenigen Tagen mit, dass man in Richtung Mexiko einen starken Anstieg der Nachfrage verzeichnet. Daher stockt man auch die Flüge in das Land auf. Noch gibt es keine Entscheidung der deutschen Regierung, jedoch ist anzunehmen, dass man die Entwicklungen im Auge behält. Das Reiseaufkommen zwischen Cancun und Buenos Airlines ist derzeit durchaus hoch. Beispielsweise setzt Aerolinas Argentinas regelmäßig Langstreckenjets des Typs Airbus A330-200 ein. Die Regierung Argentiniens will nun aus Mexiko kommende Passagiere schärfer prüfen, denn man befürchtet, dass man sich andernfalls neue Corona-Cluster „einfliegen“ könnte. Daher wäre es gar nicht abwegig, wenn schon bald die Regierungen verschiedener EU-Staaten mit entsprechenden Restriktionen reagieren könnten.

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Wizz Air: Investor Indigo Partners senkt Beteiligung deutlich ab

Der U.S.-amerikanische Fonds Indigo Partners senkt die Beteiligung an der Wizz Air Group auf unter neun Prozent. Laut Börsenmitteilung wurden 7,69 Millionen Aktien über die Barclays Bank verkauft. Der Aktionär gilt als wichtiger Investor der Billigfluggesellschaft. Der Wert der Transaktion beträgt rund 555 Millionen U.S.-Dollar. Indigo Partners hielt zuvor etwa 17,5 Prozent an der börsennotierten Wizz Air Group. Nun sank die Beteiligung auf 8,5 Prozent ab. Der Verkaufserlös fließt ausschließlich dem Aktionär zu, so dass die Airline nichts erhalten wird. Der Aktienkurz des Billigfliegers gab nach Bekanntwerden der Transaktion stark nach. Indigo Partners und Wizz Air verbindet eine langjährige gemeinsame Geschichte. Seit 2004 ist der Investor bei der Billigfluggesellschaft an Bord, reduzierte jedoch schrittweise die Höhe der Beteiligung. Demnach kommt der nunmehrige Aktienverkauf nicht überraschend. Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Billigfliegers soll die Transaktion nicht haben.

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EU-Generalanwalt: Piloten-Streik kann „außergewöhnlicher Umstand“ sein

Treten Piloten in den Streik, so muss das nicht zwangsläufig ein Grund dafür sein, dass Airlines im Rahmen der EU-VO 261/2004 Ausgleichsleistungen an die Passagiere ausbezahlen müssen. Diese Rechtsansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten. Dies kommt insofern überraschend, da der EuGH bislang Streiks als unternehmerisches Risiko betrachtet hat und somit nicht als „außergewöhnliche Umstände“ eingestuft hat. Letzteres hat zur Folge, dass Fluggäste trotz Streichungen und/oder Verspätungen keinen Anspruch auf die Auszahlung der Entschädigung laut Fluggastrechteverordnung haben. Der EU-Generalanwalt schreibt in seinem Gutachten unter anderem, dass diese Befreiung dann eintreten kann, wenn der Carrier „alle zumutbaren Maßnahmen“, die zur „Verhinderung der Annullierung oder Verspätung des Fluges“ geführt hätten, ergriffen hat. Auch auf den Charakter des Streiks kommt es an, denn der Jurist vertritt die Ansicht, dass wenn dieser eben nicht auf Entscheidungen des Unternehmens, sondern auf bloße Forderungen der Mitarbeiter zurückzuführen ist, dann wäre es ein so genannter „außerordentlicher Umstand“. Dreistelliger Millionenbetrag steht für SAS auf dem Spiel Vor dem Europäischen Gerichtshof ist die Klage eines Passagiers, der von Malmö nach Stockholm fliegen wollte. An diesem Tag streikten die Piloten von SAS in Norwegen, Schweden und Dänemark. Etwa 400.000 Reisende waren betroffen. Die Airline weigert sich unter Hinweis auf den Streik die Forderung in der Höhe von 250 Euro zu bezahlen. Dahinter dürfte jedoch wesentlich mehr stecken, denn falls der Kläger das Verfahren gewinnen sollte, ist damit zu rechnen, dass wesentlich mehr Passagiere – eventuell auch mit Unterstützung von Dienstleistern – ihre Ansprüche einfordern könnte. Somit steht

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