
ÖAMTC gibt Rat bei Mietwagenunfällen im Urlaub
Mit Beginn der sommerlichen Reisesaison verzeichnet die Rechtsberatung des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Clubs (ÖAMTC) eine Zunahme von Anfragen zu Unfällen mit Mietautos. Um Reisende vor hohen Kosten und unnötigem Ärger zu schützen, gibt der ÖAMTC wichtige Hinweise zur Vorbereitung und zum Vorgehen im Schadensfall. Nikolaus Authried, Jurist aus der ÖAMTC-Rechtsberatung, betont die Wichtigkeit, die notwendigen Maßnahmen zu kennen und eine passende Versicherungsvariante zu wählen, da mangelnde Absicherung im Ernstfall horrende Kosten verursachen kann. Nach einem Unfall mit einem Mietwagen ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Das Anlegen der Warnweste, die Absicherung der Unfallstelle und das Leisten Erster Hilfe bei schwereren Unfällen sind grundlegende Schritte. Auch bei bloßen Blechschäden sei es zumeist notwendig, umgehend die Autovermietung und die Polizei zu informieren, da andernfalls der Versicherungsschutz erlöschen könnte, warnt der ÖAMTC. Je nach Land und Mietwagenfirma oder Versicherung kann ein Polizeibericht bereits bei Sachschäden gefordert werden. Besonders wichtig ist es, Unfallorte und Schäden umfassend mit Fotos zu dokumentieren. Bei Rückgabe des Mietwagens muß der Vermieter einen Schadensbericht ausstellen, unterschreiben und dem Mieter eine Kopie übergeben. Keinesfalls sollten Dokumente unterschrieben werden, deren Inhalt unverständlich ist, oder falsche Angaben gemacht werden. Ein praktischer Fall aus Italien, bei dem ein ÖAMTC-Mitglied in einen Mietwagenunfall verwickelt wurde, verdeutlicht die Relevanz der juristischen Nothilfe des Clubs. Das Mitglied erhielt telefonisch sofortige Unterstützung und wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen, wie die Benachrichtigung der Autovermietung und gegebenenfalls der Polizei sowie die Dokumentation der Schäden mittels Fotos. Im Falle eines unverschuldeten Unfalles übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des








