In Deutschland klagen zahlreiche ehemalige Laudamotion-Mitarbeiter der im Vorjahr geschlossenen Bases Stuttgart und Düsseldorf gegen ihre Kündigungen. Nun gibt es erste Urteile erster Instanz in Nordrhein-Westfalen: Die Klagen wurden vom zuständigen Arbeitsgericht abgewiesen.
In Düsseldorf ist die Situation besonders verworren, da die Beschäftigten bereits zur Nachfolgegesellschaft Lauda Europe Ltd. verschoben wurden. Das führte dazu, dass sowohl Laudamotion GmbH als auch Lauda Europe Ltd. wiederholt die Kündigungsbriefe zugeschickt haben. Offenbar war man sich gar nicht mehr so ganz sicher wer zu welchem Zeitpunkt Arbeitgeber war.
Da enorm viele ehemalige Beschäftigte der geschlossenen Lauda-Stationen Stuttgart und Düsseldorf gegen ihre Kündigung vor Gericht gezogen sind und jeder Fall als einzelnes Verfahren geführt wird, sind die jeweils örtlichen Arbeitsgerichte noch einige Zeit mit der Fällung von Urteilen erster Instanz beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen wurde bislang ausschließlich zu Gunsten von Lauda entschieden, wobei die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, da die Beklagten noch die Möglichkeit zur Berufung haben. In Kürze sollen zirka 50 weitere Fälle in Düsseldorf in erster Instanz verhandelt werden.
Auch in Österreich sind zahlreiche Klagen gerichtsanhängig. So wurden beispielsweise die Kündigung schwangerer Mitarbeiterinnen der Laudamotion GmbH für rechtswidrig erklärt. Da die Geschäftsleitung des österreichischen Unternehmens sich weigerte den Betriebsrat anzuerkennen und die Wahl gerichtlich angefochten hat, musste ein Gericht entscheiden: Das Unternehmen unterlag.