Missachtung der Passagierrechte: Ungarische Behörde ermittelt gegen Wizz Air

Airbus A321 (Foto: Robert Spohr).
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Missachtung der Passagierrechte: Ungarische Behörde ermittelt gegen Wizz Air

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Nach Ryanair hat sich auch Wizz Air Hungary ein Verfahren der ungarischen Konsumentenschutzbehörde eingebrockt. Dem Carrier wird vorgeworfen, dass dieser die Passagierrechte kreativ zu Ungunsten der Fluggäste ausgelegt haben soll.

Das ungarische Justizministerium, dem die Konsumentenschutzbehörde untersteht, hat eine offizielle Untersuchung in Auftrag gegeben. Konkret geht es um das Verhalten von Wizz Air im Falle von Stornierungen, Verspätungen und Ausfällen. Der Carrier weigert sich strikt auf andere Fluggesellschaften umzubuchen und das obwohl das die EU-Verordnung 261/2004 vorsieht und es auch einschlägige Judikatur des EuGH zu diesem Thema gibt.

In zahlreichen Fällen, die Aviation.Direct vorliegen weigerte sich Wizz Air strikt die Kosten für Ersatzbeförderungen, Hotelunterkünfte oder notwendige Verpflegung zu übernehmen. Auch monatelange Wartezeiten auf die Erstattung der Ticketgelder sind keine Seltenheit. Der Kundenservice beruft sich auf Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die laut Wizz Air von der „ungarischen Zivilluftfahrtbehörde genehmigt“ sein sollen. Selbstredend: Die Behörde dementiert dies und verweist darauf, dass die Prüfung von Beförderungsbedingungen und/oder AGB nicht in den Kompetenzbereich europäischer Luftfahrtbehörden fällt, sondern hierfür Zivilgerichte zuständig sind. Beispielsweise ist in Österreich eine Klage der Arbeiterkammer anhängig. In erster Instanz wurden knapp 80 Klauseln für rechtswidrig erklärt, jedoch erhob Wizz Air ein Rechtsmittel gegen das Urteil. Die Berufungsverhandlung wird im Herbst 2022 stattfinden.

Ministerium wirft Verstöße gegen Fluggastrechte vor

Laut ungarischem Justizministerium sollen sich die Beschwerden über das Verhalten von Wizz Air regelrecht türmen. Dabei geht es nicht nur um Flugunregelmäßigkeiten wie Streichungen und Verspätungen, sondern auch um den Umstand, dass Wizz Air im Falle von Flugplanänderungen die gesetzliche Verpflichtung eine Ersatzbeförderung zu stellen, regelrecht ignorieren soll und es im Einzelfall auf Klagen ankommen lässt. Der Kundenservice behauptet stets, dass Erstattung oder die Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug die einzigen Möglichkeiten sein sollen. Ersatzbeförderungen mit anderen Airlines verweigert man konsequent und das obwohl man dazu gesetzlich verpflichtet ist. Machen Passagiere nachträglich ihre Ansprüche geltend, so argumentiert der Carrier in vorliegenden Schreiben mitunter auch mit Corona-Einreisebestimmungen, die es zum jeweiligen Zeitpunkt gar nicht gab und verweigert die Erstattung. Da auch bei Aviaiton.Direct enorm viele Fälle mit wortgleichen Ablehnungsschreiben von Wizz Air vorliegen, besteht die zumindest nicht unbegründete Vermutung, dass systematisch gehandelt wird.

Bislang galten die ungarischen Behörden als äußerst freundlich gegenüber Wizz Air, aber nun scheint man den Bogen überspannt zu haben, denn das Ministerium nannte öffentlich Kritikpunkte. Explizit aufgezählt wurde, dass sich Wizz Air im Falle von Unregelmäßigkeiten laut Medienerklärung systematisch nicht um Umbuchungen und/oder Unterkünfte kümmern soll. Auch sollen Beschwerden nicht innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden und in Ungarn soll man abweichend von den gesetzlichen Vorgaben nur eine kostenpflichtige Hotline anbieten, die jedoch in den meisten Fällen laut Ministerium wenig hilfreich sein soll.

Behörde könnte saftiges Bußgeld verhängen

Erst kürzlich verhängte die ungarische Regierung ein saftiges Bußgeld gegen den Mitbewerber Ryanair. Dieser hatte die Kunden für die nachträglich eingeführte Sondersteuer zur Kasse gebeten, was zu einem Ermittlungsverfahren der Konsumentenschutzbehörde führte. Der irische Billigflieger will nicht nur gegen die Strafe vorgehen, sondern kündigte auch an, dass Kapazität aus Ungarn abgezogen wird.

Zu welchem Ergebnis die Untersuchung im Wizz-Air-Fall kommen wird, ist noch völlig offen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das ungarische Unternehmen im Fall einer Strafe ein Rechtsmittel einlegen wird. In Österreich wird vermutet, dass der Carrier beim möglichen Verlust der Berufungsverhandlung vor den Obersten Gerichtshof ziehen könnte. Der ehemalige Konkurrent Laudamotion hat es wiederholt vorgemacht.

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