Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair hat in Ungarn eine juristische Schlappe erlitten: Im Vorjahr verhängte die Konsumentenschutzbehörde eine Geldstrafe in der Höhe von 300 Millionen Forint (rund 796.715 Euro). Ein Gericht lehnte nun das Rechtsmittel, das der Carrier erhoben hatte, ab.
Die Orban-Regierung führte im Vorjahr Sondersteuern, die Unternehmen zu entrichten hatten, denen so genannte Übergewinne vorgeworfen wurden, ein. Davon war auch die Luftfahrt betroffen. Ryanair stellte den betroffenen Passagieren, die bereits vor der Einführung der Steuer gebucht hatten, jedoch zum Zeitpunkt des Abfluges bereits für das Unternehmen Abgabenpflicht entstanden ist, nachträglich in Rechnung. Wer nicht bezahlt hat durfte nicht mitfliegen.
Die ungarische Regierung wollte, dass die Sondersteuer von den Unternehmen getragen wird und nicht an die Konsumenten weitergereicht wird. Die staatliche Konsumentenschutzbehörde leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Ryanair ein und verhängte anschließend das besagte Bußgeld. Gegen dieses zog Ryanair vor Gericht, da der Carrier die Strafe nicht bezahlen will.
Das zuständige Gericht hat nun entschieden, dass der irische Carrier keinen vorläufigen Rechtsschutz erhält. Das bedeutet konkret, dass die ungarischen Behörden die Strafe vollstrecken können. Inhaltlich hat man aber noch nicht entschieden. Verbraucherschutz-Staatssekretärin Nóra Kupecki erklärte dazu unter anderem, dass man eine weitere Entscheidung des Gerichts abwarten müsse bis auch feststehe, ob die Höhe des Bußgeldes gerichtlich bestätigt wird oder nicht.
„Wir haben versprochen, dass wir im Falle der Abwälzung der Sondersteuer auf Extragewinne in jedem Fall eine Untersuchung zum Schutz der Verbraucher einleiten werden, denn die durch die sanktionierte Inflation entstandene wirtschaftliche Situation erfordert, dass jedes multinationale Unternehmen, das Extragewinne erzielt, seinen Anteil an den Kosten für den Schutz der Gemeinkosten und die Landesverteidigung übernehmen muss! In Ungarn gelten die Gesetze für alle, auch wenn einige sich davon ausgenommen fühlen“, so das Regierungsmitglied.
Fluggesellschaften, die ab Ungarn tätig sind, müssen pro abfliegendem Passagier eine Steuer auf „Extragewinne“ in der Höhe von 10 bis 25 Euro pro Fluggast abführen. Zumindest offiziell darf diese nicht an die Reisenden weitergereicht werden, jedoch zeigt sich bei vielen Carriern, dass diese einfach ohne nähere Nennung „eingepreist“ wurde. Ryanair hat als Reaktion auf die „Orban-Steuer“ das Angebot ab ungarischen Airports zurückgefahren.