Ryanair zieht gegen Orban-Steuer und -Strafe vor das EU-Gericht

Boeing 737-800 Winglet (Foto: Jan Gruber).
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Ryanair zieht gegen Orban-Steuer und -Strafe vor das EU-Gericht

Boeing 737-800 Winglet (Foto: Jan Gruber).
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Die Ryanair Group legt im Streit mit der ungarischen Regierung rund um die Sondersteuer sowie die Geldstrafe, die seitens der Konsumentenschutzbehörde verhängt wurde, nach. Das Unternehmen erklärte, dass man vor das Gericht der Europäischen Union zieht.

Die Orban-Regierung hat vor einigen Wochen eine Sondersteuer eingeführt, die Gewinne von Firmen, die aus der Sicht der Staatsführung so genannte Übergewinne erzielen, abschöpfen sollen. Betroffen sind auch Fluggesellschaften. Während sich das ungarische Unternehmen Wizz Air eher schweigsam verhält, poltert Ryanair von Tag eins an gegen die Sondersteuer.

Man bat die Passagiere nachträglich zur Kasse, was jedoch aus der Sicht der ungarischen Konsumentenschutzbehörde, die dem Justizministerium angegliedert ist, rechtswidrig sein soll. Daher verhängte man zum Ärgernis von Ryanair eine saftige Geldstrafe. Gegen diese geht der Billigflieger sowohl national als auch auf europäischer Ebene vor. Man spart auch nicht mit öffentlicher Kritik und bezeichnet die Sondersteuer der Orban-Regierung als „dumm“. Auch mit dem Abzug von Kapazität hat Ryanair bereits begonnen.

Zwischenzeitlich hat sich auch der Mitbewerber Wizz Air ein Ermittlungsverfahren der Konsumentenschutzbehörde eingehandelt, jedoch geht es um andere Dinge. Dem pinkfarbenen Billigflieger werfen die staatlichen Verbraucherschützer vor, dass dieser systematisch die Passagierrechte missachten bzw. unterlaufen soll. Das Verfahren wurde auf Anweisung des Justizministeriums eingeleitet, wobei es noch nicht abgeschlossen ist. Am Ende könnte auch Wizz Air ein saftiges Bußgeld blühen.

Michael O’Leary legt nochmals nach

Bezüglich der Geldstrafe, die sich Ryanair in Ungarn eingebrockt hat, erklärt das Unternehmen, dass man die zustehenden Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt habe. Man ist „zuversichtlich, dass die EU-Gerichte seine Entscheidung, diese rückwirkende Steuer auf die Fluggäste abzuwälzen, bestätigen werden“. Weiters betont das Unternehmen, dass man der Ansicht ist, dass „das EU-Recht – das für Ungarn nach wie vor bindend ist – den EU-Fluggesellschaften die Freiheit gibt, die Flugpreise festzulegen und die Steuern an die Verbraucher weiterzugeben, ohne dass die nationalen Regierungen eingreifen“.

Konzernchef Michael O’Leary legt in Sachen Kritik nochmals nach: „Die Anwendung einer ‘Überschussgewinn’-Steuer auf den defizitären Luftfahrtsektor in Ungarn ist unerklärlich und führt nur dazu, dass das Fliegen nach/von Ungarn teurer und weniger wettbewerbsfähig wird als auf anderen mitteleuropäischen Flughäfen, die niedrigere Kosten haben“.

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