S7 Airlines: Russland genehmigt Rückgabe von zwei Boeing 737-Max-8

Boeing 737-800 (Foto: Anna Zvereva).
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S7 Airlines: Russland genehmigt Rückgabe von zwei Boeing 737-Max-8

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Eigentlich will die russische Regierung nicht, dass westliches Fluggerät an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird, aber bei zwei Boeing 737-Max-8, die zuletzt von S7 Airlines genutzt wurden, macht man ganz offiziell eine Ausnahme. Premierminister Mikhail Mishustin erteilte eine entsprechende Sondergenehmigung.

Die russische Fluggesellschaft S7 Airlines verfügt über zwei Boeing 737-Max-8, die bereits vor dem internationalen Flugverbot, das mittlerweile in den meisten Staaten aufgehoben wurde, ausgeliefert wurden. Diese waren zuletzt als VQ-BGW und VQ-BGV registriert, jedoch hat die Zivilluftfahrtbehörde der Bermuda Inseln sämtliche Maschinen, die von russischen Operators bzw. Personen genutzt wurden, aus dem Register entfernt.

Russland hat das Flugverbot für die Boeing 737-Max nicht vollständig aufgehoben, sondern gestattet lediglich Operators aus so genannten „freundlichen Ländern“ den Luftraum zu nutzen bzw. mit diesem Muster von/nach Russland zu fliegen. Unter den russischen Fluggesellschaften ist das Interesse an der Max aufgrund der Sanktionen, die im Nachgang des kriegerischen Überfalls auf die Ukraine unter anderem seitens der EU und der USA gegen die Russische Föderation ausgesprochen wurden, defacto nicht vorhanden.

S7 Airlines will die beiden B737-Max-8 loswerden und zwar so schnell wie möglich. Aufgrund diverser Anordnungen des Kremls kann man diese nicht auf dem regulären Weg an die beiden Lessoren zurückgeben, sondern muss sich eine Sondergenehmigung einholen. Die russische Regierung will nicht, dass das westliche Fluggerät an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgeführt wurde. Im Fall der beiden B737-Max-8 machte man aber eine Ausnahme.

Russlands Premierminister Mikhail Mishustin unterfertigte vor wenigen Tagen eine Erlaubnis, die es S7 Airlines ermöglicht die von der Air Lease Corporation bzw. der Aviation Capital Group geleasten Max zurückzugeben. Die genaue Abwicklung des Return-to-Lessor-Vorgangs ist noch offen, jedoch rechnen russische Medien damit, dass die formelle Übergabe beispielsweise in der Türkei erfolgen könnte.

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