Der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Bundespolizei angewiesen, dass ankommende Passagiere aus Österreich und Tschechien kontrolliert werden sollen. Das betrifft insbesondere die Flugverbindungen aus Wien und Prag.
Die Anordnung hat zur Folge, dass Deutschland auf schwammiger Rechtsgrundlage die ankommenden Reisenden in den Non-Schengen-Bereichen der Airports empfangen wird. Anschließend ist eine Passkontrolle durch die Bundespolizei zu absolvieren. Zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass sind ein negativer Coronabefund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, sowie der QR-Code der elektronischen Reiseanmeldung vorzulegen. Wer das nicht kann, riskiert eine Zurückweisung.
Argumentiert wird das Verhalten, dass massiv von der Einigung der EU-Botschafter abweicht damit, dass Seehofer nicht will, dass die in Tirol kursierte Corona-Mutation nach Bayern “überschwappt”. Das “Umleiten” von Passagieren in Non-Schengen-Bereiche ist aufgrund der EU-Verträge nicht zulässig. Seehofer müsste, wenn er den kontrollieren möchte, eigene Kontrollstellen in den Schengen-Ankunftszonen schaffen. Allerdings hat sich insbesondere heuer gezeigt, dass Deutschland gerne Alleingänge macht und sich über EU-Recht hinwegsetzt. Ein anderes Beispiel hierfür war das Auslesen der PNR-Datenbank sowie die damit verbundene Weiterleitung an Gesundheitsbehörden. Diese darf jedoch nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen verwenden werden. Gegen die Bundesrepublik wurde in diesem Zusammenhang ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Durch die von Horst Seehofer angewiesenen Zwangskontrollen der Passagiere aus Österreich und Tschechien werden an den Airports Warteschlangen vor den Passkontrollen entstehen. An manchen Flughäfen ist wenig Platz, so dass das Einhalten der Mindestabstände erschwert ist. Erst kürzlich sorgte dies am BER für medialen Wirbel.