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Reiseveranstalter Schmidt legt wieder Flüge ab Braunschweig auf

Der Reiseveranstalter Schmidt legt auch im kommenden Jahr wieder Charterflüge ab Braunschweig auf. Es soll sich um das bislang umfangreichste Angebot in der Firmengeschichte handeln. Neben den beliebten Zielen wie Rom, Amalfiküste, Ischia, Sizilien, den Liparischen Inseln und Sardinien geht es auch neu nach Marokko (Beach Agadir, Kombination Marrakesch und Agadir oder eine Rundreise durch die Königsstädte), nach Portugal (Beach Algarve oder eine Kombination aus Lissabon und Algarve), nach Santorin oder auf die Insel Samos in der griechischen Ägäis. „Wir freuen uns sehr, dass die Nachfrage für die Flüge ab Braunschweig so riesig ist. Es zeigt uns, dass nicht nur die Anreise, sondern gerade das Urlaubserlebnis vor Ort einzigartig ist. Für 2024 fliegen wir bereits das größte bisher angebotene Flugprogramm und freuen uns über ausgebuchte Flugzeuge“, so Philipp Cantauw, Geschäftsführer von „Der Schmidt“ und „Momento“.  

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Neues Radisson-Hotel kommt nach Rostock

In der deutschen Stadt Rostock entsteht ein neues Radisson-Hotel, das Reisenden Übernachtungsmöglichkeiten in 195 Zimmern bieten soll. Laut Mitteilung ist der Beherbergungsbetrieb, der sich momentan in Bau befindet, Teil des Projekts Silohalbinsel. Den Reisenden sollen zwei Restaurants, eine Außensauna und ein Wellnessbereich mit einer Fläche von rund 300 Quadratmetern geboten werden.

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Linz: Skyalps hat Düsseldorf-Flüge aufgenommen

Die Südtiroler Regionalfluggesellschaft Skyalps hat man Montag, den 30. Oktober 2023 den Erstflug auf der Strecke Düsseldorf-Linz-Düsseldorf durchgeführt. Diese Route wird nun dreimal wöchentlich mit de Havilland Dash 8-400 bedient. Vor einiger Zeit musste Austrian Airlines die Düsseldorf-Route ab Linz an die Konzernschwester Eurowings übergeben. Dieser ist es aber nicht gelungen die einstige Rennstrecke profitabel zu betreiben, so dass diese gemeinsam mit Graz-Stuttgart eingestellt wurde. Mit Skyalps fand sich dann ein neuer Operator. Der Düsseldorf-Linz-Düsseldorf-Umlauf wird mit in Bozen stationiertem Fluggerät durchgeführt. An den Verkehrstagen Montag, Mittwoch und Freitag geht es ab der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen nicht gleich wieder zurück nach Südtirol, sondern zunächst nach Linz und wieder zurück nach Düsseldorf.

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Wien-Berlin: Austrian Airlines möchte Boeing 777-200ER nutzen

Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines wird im ersten Quartal eine Änderung der Strecke Wien-Berlin vornehmen. Konkret sollen auf dieser Strecke Boeing 777-200ER-Flugzeuge angewendet werden. Der österreichische Nationalcarrier Austrian Airlines wird im ersten Quartal 2024 eine Änderung im Flugplan auf der Strecke zwischen Wien und Berlin realisieren. Die Airline plant konkret auch Boeing 777-200ER-Flugzeuge zur Flugbewältigung einzusetzen. Dieser Flugplanänderung soll vom 8. Jänner bis zum 4. März 2024 anhalten, so das Portal Aero Routes. Die Boeing-Flugzeuge sollen jeweils montags Flüge der Strecke Wien-Berlin bewältigen.

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BGH: Pauschalreise trotz Reisewarnung gebucht – kein Geld zurück

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Pauschalreisende, die trotz einer Reisewarnung zum Buchungszeitraum buchen und die branchenübliche Anzahlung leisten, bei einer späteren Stornierung keinen Anspruch auf Rückzahlung haben. Voraussetzung ist, dass absehbar ist, dass die Reisewarnung nicht aufgehoben wird. Bemerkenswert ist, dass der behandelte Fall, der unter der Geschäftszahl X ZR 103/22 vom BGH behandelt wurde, in die Zeit fällt, in der Reisewarnungen inflationär und oftmals auch nicht nachvollziehbar ausgesprochen wurden. Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte im September 2020 eine Pauschalreise für März 2021 in die Dominikanische Republik gebucht. Zu diesem Zeitpunkt hat Deutschland so ziemlich die ganze Welt mit Reisewarnungen höchster Stufen eingedeckt gehabt. Dies war eine Woche vor dem Reiseantritt noch immer nicht aufgehoben. Unter Verweis auf die Reisewarnung wollten die Urlauber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Dies wurde vom Veranstalter nicht nur verweigert, sondern die Anzahlung in der Höhe von 1.540 Euro wurde einbehalten. Die Vorinstanzen entschieden zu Gunsten des Tour Operators und auch der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile. Der BGH führte unter anderem aus, dass zum Zeitpunkt der Buchung die „Risikolage“ bekannt war und diese sich bis zum Reiseantritt nicht verändert hätte. Somit wäre der Antritt der Urlaubsreise in die Dominikanische Republik zumutbar gewesen. Der BGH impliziert damit auch indirekt, dass die damals ausgesprochenen Reisewarnungen äußerst inflationär waren.

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Hisky Europe nimmt Bukarest-Frankfurt auf

Die rumänische Fluggesellschaft Hisky Europe beabsichtigt ab 18. Dezember 2023 mehrmals wöchentlich zwischen Bukarest (Otopeni) und Frankfurt am Main zu fliegen. Die Bedienung soll an den Verkehrstagen Montag, Donnerstag und Samstag mit Maschinen der Airbus A320-Reihe erfolgen. Flugscheine sind bereits im Verkauf ab knapp über 80 Euro oneway erhältlich. Hisky Europe ist der EU-Ableger von Hisky, einer Billigfluggesellschaft mit Sitz in der Republik Moldau. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass man auf dem rumänischen AOC einen Airbus A330 registrieren wird und mit diesem künftig Langstreckenflüge ab Rumänien anbieten wird.

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Sommer 2024: Sundair will ab Bremen nach Varna fliegen

Die Ferienfluggesellschaft Sundair plant im Sommerflugplan 2024 auch zwischen Bremen und Varna zu fliegen. Ab 25. Juni 2024 will der Carrier jeweils am Verkehrstag Dienstag ab Bremen Kurs auf die Schwarzmeerstadt Varna nehmen. Die Flugnummern lauten. SR7200/7201. Der Verkauf von Flugscheinen wurde bereits über die Unternehmenshomepage und Agenturen aufgenommen.

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Ab Berlin, Hamburg und Stuttgart: Eurowings legt Erbil-Flüge auf

Ab Stuttgart, Berlin und Hamburg beabsichtigt Eurowings ab Mitte Dezember 2023 je zweimal wöchentlich Kurs auf Erbil zu nehmen. Von Hamburg und Berlin aus soll ab 19. Dezember 2023 jeweils an den Verkehrstagen Dienstag und Sonntag geflogen werden. Ab Stuttgart will Eurowings von 20. Dezember 2023 an jeweils Mittwochs und Samstags Kurs auf die Stadt im Irak nehmen.

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München: Leav Aviation nimmt Arvidsjaur auf

Die deutsche Fluggesellschaft Leav Aviation nimmt am 12. Jänner 2024 eine neue Linienverbindung von München ins schwedische Arvidsjaur auf. Diese soll zweimal wöchentlich bedient werden. Die Durchführung erfolgt an den Verkehrstagen Montag und Freitag unter den Flugnummern KK656/657. Der Verkauf von Flugscheinen wurde unter anderem über die Firmenhomepage aufgenommen. Vorerst ist diese Route nur bis zum 15. März 2024 buchbar. Über eine mögliche Fortführung hat man noch nicht entschieden.

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EuGH: Buchungsänderungen durch die Airline können entschädigungspflichtig sein

Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit der Fragestellung zu befassen, ob Passagiere, deren Flüge bereits vorab von der Airline gestrichen wurden, dennoch beim Check-in-Schalter erscheinen müssen oder andernfalls ihr Anspruch auf eine Ausgleichsleistung als verwirkt gelten. Das Höchstgericht entschied, dass dies nicht erforderlich ist. Die klagenden Passagiere hatten bei Latam Airlines einen Fünfte-Freiheit-Flug von Frankfurt am Main nach Madrid gebucht. Dies durchaus kurzfristig, denn die Reise sollte bereits am nächsten Tag stattfinden. Da der Online-Check-in nicht funktionierte, wandte sich einer der Reisenden an die Hotline des Carriers. Dort erfuhr er, dass der gebuchte Flug nicht stattfinden wird und automatisch ohne weitere Information auf eine andere Verbindung umgebucht wurde. Nur: Dieser Flug wäre am Tag der Buchung durchgeführt worden. Weiters gab es die Hiobsbotschaft, dass wenn man diesen nicht antritt, dass dann beim Rückflug die Beförderung verweigert wird, weil man den Hinflug nicht genutzt hätte. Die Passagiere forderten von Latam Airlines die Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung ein. Besonders pikant war die Angelegenheit rund um den Rückflug, denn die Reisenden waren in Madrid gar nicht anwesend. Das deutsche Gericht wandte sich mit der Fragestellung, ob eine Zahlungspflicht besteht, weil die „Absage“ des Rückfluges mehr als 14 Tage vorher erfolgte und die Passagiere gar nicht am Check-in-Schalter erschienen sind, an den EuGH. Dieser entschied, dass Latam Airlines zahlungspflichtig ist und das unabhängig davon, dass die Verweigerung der Beförderung außerhalb der 14-Tage-Frist mitgeteilt wurde. Im konkreten Fall komme es auf alle Umstände an, denn die kurzfristige und unangekündigte Umbuchung beim Hinflug wäre maßgeblich dafür

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