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Condor erhebt Einspruch gegen Eurowings-Discover-Codeshares

Der deutsche Ferienflieger Condor legt im Dauerstreit mit der ehemaligen Konzermutter nochmals nach und erhob bei der U.S.-amerikanischen Transportbehörde DOT Einspruch gegen den von Eurowings Discover eingebrachten Codeshareantrag für Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Swiss. Condor vertritt die Ansicht, dass man dem geplanten Codesharing von den Routen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika regelrecht vertrieben werden soll. Laut einem Bericht von CH-Aviation.com habe der Ferienflieger beantragt, dass die DOT „mutmaßlich wettbewerbswidrige Praktiken von Lufthansa gegen Condor untersuchen“ soll. Weiters ersucht man die Behörde, dass diese die Bewilligung der Codeshares von der weiteren Gewährung der Special-Pro-Rate-Agreements zwischen Lufthansa und Condor abhängig machen soll. Damit versucht Condor einen weiteren Weg zu gehen, um weiterhin Lufthansa-Flüge als Zubringer für die eigenen Langstreckenverbindungen nutzen zu können. Der Kranich kündigte diese zunächst auf, knickte jedoch aufgrund einer Kartellbeschwerde vorläufig ein. Gelöst ist das Problem nicht, sondern eher nur um ein Jahr verschoben. „EW Discover hat für andere Fluggesellschaften der Lufthansa Group Autorisierungserklärungen beantragt ihre Codes auf den US-Flügen von EW Discover zu platzieren. Ein solches Codesharing liegt im Rahmen der Rechte, die EW Discover im Rahmen der geltenden „Open-Skies“-Luftverkehrsabkommen zustehen. EW Discover fordert daher eine sofortige Genehmigung der Abteilung an, damit es mit dem Codesharing zwischen den verbundenen Unternehmen beginnen kann, der Gegenstand seines Antrags ist“, so ein Sprecher von Eurowings Discover gegenüber CH-Aviation.com.

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Green Airlines bietet nun Tickets mit fiktivem IATA-2L-Code an

Der deutsche Ticketverkäufer Green Airlines hat seine Homepage umfassend überarbeitet und bezeichnet sich nun nicht mehr als „Airline“ oder „Fluggesellschaft“. In der Eigenbeschreibung nennt man sich jetzt „virtuelle Fluggesellschaft“. Der Button „Airline“ wurde durch „virtuelle Airline“ ersetzt. Zuvor hatte man es auf der eigenen Internetseite sehr wichtig als Fluggesellschaft wahrgenommen zu werden, jedoch ist man keine, denn das Unternehmen hat weder AOC noch Betriebsgenehmigung. Darauf weist man neuerdings in der Eigenbeschreibung hin. „Als virtuelle Airline arbeiten wir mit Partnerairlines zwecks Flugdurchführung zusammen. Wir stellen dabei den Bereich des Ticketverkaufs bereit und kümmern uns um die technischen Hintergrundprozesse, sowie die Umsetzung unserer Konzepte. Die eigentliche Luftbeförderung der Passagiere wird dann durch Dritte per ACMI durchgeführt“, ist auf der Website von Green Airlines zu lesen. Allerdings ist das Wording doch etwas unglücklich, denn als reine Vertriebsgesellschaft kann man sich um keine technischen Angelegenheiten kümmern, da hierfür eine Part-145-Zulassung als Wartungsbetrieb notwendig wäre. Weiters ist eine reine Verkaufsfirma nicht in der Lage Flugzeuge im so genannten ACMI (Aircraft, Crew, Maintenance, Insurance) einzusetzen, denn hierfür wären AOC und Betriebsgenehmigung erforderlich. Green Airlines chartert Flugzeuge, so dass die korrekte Bezeichnung „Charter“ bzw. „Charterflüge“ wäre. Auch ist „Linienflüge“ auf der Startseite irreführend, denn es handelt sich um Charterflüge. Fluggastrechte: In Fettschrift wird auf den Operating Carrier verwiesen Ein Blick in den Menüpunkt Passagierrechte zeigt, dass man sich offenbar auch über diese vor Kundenforderungen nach Ausgleichsleistungen nach EU-VO 261/2004 absichern will. Neuerdings ist in Fettschrift dieser Satz zu lesen: „Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist das

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Deutschland stuft USA als Hochrisikogebiet ein

Da Deutschland weiterhin für die Reisewarnungen primär nur die Siebentagesinzidenz betrachtet, ist es nicht verwunderlich, dass die Vereinigten Staaten nun wieder auf der Hochrisikoliste gelandet sind. Das bedeutet, dass Ungeimpfte für zehn Tage in Quarantäne müssen. Die Neuregelung trifft in erster Linie U.S.-amerikanische Staatsbürger, da EU-Bürger momentan nur äußerst mühsam in die USA einreisen können. So genannte Reiserückkehrer gibt es daher nur wenige. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, müssen einen negativen Coronatest vorlegen und sich anschließend für zehn Tage in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen ist das Freitesten möglich. Davon ausgenommen sind Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind und dies nachweisen können. Für Geimpfte gibt es auch weiterhin keine Absonderung.

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Berlin: Schönefelds NS-Vergangenheit wird aufgearbeitet

Die Berliner Flughäfen Schönefeld und Tempelhof haben in ihren jeweiligen Geschichten ein ganz dunkles Kapitel. Während dies am ehemaligen innerstädtischen Airport weitgehend bekannt und zum Teil auch offensichtlich ist, erinnern sich nur noch wenige an die Rüstungsproduktion von Henschel in Schönefeld. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat ihren Sitz auf dem einstigen Gelände der Henschel Flugzeug-Werke. 1934 gegründet, entwickelte sich das Tochterunternehmen der Firma Henschel & Sohn aus Kassel während der Zeit des Nationalsozialismus zu einer der bedeutendsten deutschen Rüstungsfabriken für Kampfflugzeuge und Gleitbomben. In Schönefeld wurden Flugzeuge, Waffen und Waffensysteme entwickelt, getestet und gebaut, die Tod und Vernichtung in ganz Europa brachten. Dieser Teil der Geschichte des Flughafenstandorts Schönefeld ist bisher wenig bekannt. Die Flughafengesellschaft hat deshalb ein Team von Historikerinnen und Historikern mit wissenschaftlichen Recherchen über die NS-Vergangenheit des Ortes beauftragt und möchte die Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit vermitteln. Am Montag (16.08.) stellte sie dazu das Buch „Im Dienst des nationalsozialistischen Krieges – Der erste Flugplatz in Schönefeld“ von den Autoren Prof. Dr. Harald Bodenschatz, TU Berlin, sowie Christoph Bernhardt, Stefanie Brünenberg und Dr. Andreas Butter vom Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) Erkner vor. Gleichzeitig wurde unter demselben Titel eine Ausstellung im Schönefelder Verwaltungsgebäude der Flughafengesellschaft eröffnet. In der Publikation werden erstmals der Aufbau der Henschel Flugzeug-Werke samt Flugplatz, die dortige militärische Forschung und Produktion sowie die Bedeutung des Standortes Schönefeld in der Rüstungslandschaft Berlins und seines Umlandes im Zusammenhang vorgestellt. Neben einer architekturhistorischen Einschätzung der Bauten liegt ein wichtiger Fokus auf der militärischen Forschung und den Produktionsbedingungen

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Alltours: 95 Prozent der Mitarbeiter sind geimpft

Der deutsche Reiseveranstalter Alltours führt seit 24. Juni 2021 eine innerbetriebliche Impfaktion, an der Beschäftigte aus der Zentrale, aus Reisebüros sowie Reiseleiter und Animatoren teilnehmen können. Eigenen Angaben nach sind 95 Prozent der Mitarbeiter geimpft. „Die Resonanz ist ausgesprochen positiv. Die meisten der Kolleginnen und Kollegen, die bislang noch keine Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen, haben von unserem Angebot Gebrauch gemacht“, so Personalchef Kai Grefling. Bis Ende August werden auch die Zweitimpfungen abgeschlossen sein Dennoch will der Tour Operator vorerst zwei wöchentliche Selbsttests am Arbeitsplatz beibehalten. Andere Auflagen habe man für Geimpfte und Genesene bereits gelockert. Grefling führte als Beispiel die Nutzung der Kantine an.

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Ryanair kündigt elf neue Deutschland-Strecken an

Die Billigfluggesellschaft Ryanair kündigt die Aufnahme von insgesamt elf neuen Strecken ab deutschen Flughäfen an. Diese sollen im Winterflugplan 2021/22 bedient werden. Das Unternehmen teilte weiters mit, dass man ab der Bundesrepublik rund 700 Flüge pro Woche zu etwa 200 Destinationen anbieten wird. „Als Europas größte Fluggesellschaft freuen wir uns, 11 neue deutsche Winterrouten für diejenigen vorzustellen, die einen sonnigen Kurzurlaub nach Paphos, Gran Canaria, Fuerteventura und anderen Orten buchen möchten oder eine Städtereise nach Bologna, Budapest oder Faro planen“, so Commercial-Director Jason McGuinness. Die neuen Ryanair-Strecken auf einen Blick: Von Nach Flüge pro Woche Köln Fuerteventura 1 Köln Paphos 3 Köln Athen 2 Köln Budapest 4 Memmingen Gran Canaria 2 Memmingen Paphos 2 Memmingen Lamezia 2 Frankfurt Fuerteventura 2 Frankfurt Hahn Sevilla 2 Nürnberg Bologna 2 Baden-Baden Faro 2

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Wahrheit unerwünscht: Green-Airlines-Chef lässt Anwaltsbriefe verschicken

In der Luftfahrtbranche gibt es immer wieder beeindruckende, faszinierende, aber auch kuriose, unverständliche oder gar verstörende Ereignisse. Die Fliegerei zieht – positiv wie negativ – viele Menschen in ihren Bann. Umso mehr, wenn der Luftfahrt einerseits das Image als “Klimasündenbock” aufgestempelt wurde und auf der anderen Seite ein deutscher Anbieter meint alles grün verkaufen zu müssen, wobei Recherchen einiger Medien ein zumindest hinterfragenswertes Bild aufgeworfen haben. Wenn es darum geht sich als Fluggesellschaft zu vermarkten, obwohl man keine ist, hat sich die Geschäftsleitung von Green Airlines gerne ablichten lassen oder aber namentlich in Pressemitteilungen zitieren lassen. Doch sobald es ans Bezahlen von Entschädigungsforderungen nach EU-VO 261/2004 geht, spannt man eine Anwaltskanzlei vor, die sitzengelassenen Passagieren, denen nicht einmal eine Ersatzbeförderung organisiert wurde, leer ausgehen lassen soll. So genannte Airline-Partner erheben schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen, wobei die Bandbreite von “unterschiedlichen Auffassungen über den Vertrag” über “wir haben keinen Vertrag mit Green Airlines” bis hin zu öffentlichen Anprangern der Zahlungsmoral reicht. Verärgerte Passagiere haben in zumindest einem Medienbericht einer Regionalzeitung das “böse B-Wort” verwendet und sich dabei auch namentlich zitieren lassen. An Aviation.Direct wurden mehrere Bestätigungen von Polizeidienststellen über Strafanzeigen übermittelt. Das ist keine Neuigkeit, denn darüber wurde bereits vor einigen Wochen berichtet. Doch wenn Medien dann diesen Aspekt im Auge behalten und wahrheitsgemäß berichten, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren führt, versucht man dies aus der Öffentlichkeit zu tilgen. Gleich zwei Anwaltskanzleien fordern von Verlagen, darunter auch Aviation.Direct, dass der entsprechende Bericht offline genommen werden soll. Man beruft sich auf

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Deutschland setzt Türkei, Montenegro und Kenia auf die Hochrisiko-Liste

Deutschland stuft unter anderem die Türkei als so genanntes Hochrisikogebiet ein. Das hat zur Folge, dass Ungeimpfte einen negativen Coronatest vorlegen müssen und anschließend eine zehntägige Quarantäne anzutreten haben. Freitesten nach dem fünften Tag ist möglich. Die Bundesrepublik orientiert sich weiterhin an der Siebentages-Inzidenz. Das Robert-Koch-Institut begründet die Entscheidung unter anderem damit, dass diese auf über 200 pro 100.000 Einwohner gestiegen ist. Ebenso eingestuft wurden unter anderem Montenegro und Kenia. Portugal – mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Algarve – hingegen wurde zurückgestuft. Das bedeutet, dass die Reisewarnung aufgehoben wurde. Das gilt nicht für die beiden genannten Gebiete, für die weiterhin Quarantänepflicht bei der Rückkunft bzw. Einreise in die Bundesrepublik gilt.

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Fluß-Kreuzfahrten: 1A Vista will nur noch Genesene und Geimpfte

Der Fluß-Kreuzfahrtenanbieter 1A Vista lässt künftig nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind an Bord. In einer Übergangszeit wird man bei Bestandsbuchungen auch negative Testergebnisse akzeptieren. Einer Medienmitteilung des Unternehmens ist zu entnehmen, dass man bei Neubuchungen nur noch Genesene und Geimpfte an Bord nimmt. Geschäftsführer Hagen Mesters erklärt dazu unter anderem, dass man den Passagieren „einen schönen und sorgenfreien Urlaub bieten“ möchte und „dazu beitragen will, dass sich viele Menschen impfen lassen“. Gleichzeitig will man erreichen, dass „wir schon sehr bald in einer neuen Normalität leben, die uns allen das unbeschwerte Reisen, wie wir es kannten, zurückbringt“.

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Deutschland wirft Lufthansa-Aktien auf den Markt

Die Bundesrepublik Deutschland leitet den Ausstieg bei Lufthansa ein. Die staatliche Finanzagentur teilte mit, dass man die Beteiligung auf etwa 15 Prozent reduzieren wird. Damit wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds seine Sperrminorität verlieren. Im Sommer des Vorjahres stieg das offizielle Deutschland im Zuge der Staatshilfe über den WSF bei Lufthansa ein. Damals bezahlte man rund 2,56 Euro pro Aktie. Mittlerweile ist der Kurs deutlich gestiegen, so dass die Transaktion aus heutiger Sicht einen Gewinn einbringen könnte. Der Wert der zum Verkauf stehenden Aktien wird derzeit mit etwa 270 Millionen Euro beziffert. Der WSF hat allerdings noch eine andere Möglichkeit, um wieder an eine Sperrminorität zu kommen. Es besteht eine stille Beteiligung, die in Aktien umgewandelt werden kann. Derzeit ist noch nicht klar, ob man diesen Schritt absolvieren wird oder nicht. Ein vollständiger Ausstieg ist zwar vorgesehen, jedoch gibt es derzeit keinen Zeitplan. Zunächst soll die Beteiligung um rund ein Viertel reduziert werden. Lufthansa konnte im ersten Halbjahr 2021 zwar die Höhe des Verlusts deutlich reduzieren, steckt jedoch aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin tief in den roten Zahlen.

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