Der deutsche Ticketverkäufer Green Airlines hat seine Homepage umfassend überarbeitet und bezeichnet sich nun nicht mehr als „Airline“ oder „Fluggesellschaft“. In der Eigenbeschreibung nennt man sich jetzt „virtuelle Fluggesellschaft“.
Der Button „Airline“ wurde durch „virtuelle Airline“ ersetzt. Zuvor hatte man es auf der eigenen Internetseite sehr wichtig als Fluggesellschaft wahrgenommen zu werden, jedoch ist man keine, denn das Unternehmen hat weder AOC noch Betriebsgenehmigung. Darauf weist man neuerdings in der Eigenbeschreibung hin.
„Als virtuelle Airline arbeiten wir mit Partnerairlines zwecks Flugdurchführung zusammen. Wir stellen dabei den Bereich des Ticketverkaufs bereit und kümmern uns um die technischen Hintergrundprozesse, sowie die Umsetzung unserer Konzepte. Die eigentliche Luftbeförderung der Passagiere wird dann durch Dritte per ACMI durchgeführt“, ist auf der Website von Green Airlines zu lesen.
Allerdings ist das Wording doch etwas unglücklich, denn als reine Vertriebsgesellschaft kann man sich um keine technischen Angelegenheiten kümmern, da hierfür eine Part-145-Zulassung als Wartungsbetrieb notwendig wäre. Weiters ist eine reine Verkaufsfirma nicht in der Lage Flugzeuge im so genannten ACMI (Aircraft, Crew, Maintenance, Insurance) einzusetzen, denn hierfür wären AOC und Betriebsgenehmigung erforderlich. Green Airlines chartert Flugzeuge, so dass die korrekte Bezeichnung „Charter“ bzw. „Charterflüge“ wäre. Auch ist „Linienflüge“ auf der Startseite irreführend, denn es handelt sich um Charterflüge.
Fluggastrechte: In Fettschrift wird auf den Operating Carrier verwiesen
Ein Blick in den Menüpunkt Passagierrechte zeigt, dass man sich offenbar auch über diese vor Kundenforderungen nach Ausgleichsleistungen nach EU-VO 261/2004 absichern will. Neuerdings ist in Fettschrift dieser Satz zu lesen: „Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist das jeweils ausführende Luftfahrtunternehmen“.
Für Personen, die Green Airlines Tickets mit Flugnummern von Alk Air oder Just Us Air bzw. German Airways gekauft haben, jedoch nicht befördert wurden, dürfte dies nun sehr spannend werden, denn Just Us Air hatte eigenen Angaben nach nie einen Vertrag mit dem Ticketverkäufer unterschrieben und sowohl German Airways als auch Alk Air sind fristlos ausgestiegen, jedoch stellte man den Verkauf von Flugscheinen erst mit erheblicher Zeitverzögerung ein. Die Zeitfracht-Tochter musste gar mit rechtlichen Schritten drohen.
Fiktive Flugnummern ohne Nennung des Operating Carriers
Ein weiteres Unikum zeigt sich im Reservierungssystem. Dabei handelt es sich um eine Lösung der Flexflight-Tochter Worldticket. Green Airlines hat offensichtlich noch keine „durchführende Fluggesellschaft“ gefunden und bietet nun Tickets mit dem fiktiven IATA-2L-Code GN ohne Nennung des Operating Carriers an. Der Code GN war zuletzt an Air Gabon vergeben, ist jedoch derzeit nicht zugeteilt.
Hierzu erscheint im World-Ticket-Reservierungssystem folgender Warnhinweis: „Flugnummer und ausführendes Luftfahrtunternehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, sollten Ihnen bei den verfügbaren Tarifen zu den gewünschten Flugterminen die Flugnummer GN XXX und bei Durchgeführt von: N.N. angezeigt werden, so ist zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt, wer das ausführende Luftfahrtunternehmen sein wird. Selbstverständlich werden wir Sie so bald wie möglich, jedenfalls früh genug vor Beginn des Check-In über das ausführende Luftfahrtunternehmen informieren.“
Die Vorgehensweise ist verwunderlich, denn in der Europäischen Union ist mittels Verordnung vorgeschrieben, dass zum Zeitpunkt der Buchung der Operating Carrier genannt werden muss. Daran halten sich so ziemlich alle Fluggesellschaften und Reisebüros. Bei kurzfristigen Änderungen, die beispielsweise wegen einem technischen Defekt und dem Einmieten einer Wetlease-Maschine entstehen können, muss so rasch wie möglich, spätestens jedoch vor dem Einsteigen, über diesen Umstand informiert werden. Beim Wechsel der Flugnummern kann unter bestimmten Umständen eine Rücktrittsmöglichkeit entstehen.