
Ausnahme für Landungen am Flughafen Zürich zum Schweizer Nationalfeiertag
Am 1. August 2024, dem Schweizer Nationalfeiertag, gelten am Flughafen Zürich abweichende Regelungen für Landungen. Aufgrund der traditionellen Feuerwerke wird die übliche abendliche Beschränkung für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum aufgehoben. Anstelle der vorgeschriebenen Landungen von Osten auf der Piste 28, wird ab 21:00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. Der Startverkehr erfolgt bis 22:00 Uhr in westliche und südliche Richtungen, danach in Richtung Norden. Diese Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit den deutschen Luftfahrtbehörden. Es wird darauf hingewiesen, dass wetterbedingte Abweichungen kurzfristig möglich sind.




